Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 045/DIV/2007  

 
 
Betreff: Bestimmung der Vertreter des Landkreises (Börde) im Kooperationsrat der "Kommunalen Arbeitsgemeinschaft (KAG), 'Flusslandschaft Elbe' "
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bredthauer
Kaufhold
Federführend:Dezernat I Beteiligt:Büro Kreistag/Wahlen
Bearbeiter/-in: Steiner, Nancy   
Beratungsfolge:
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
12.07.2007 
konstituierende Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (045/DIV/200)

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

I.     Als Vertreter des Landkreises (Börde) im Kooperationsrat der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft (KAG) “Flusslandschaft Elbe” werden für die Dauer der Wahlperiode bestimmt :

 

            1.         auf Vorschlag der Fraktion der CDU :

 

Herr Abg.                         Manfred Behrens,

 

2.       auf Vorschlag der Fraktion der SPD :

 

Herr Abg.                         Jochen Dettmer.

 

 

II.   Die Vertreter gemäß Ziffer I. werden verpflichtet, den Kreistag in geeigneter Weise über ihre Tätigkeit im Kooperationsrat einmal jährlich, in dringenden und bedeutenden Angelegenheiten der KAG und seiner Mitglieder unverzüglich zu unterrichten.

 

 

 

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

1.   Der Landkreis (Börde) als Rechtsnachfolger des Landkreises Ohrekreis ist Mitglied der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft (KAG) “Flusslandschaft Elbe”.

 

Mitglieder der KAG sind 7 Landkreise aus 4 Bundesländern, die durch den Flusslauf der Elbe berührt werden :

=         Sachsen-Anhalt                      :           Landkreise (Börde), Anhalt-Jerichow,

Stendal,

=         Brandenburg                          :           Landkreis Prignitz,

=         Mecklenburg-Vorpommern     :           Landkreis Ludwigslust,

=         Niedersachsen                        :           Landkreise Lüchow-Dannenberg und

Lüneburg.

 

Die KAG kooperiert mit den Landgesellschaften Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen.

 

Ziel des Zusammenschlusses zur KAG und der Kooperation ist es, in der Elberegion an der Erstellung von Entwicklungskonzepten im Rahmen des Biosphärenreservates “Elbe” mitzuwirken, hierbei insbesondere auf die Berücksichtigung regionaler und kommunaler sowie struktureller Belange hinzuwirken sowie in Zusammenarbeit mit kommunalen Partnern und Partnern der Wirtschaft Projekte zu entwickeln, Fördermittel einzuwerben und durchzuführen.

 

Regelmäßige finanzielle Verpflichtungen der KAG-Mitglieder bestehen nicht; die Kooperationsbeiträge werden regelmäßig durch Bedienstete der Verwaltungen erbracht.

 

Bei der Beteiligung an Projekten in Einzelfällen, über die gesondert zu entscheiden ist, können finanzielle Beiträge, regelmäßig als Eigenanteile zu geförderten Projekten, entstehen.

 

 

2.    Oberstes Lenkungs- und Leitungsorgan der KAG ist der Kooperationsrat. Dem Kooperationsrat gehören die Landräte sowie je zwei Mitglieder ihrer Kreistage an. Die Mitglieder der Kreistage werden durch den jeweiligen Kreistag für die Dauer einer Wahlperiode gewählt.

 

In Anwendung des Hare-Niemeyer-Verfahrens haben die Fraktionen der CDU und der SPD je ein Vorschlagsrecht.

 

 

3.    Es ist beabsichtigt, die Kooperation im Rahmen der KAG in einer der nächsten Sitzungen des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses vorzustellen.