Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschluss: Der Kreistag stellte gemäß § 52 Abs. 1
des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt fest: 1.
Einwendungen gegen die Wahl zum Kreistag am 22. April
2007 liegen nicht vor. 2.
Die Wahl zum Kreistag am 22. April 2007 ist gültig. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: einstimmig Ablehnung: keine Enthaltung: keine Die Vorlage wurde zum Beschluss erhoben. |
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