Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 001/DIV/2007  

 
 
Betreff: Wahl des Vorsitzenden des Kreistages
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bredthauer
Kaufhold
Federführend:Dezernat I Beteiligt:Büro Kreistag/Wahlen
Bearbeiter/-in: Kaufhold, Ingetraut   
Beratungsfolge:
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
12.07.2007 
konstituierende Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (001/DIV/2007)

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Herr Dr. Karl-Heinz Daehre wird als Vorsitzender des Kreistages gewählt.

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Nach § 25 Abs. 2 Satz 1 der Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt (LKO LSA) ist Vorsitzender des Kreistages ein vom Kreistag zu wählendes ehrenamtliches Mitglied des Kreistages.

 

Für die Wahl gilt § 43 Abs. 3 LKO LSA (siehe Anlage): Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln vorgenommen; es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied widerspricht. Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gestimmt hat. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, findet ein zweiter Wahlgang statt, in dem die Person gewählt ist, für die die meisten Stimmen abgegeben worden sind. Bei Stimmengleichheit im zweiten Wahlgang entscheidet das Los, das der Vorsitzende zu ziehen hat.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

§ 43 LKO LSA:

 

(1)   Der Kreistag und die Ausschüsse beschließen durch Abstimmungen und Wahlen. Der Landrat hat Stimmrecht im Kreistag und in den Ausschüssen, soweit er diesen vorsitzt.

 

(2)   Die Abstimmungen erfolgen offen. Beschlüsse werden, soweit das Gesetz oder in Angelegenheiten des Verfahrens die Geschäftsordnung nichts anderes bestimmt, mit der Mehrheit der ja oder nein lautenden Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.

 

(3)   Wahlen werden nur in den gesetzlich ausdrücklich genannten Fällen durchgeführt. Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln vorgenommen; es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied widerspricht. Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gestimmt hat. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, für die die meisten Stimmen abgegeben worden sind. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los, das der Vorsitzende zu ziehen hat.