Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 009/DIV/2007  

 
 
Betreff: Verfahren zur Besetzung von Funktionen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bredthauer
Kaufhold
Federführend:Dezernat I Beteiligt:Büro Kreistag/Wahlen
Bearbeiter/-in: Kaufhold, Ingetraut   
Beratungsfolge:
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
12.07.2007 
konstituierende Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (009/DIV/2007)

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

 

I.    Für die Ausübung von Zugriffs-, Vorschlags- und Besetzungsrechten der Fraktionen des Kreistages bei der Besetzung von Funktionen wird das d’Hondt’sche Höchstzahlverfah-ren angewendet, soweit nicht durch gesetzliche oder satzungsrechtliche Bestimmungen oder durch anderweitige Beschlüsse des Kreistages ein anderes Verfahren angewendet wird (Grundsatzbeschluss).

 

II.   Aufgrund der Ziffer I. des Beschlussvorschlages werden für die Bewerber/innen für die Bestimmung der vier Stellvertretenden Vorsitzenden des Kreistages der Fraktion der CDU das erste und das dritte Zugriffsrecht, der Fraktion der SPD das zweite Zugriffs-recht und der Fraktion DIE LINKE. das vierte Zugriffsrecht zugewiesen.

 

III.   Aufgrund der Ziffer I. des Beschlussvorschlages werden für die Bestimmung der Vorsit-zenden und der Stellvertretenden Vorsitzenden des Kultur- und Sozialausschusses und des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses sowie für die Bestimmung der Bewerber/innen für die Wahl der/des Vorsitzenden und der/des Stellvertretenden Vorsitzenden des Ju-gendhilfeausschusses jeweils der Fraktion der CDU das erste und das dritte Zugriffsrecht und der Fraktion der SPD das zweite Zugriffsrecht zugewiesen.

 

IV.  Aufgrund der Ziffer I. des Beschlussvorschlages werden für die Bestellung der drei Mit-glieder des Aufsichtsrates der “Abfallentsorgung Bördekreis Wanzleben GmbH” und für die Bestellung der drei Mitglieder des Aufsichtsrates der “Gemeinnützigen Senioren- und Altenheimgesellschaft mbH Pflegeheim Wanzleben” jeweils der Fraktion der CDU das erste und das dritte Zugriffsrecht und der Fraktion der SPD das zweite Zugriffsrecht zu-gewiesen.

 

V.   Aufgrund der Ziffer I. des Beschlussvorschlages werden für die Bestellung der vier Mit-glieder des Aufsichtsrates der “Kraftverkehrsgesellschaft mbH Börde-Bus” der Fraktion der CDU das erste und das dritte Zugriffsrecht, der Fraktion der SPD das zweite Zugriffs-recht und der Fraktion DIE LINKE. das vierte Zugriffsrecht zugewiesen.

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

- 2 -

 

 

- I. -

 

Zur Erfüllung der Aufgaben und zur Vertretung der Interessen des Landkreises sind zahl-reiche “Funktionen” wahrzunehmen :

 

=          Funktionen im Innenverhältnis :         

-    Stellvertretende Vorsitze des Kreistages,

-    Mitgliedschaften in Ausschüssen des Kreistages,

-      Vorsitze und Stellvertretende Vorsitze in Ausschüssen des Kreistages,

-    Mitgliedschaften im Arbeitskreis “Krankenhausversorgung”,

-    Mitgliedschaften in den Beiräten der Kreisvolkshochschulen;

 

=          Funktionen im Außenverhältnis :

-    Vertretung in den Verwaltungsräten der Kreissparkassen,

-    Vertretung in Verbandsversammlungen von Zweckverbänden,

-      Vertretung in Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsräten von Gesellschaften, an denen der Landkreis beteiligt ist,

-    Vertretung in Organen bzw. Gremien von Vereinen und Arbeitsgemeinschaften,

-      Vertretung in Beiräten der ARGE’n “Job-Center Bördekreis” und “Job-Center Ohre-kreis”.

 

Über die Besetzung der Funktionen entscheiden der Kreistag bzw. die Fraktionen des Kreis-tages.

 

- II. -

 

1.    Als Verfahren zur Besetzung der Funktionen kommen

a)  das “Hare-Niemeyer-Verfahren”,

b)  das “d’Hondt’sche Höchstzahlverfahren” und

c)       “einvernehmliche Regelungen” zwischen den Fraktionen sowohl im Rahmen dieser Verfahren als auch an Stelle dieser Verfahren, soweit gesetzlich, satzungsrechtlich oder in sonstiger Weise nichts anderes bestimmt ist,

in Betracht.

 

2.    a)  Das “Hare-Niemeyer-Verfahren” ist anzuwenden, wenn seine Anwendung gesetz-

lich, satzungsrechtlich oder in sonstiger Weise vorgeschrieben ist.

 

b)      Das “d’Hondt’sche Verfahren” kann angewendet werden, sofern nicht das “Hare-Nie-meyer-Verfahren” gesetzlich, satzungsrechtlich oder in sonstiger Weise vorgeschrie-ben ist.

 

c)      “Einvernehmliche Regelungen” zwischen den Fraktionen können

=     sowohl im Rahmen des “Hare-Niemeyer-Verfahrens” und des “d’Hondt’schen Verfahrens” zur Modifizierung, z.B. durch Wahrnehmung von Bestimmungs- bzw. Zugriffsrechten für eine andere Fraktion,

=     als auch an Stelle dieser Verfahren

getroffen werden.

 

 

 

- 3 -

 

 

3.    Die Anwendung des “Hare-Niemeyer-Verfahrens” ist

 

a)  gesetzlich vorgeschrieben

bei der Besetzung der Ausschüsse des Kreistages (Kreisausschuss, Jugendhilfe-ausschuss, Betriebsausschüsse der Eigenbetriebe, Kultur- und Sozialausschuss, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss) und der Verwaltungsräte der Sparkassen,

 

b)    satzungsrechtlich vorgeschrieben

bei der Wahl der Verbandsvertreter/Stellvertreter in Verbandsversammlungen der Zweckverbände (“Tierkörperbeseitigung S-A”, “Naturschutzprojekt Drömling S-A”, “Technologiepark Ostfalen”, “Naturpark Colbitz-Letzlinger Heide”, “Regionale Pla-nungsgemeinschaft für die Planungsregion Magdeburg”.

 

4.         a)         Das “d’Hondt’sche Verfahren” oder das Verfahren aufgrund “einvernehmlicher Re-

gelungen” zwischen den Fraktionen kann angewendet werden, sofern rechtlich nicht etwas anderes bestimmt ist.

 

b)    Satzungsrechtlich ist bestimmt, dass die Fraktionen in die Beiräte der Kreisvolks-hochschulen je einen Vertreter entsenden (vgl. Vorlage Nr. 046/DIV/2007 zu TOP 52, Vorlage Nr. 047/DIV/2007 zu TOP 53).

 

c)               Aufgrund rechtlicher Bestimmungen und aufgrund “einvernehmlicher Regelungen” zwischen den Fraktionen ist vorgesehen,

 

=    dass je ein Vertreter der Fraktionen der CDU und der SPD in die Gesellschaf-terversammlung der “ABS (Arbeitsförderung, Beschäftigung, Strukturentwick-lung) ‚Drömling’ GmbH” entsandt werden (vgl. Vorlage Nr. 042/DIV/2007 zu TOP 48),

 

=    dass die Vertreter des Landkreises in der Mitgliederversammlung des Vereins “DEUREGIO Ostfalen e.V.” nach dem “Hare-Niemeyer-Verfahren” bestimmt werden (vgl. Vorlage Nr. 044/DIV/2007 zu TOP 50),

 

=    dass für die Entsendung der Vertreter des Landkreises im Kooperationsrat der “Kommunalen Arbeitsgemeinschaft (KAG) ‚Flusslandschaft Elbe’” die Fraktionen der CDU und der SPD je ein Besetzungsrecht haben (vgl. Vorlage Nr. 045/DIV/2007 zu TOP 51).

 

d)   Aufgrund “einvernehmlicher Regelungen” zwischen den Fraktionen ist vorgesehen,

 

=    dass je ein Vertreter der Fraktionen als weiterer Vertreter in die Gesellschafter-versammlungen der “Verkehrsgesellschaft Ohre-Bus GmbH” (vgl. Vorlage Nr. 037/DIV/2007 zu TOP 43), der “Abfallentsorgung Wanzleben (AEW) GmbH” (vgl. Vorlage Nr. 038/DIV/2007 zu TOP 44), der “Abfallentsorgungsgesellschaft (AEG) ‚Untere Ohre’ mbH” (vgl. Vorlage Nr. 040/DIV/2007 zu TOP 46) entsandt werden,

 

=    dass die Fraktionen ihre Vorsitzenden in den Arbeitskreis “Krankenhausversor-gung” entsenden (vgl. Vorlage Nr. 048/DIV/2007 zu TOP 54),

 

 

 

- 4 -

 

 

=    dass je ein Vertreter der Fraktionen in die Beiräte der ARGE’n “Job-Center Bör-dekreis” und “Job-Center Ohrekreis” entsandt werden (vgl. Vorlage Nr. 049/DIV/2007 zu TOP 55).

 

 

5.         Für die Zugriffs-/Vorschlagsrechte

 

a)         für die Bestimmung der Stellvertretenden Vorsitzenden des Kreistages

(4 Funktionen),

 

b)         für die Bestimmung der Vorsitzenden/Stellvertretenden Vorsitzenden

=    des Kultur- und Sozialausschusses sowie des Umwelt- und Wirtschaftsaus-schusses und

=    für die Bestimmung der Bewerber für die Wahl des Vorsitzenden/Stellvertreten-den Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses

(3 Funktionen),

 

c)         für die Bestellung der Mitglieder der Aufsichtsräte

=         der “Kraftverkehrsgesellschaft (KVG) mbH “Börde-Bus” (4 Funktionen),

=    der “Abfallentsorgung Wanzleben (AEW) GmbH” (3 Funktionen) sowie

=    der “Gemeinnützigen Senioren- und Altenheimgesellschaft mbH Pflegeheim Wanzleben” (3 Funktionen).

 

ist rechtlich nichts bestimmt; bisher sind “einvernehmliche Regelungen” zwischen den Fraktionen nicht getroffen worden.

 

Der Kreistag kann insoweit gesonderte Regelungen treffen, indem er das “Hare-Nie-meyer-Verfahren” oder das “d’Hondt’sche Verfahren” und/oder das Verfahren aufgrund “einvernehmlicher Regelungen” der Fraktionen als anwendbar bestimmt.

 

6.   Die Anwendung des “Hare-Niemeyer-Verfahrens” bzw. des “d’Hondt’schen Verfahrens” in den unter Ziffer 5. genannten Fällen führt zu unterschiedlichen Ergebnissen :

 

a)    Nach dem “Hare-Niemeyer-Verfahren” wird die Anzahl der Mitglieder der einzelnen Fraktionen durch die Anzahl der Mitglieder sämtlicher Fraktionen geteilt und mit der Anzahl der zu vergebenden Funktionen multipliziert. Nach dem Rechenergebnis werden den Fraktionen zunächst so viele Funktionen zugeteilt, wie sich für sie gan-ze Zahlen ergeben; die verbleibenden Funktionen werden den Fraktionen nach den sich für sie ergebenden höchsten Zahlenbruchteile zugeteilt, bis die Anzahl der zu vergebenden Funktionen erreicht ist. Die Summe der sich nach ganzen Zahlen und nach Zahlenbruchteilen ergebenden Funktionen stellen die “Besetzungsrechte” der Fraktionen dar.

 

Das “Hare-Niemeyer-Verfahren” regelt (nur) die Anzahl der Besetzungsrechte der Fraktionen, nicht die Reihenfolge, in der die Besetzungsrechte ausgeübt werden.

 

Möglich ist, die Reihenfolge der Besetzungsrechte nach den Höchstzahlen, die sich bei Anwendung des “Hare-Niemeyer-Verfahrens” ergeben, zu bestimmen.

 

b)    Nach dem “d’Hondt’schen Höchstzahlverfahren” wird die jeweilige Anzahl der Mit-glieder der Fraktionen durch “1”, “2”, “3” usw. geteilt. Die sich hiernach ergebenden Höchstzahlen stellen die “Zugriffsrechte” der Fraktionen dar. Die jeweiligen Zugriffs-

- 5 -

 

 

rechte bestimmen sowohl die Anzahl als auch die Reihenfolge, in der die Fraktionen Zugriff auf die Funktionen haben.

 

c)    Nach dem “Hare-Niemeyer-Verfahren” ergibt für die unter Ziffer 4. genannten 3 bzw. 4 Funktionen :

 

 

Fraktion

Formel

Ergebnis

Verteilung nach

Anzahl Be-setzungs-rechte

ganzen

Zahlen

Zahlen-bruchteilen

3 Funktionen

CDU

21 : 54 x 3

1,17

1

0

1

SPD

14 : 54 x 3

0,78

0

1

1

DIE LINKE.

  9 : 54 x 3

0,50

0

1

1

FDP

  5 : 54 x 3

0,28

0

0

0

FUWG

  3 : 54 x 3

0,17

0

0

0

GRÜNE

  2 : 54 x 3

0,11

0

0

0

Wird die Reihenfolge der Besetzungsrechte nach den Höchstzahlen bestimmt, ergibt sich :

CDU-Fraktion                                     :           1. Besetzungsrecht,

SPD-Fraktion                                     :           2. Besetzungsrecht,

                        Fraktion DIE LINKE.                :           3. Besetzungsrecht.

4 Funktionen

CDU

21 : 54 x 4

1,56

1

1

2

SPD

14 : 54 x 4

1,04

1

0

1

DIE LINKE.

  9 : 54 x 4

0,67

0

1

1

FDP

  5 : 54 x 4

0,37

0

0

0

FUWG

  3 : 54 x 4

0,22

0

0

0

GRÜNE

  2 : 54 x 4

0,15

0

0

0

Wird die Reihenfolge der Besetzungsrechte nach den Höchstzahlen bestimmt, ergibt sich :

CDU-Fraktion                                     :           1. Besetzungsrecht,

SPD-Fraktion                                     :           2. Besetzungsrecht,

                        Fraktion DIE LINKE.                :           3. Besetzungsrecht,

                        CDU-Fraktion                          :           4. Besetzungsrecht.

 

 

d)    Nach dem “d’Hondt’schen Verfahren” ergibt für die unter Ziffer 4. genannten 3 bzw. 4 Funktionen :

 

 

CDU-Fraktion

SPD-Fraktion

Fraktion DIE LINKE.

21  :  1  =  21 

1. Zugriffsrecht

14  :  1  =  14                

2. Zugriffsrecht

9  : 1  =  9

               4. Zugriffsrecht

21  :  2  =  10,5

3. Zugriffsrecht

14  :  2  =  7

5./6. Zugriffsrecht

 

21  :  3  =  7

5./6. Zugriffsrecht

 

 

 

- 6 -

 

 

            e)         In der Gegenüberstellung ergibt sich :

 

 

Besetzung / Funktionen

“Hare-Niemeyer”

(+ Höchstzahlen)

“d’Hondt”

Stellvertretende Vor-sitzende des Kreistages

4

1. Zugriff :        CDU-Fraktion

2. Zugriff :        SPD-Fraktion

3. Zugriff :        Fr. DIE LINKE.

4. Zugriff :        CDU-Fraktion

1. Zugriff :        CDU-Fraktion

2. Zugriff :        SPD-Fraktion

3. Zugriff :        CDU-Fraktion

4. Zugriff :        Fr. DIE LINKE.

Vorsitzende der Aus-schüsse : Kultur- und Sozialausschuss, Um-welt- und Wirtschafts-ausschuss, Jugendhilfe-ausschuss (Bewerber)

3

1. Zugriff :        CDU-Fraktion

2. Zugriff :        SPD-Fraktion

3. Zugriff :        Fr. DIE LINKE.

 

 

 

(“Rotieren” möglich)

1. Zugriff :        CDU-Fraktion

2. Zugriff :        SPD-Fraktion

3. Zugriff :        CDU-Fraktion

 

 

 

(“Rotieren” nicht möglich)

Stellvertretende Vor-sitzende der Ausschüs-se : Kultur- und Sozial-ausschuss, Umwelt- und Wirtschaftsaus-schuss, Jugendhilfe-ausschuss (Bewerber)

3

1. Zugriff :        CDU-Fraktion

2. Zugriff :        SPD-Fraktion

3. Zugriff :        Fr. DIE LINKE.

 

 

 

(“Rotieren” möglich)

1. Zugriff :        CDU-Fraktion

2. Zugriff :        SPD-Fraktion

3. Zugriff :        CDU-Fraktion

 

 

 

(“Rotieren” nicht möglich)

Aufsichtsrat

KVG mbH “Börde-Bus”

4

1. Zugriff :        CDU-Fraktion

2. Zugriff :        SPD-Fraktion

3. Zugriff :        Fr. DIE LINKE.

4. Zugriff :        CDU-Fraktion

1. Zugriff :        CDU-Fraktion

2. Zugriff :        SPD-Fraktion

3. Zugriff :        CDU-Fraktion

4. Zugriff :        Fr. DIE LINKE.

Aufsichtsrat

AEW GmbH

3

1. Zugriff :        CDU-Fraktion

2. Zugriff :        SPD-Fraktion

3. Zugriff :        Fr. DIE LINKE.

1. Zugriff :        CDU-Fraktion

2. Zugriff :        SPD-Fraktion

3. Zugriff :        CDU-Fraktion

“Pflegeheim Klein Wanzleben” GmbH

3

1. Zugriff :        CDU-Fraktion

2. Zugriff :        SPD-Fraktion

3. Zugriff :        Fr. DIE LINKE.

1. Zugriff :        CDU-Fraktion

2. Zugriff :        SPD-Fraktion

3. Zugriff :        CDU-Fraktion

 

f)     Die Fraktionen der CDU und der SPD schlagen dem Kreistag die Anwendung des “d’Hondt’schen Höchstzahlverfahrens” vor.

 

Die Fraktionen der CDU und der SPD behalten sich vor, dem Kreistag einvernehm-liche Besetzungsvorschläge zu unterbreiten.

 

7.    Noch zu regeln ist, ob die Vorsitzenden und die Stellvertretenden Vorsitzenden des Kul-tur-/Sozialausschusses, des Umwelt-/Wirtschaftsausschusses und des Jugendhilfeaus-schusses (Bewerber) derselben Fraktion angehören dürfen oder nicht (“Rotieren”).

 

Bei Anwendung des “d’Hondt’schen Verfahrens” ist ein “Rotieren” nicht möglich; inso-weit bietet es sich an, “einvernehmliche Regelungen” zu treffen.

 

8.    Die Anwendung des “Verfahrens zur Besetzung von Funktionen” kann in der Haupt-satzung (zu beschließen mit der Mehrheit der Stimmen der gesetzlichen Anzahl der Mit-glieder des Kreistages) sowie durch gesonderten Beschluss oder im Rahmen der Beset-

 

- 7 -

 

 

zungsbeschlüsse (zu beschließen jeweils mit der einfachen Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Kreistages) bestimmt werden.

 

 

- III. -

 

Der Beschlussvorschlag geht von den Ergebnissen der bisherigen Beratungen mit Vertretern der Fraktionen aus, wonach mehrheitlich

 

1.    die Anwendung des d’Hondt’schen Verfahrens für die Besetzung der im Beschluss-vorschlag genannten Funktionen gewünscht ist,

 

2.    die Festlegung der Anwendung des d’Hondt’schen Verfahrens durch gesonderte Be-schlussfassung bevorzugt wird.

 

Mit der Zuweisung von Bestimmungsrechten nach dem Beschlussvorschlag ist die Zuweisung der entsprechenden personellen Besetzungsrechten verbunden.

 

 

- IV. -

 

Zugriffs-, Vorschlags-, Besetzungsverfahren im Überblick nach dem gegenwärtiger Stand der Beratungen mit Vertretern der Fraktionen :

 

 

Funktionen / Gremien / Mitgliedschaften

Verfahren

Grundlage

Stellvertretende Vorsitzende des Kreistages

d’Hondt’sches Verfahren

Grundsatzbeschluss des Kreistages

beschließende Ausschüsse des Kreistages

Kreisausschuss

Jugendhilfeausschuss

Betriebsausschüsse der Eigenbetrieb

Hare-Niemeyer-Verfahren

gesetzliche Regelung

Vorsitzende/Stellvertretende Vorsitzende der Ausschüsse

(KuS, UWiA, JugHilfeA – Bewerber)

d’Hondt’sches Verfahren

Grundsatzbeschluss des Kreistages

Verwaltungsräte Sparkassen

Hare-Niemeyer-Verfahren

gesetzliche Regelung

Verbandsversammlungen Zweckverbände

Hare-Niemeyer-Verfahren

satzungsrechtliche Regelung

Gesellschafterversammlungen Eigen-/Beteili-gungsgesellschaften (“weitere Vertreter”)

Einvernehmen :

je Fraktion 1 Vertreter

Beschluss des Kreistages

Gesellschafterversammlung “ABS Drömling GmbH” (“weitere Vertreter”)

Hare-Niemeyer-Verfahren

Beschluss des Kreistages

Aufsichtsräte “AEW GmbH”, “KVG mbH Börde-Bus”, “Pflegeheim Wanzleben GmbH”

d’Hondt’sches Verfahren

Grundsatzbeschluss des Kreistages

“DEUREGIO e.V.”

Hare-Niemeyer-Verfahren

Beschluss des Kreistages

KAG “Flusslandschaft Elbe”

Hare-Niemeyer-Verfahren

Beschluss des Kreistages

 

 

- 8 -

 

 

Funktionen / Gremien / Mitgliedschaften

Verfahren

Grundlage

Arbeitskreis “Krankenhausversorgung”

Einvernehmen : Vorsitzende der Fraktionen

Beschluss des Kreistages

Beiräte KVHS’n

je Fraktion 1 Vertreter

satzungsrechtliche Regelung

Beiräte ARGE’n

Einvernehmen : je Fraktion 1 Vertreter

Beschluss des Kreistages

 

 

Die genaue Anzahl der Zugriffs-, Vorschlags- bzw. Besetzungsrechte und die personelle Besetzung sind den entsprechenden Einzel-Beschlussvorlagen zu entnehmen.

 

 

Anlagen:

Anlagen: