Beschluss:
1. Der
Kreistag nimmt zur Kenntnis:
Mit der Auflösung des Landkreises Bördekreis endet die
Amtszeit des durch den Kreistag Bördekreis bestellten ehrenamtlichen
Behindertenbeauftragten.
2. Die
Geschäftsverteilung für die Erfüllung der dem Landkreis Börde nach den §§ 11
und 11a
der Hauptsatzung des Landkreises Börde obliegenden Aufgaben
wird wie folgt geregelt:
a) Die
Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragen für das Gebiet des Altkreises
Bördekreis werden von Frau Dorothea Wienert wahrgenommen.
b) Die
Aufgaben des Gleichstellungsbeauftragten für das Gebiet des Altkreises
Ohrekreis werden von Herrn Lutz Blumeyer wahrgenommen.
c) Die
Aufgaben eines Behinderten- und Integrationsbeauftragten für das Gebiet des
Landkreises Börde werden von Herrn Lutz Blumeyer wahrgenommen.
3. Unabhängig von
der Geschäftsverteilung nach Ziffer 2. können sich Personen in
Gleichstellungs-, Behinderten- und
Integrationsangelegenheiten jederzeit, formlos und vertraulich nach ihrer Wahl
an Frau Wienert und/oder Herrn Blumeyer wenden.