Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: I. Für die Ausübung von Zugriffs-, Vorschlags- und Besetzungsrechten der Fraktionen des Kreistages bei der Besetzung von Funktionen wird das d’Hondt’sche Höchstzahlverfah-ren angewendet, soweit nicht durch gesetzliche oder satzungsrechtliche Bestimmungen oder durch anderweitige Beschlüsse des Kreistages ein anderes Verfahren angewendet wird (Grundsatzbeschluss). II. Aufgrund
der Ziffer I. des Beschlussvorschlages werden für die Bewerber/innen für die
Bestimmung der vier Stellvertretenden Vorsitzenden des Kreistages der Fraktion
der CDU das erste und das dritte Zugriffsrecht, der Fraktion der SPD das zweite
Zugriffs-recht und der Fraktion DIE LINKE. das vierte Zugriffsrecht zugewiesen. III. Aufgrund
der Ziffer I. des Beschlussvorschlages werden für die Bestimmung der
Vorsit-zenden und der Stellvertretenden Vorsitzenden des Kultur- und
Sozialausschusses und des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses sowie für die
Bestimmung der Bewerber/innen für die Wahl der/des Vorsitzenden und der/des
Stellvertretenden Vorsitzenden des Ju-gendhilfeausschusses jeweils der Fraktion
der CDU das erste und das dritte Zugriffsrecht und der Fraktion der SPD das
zweite Zugriffsrecht zugewiesen. IV. Aufgrund
der Ziffer I. des Beschlussvorschlages werden für die Bestellung der drei
Mit-glieder des Aufsichtsrates der “Abfallentsorgung Bördekreis Wanzleben
GmbH” und für die Bestellung der drei Mitglieder des Aufsichtsrates der
“Gemeinnützigen Senioren- und Altenheimgesellschaft mbH Pflegeheim
Wanzleben” jeweils der Fraktion der CDU das erste und das dritte
Zugriffsrecht und der Fraktion der SPD das zweite Zugriffsrecht zu-gewiesen. V. Aufgrund
der Ziffer I. des Beschlussvorschlages werden für die Bestellung der vier
Mit-glieder des Aufsichtsrates der “Kraftverkehrsgesellschaft mbH
Börde-Bus” der Fraktion der CDU das erste und das dritte Zugriffsrecht,
der Fraktion der SPD das zweite Zugriffs-recht und der Fraktion DIE LINKE. das
vierte Zugriffsrecht zugewiesen. Sachdarstellung, Begründung: - 2 - - I. - Zur
Erfüllung der Aufgaben und zur Vertretung der Interessen des Landkreises sind
zahl-reiche “Funktionen” wahrzunehmen : = Funktionen im Innenverhältnis : - Stellvertretende
Vorsitze des Kreistages, - Mitgliedschaften
in Ausschüssen des Kreistages, - Vorsitze
und Stellvertretende Vorsitze in Ausschüssen des Kreistages, - Mitgliedschaften
im Arbeitskreis “Krankenhausversorgung”, - Mitgliedschaften
in den Beiräten der Kreisvolkshochschulen; = Funktionen im Außenverhältnis : - Vertretung in den
Verwaltungsräten der Kreissparkassen, - Vertretung in
Verbandsversammlungen von Zweckverbänden, - Vertretung
in Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsräten von Gesellschaften, an denen
der Landkreis beteiligt ist, - Vertretung in
Organen bzw. Gremien von Vereinen und Arbeitsgemeinschaften, - Vertretung
in Beiräten der ARGE’n “Job-Center Bördekreis” und
“Job-Center Ohre-kreis”. Über die
Besetzung der Funktionen entscheiden der Kreistag bzw. die Fraktionen des
Kreis-tages. - II. - 1. Als
Verfahren zur Besetzung der Funktionen kommen a) das
“Hare-Niemeyer-Verfahren”, b) das
“d’Hondt’sche Höchstzahlverfahren” und c)
“einvernehmliche
Regelungen” zwischen den Fraktionen sowohl im Rahmen dieser Verfahren als
auch an Stelle dieser Verfahren, soweit gesetzlich, satzungsrechtlich oder in
sonstiger Weise nichts anderes bestimmt ist, in Betracht. 2. a) Das “Hare-Niemeyer-Verfahren” ist
anzuwenden, wenn seine Anwendung gesetz- lich, satzungsrechtlich oder in
sonstiger Weise vorgeschrieben ist. b) Das “d’Hondt’sche
Verfahren” kann angewendet werden, sofern nicht das
“Hare-Nie-meyer-Verfahren” gesetzlich, satzungsrechtlich oder in
sonstiger Weise vorgeschrie-ben ist. c) “Einvernehmliche
Regelungen” zwischen den Fraktionen können = sowohl im Rahmen des “Hare-Niemeyer-Verfahrens” und des “d’Hondt’schen Verfahrens” zur Modifizierung, z.B. durch Wahrnehmung von Bestimmungs- bzw. Zugriffsrechten für eine andere Fraktion, = als
auch an Stelle dieser Verfahren getroffen werden. - 3 - 3. Die
Anwendung des “Hare-Niemeyer-Verfahrens” ist a) gesetzlich
vorgeschrieben bei der Besetzung der Ausschüsse des Kreistages
(Kreisausschuss, Jugendhilfe-ausschuss, Betriebsausschüsse der Eigenbetriebe,
Kultur- und Sozialausschuss, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss) und der
Verwaltungsräte der Sparkassen, b) satzungsrechtlich
vorgeschrieben bei der Wahl der Verbandsvertreter/Stellvertreter in
Verbandsversammlungen der Zweckverbände (“Tierkörperbeseitigung
S-A”, “Naturschutzprojekt Drömling S-A”, “Technologiepark
Ostfalen”, “Naturpark Colbitz-Letzlinger Heide”,
“Regionale Pla-nungsgemeinschaft für die Planungsregion Magdeburg”. 4. a) Das
“d’Hondt’sche Verfahren” oder das Verfahren aufgrund
“einvernehmlicher Re- gelungen” zwischen den Fraktionen kann angewendet
werden, sofern rechtlich nicht etwas anderes bestimmt ist. b) Satzungsrechtlich
ist bestimmt, dass die Fraktionen in die Beiräte der Kreisvolks-hochschulen je
einen Vertreter entsenden (vgl. Vorlage Nr. 046/DIV/2007 zu TOP 52, Vorlage Nr.
047/DIV/2007 zu TOP 53). c) Aufgrund
rechtlicher Bestimmungen und aufgrund “einvernehmlicher Regelungen”
zwischen den Fraktionen ist vorgesehen, = dass
je ein Vertreter der Fraktionen der CDU und der SPD in die
Gesellschaf-terversammlung der “ABS (Arbeitsförderung, Beschäftigung,
Strukturentwick-lung) ‚Drömling’ GmbH” entsandt werden (vgl.
Vorlage Nr. 042/DIV/2007 zu TOP 48), = dass
die Vertreter des Landkreises in der Mitgliederversammlung des Vereins
“DEUREGIO Ostfalen e.V.” nach dem “Hare-Niemeyer-Verfahren”
bestimmt werden (vgl. Vorlage Nr. 044/DIV/2007 zu TOP 50), = dass
für die Entsendung der Vertreter des Landkreises im Kooperationsrat der
“Kommunalen Arbeitsgemeinschaft (KAG) ‚Flusslandschaft
Elbe’” die Fraktionen der CDU und der SPD je ein Besetzungsrecht
haben (vgl. Vorlage Nr. 045/DIV/2007 zu TOP 51). d) Aufgrund
“einvernehmlicher Regelungen” zwischen den Fraktionen ist
vorgesehen, = dass
je ein Vertreter der Fraktionen als weiterer Vertreter in die
Gesellschafter-versammlungen der “Verkehrsgesellschaft Ohre-Bus
GmbH” (vgl. Vorlage Nr. 037/DIV/2007 zu TOP 43), der
“Abfallentsorgung Wanzleben (AEW) GmbH” (vgl. Vorlage Nr.
038/DIV/2007 zu TOP 44), der “Abfallentsorgungsgesellschaft (AEG)
‚Untere Ohre’ mbH” (vgl. Vorlage Nr. 040/DIV/2007 zu TOP 46)
entsandt werden, = dass
die Fraktionen ihre Vorsitzenden in den Arbeitskreis
“Krankenhausversor-gung” entsenden (vgl. Vorlage Nr. 048/DIV/2007
zu TOP 54), - 4 - = dass
je ein Vertreter der Fraktionen in die Beiräte der ARGE’n
“Job-Center Bör-dekreis” und “Job-Center Ohrekreis”
entsandt werden (vgl. Vorlage Nr. 049/DIV/2007 zu TOP 55). 5. Für die Zugriffs-/Vorschlagsrechte a)
für
die Bestimmung der Stellvertretenden Vorsitzenden des Kreistages (4 Funktionen), b)
für
die Bestimmung der Vorsitzenden/Stellvertretenden Vorsitzenden = des Kultur- und Sozialausschusses sowie des Umwelt- und Wirtschaftsaus-schusses und = für
die Bestimmung der Bewerber für die Wahl des Vorsitzenden/Stellvertreten-den
Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses (3 Funktionen), c)
für
die Bestellung der Mitglieder der Aufsichtsräte = der
“Kraftverkehrsgesellschaft (KVG) mbH “Börde-Bus” (4
Funktionen), = der
“Abfallentsorgung Wanzleben (AEW) GmbH” (3 Funktionen) sowie = der
“Gemeinnützigen Senioren- und Altenheimgesellschaft mbH Pflegeheim
Wanzleben” (3 Funktionen). ist rechtlich nichts bestimmt; bisher sind
“einvernehmliche Regelungen” zwischen den Fraktionen nicht
getroffen worden. Der Kreistag kann insoweit gesonderte Regelungen treffen,
indem er das “Hare-Nie-meyer-Verfahren” oder das
“d’Hondt’sche Verfahren” und/oder das Verfahren
aufgrund “einvernehmlicher Regelungen” der Fraktionen als anwendbar
bestimmt. 6. Die
Anwendung des “Hare-Niemeyer-Verfahrens” bzw. des
“d’Hondt’schen Verfahrens” in den unter Ziffer 5.
genannten Fällen führt zu unterschiedlichen Ergebnissen : a) Nach
dem “Hare-Niemeyer-Verfahren” wird die Anzahl der Mitglieder der
einzelnen Fraktionen durch die Anzahl der Mitglieder sämtlicher Fraktionen
geteilt und mit der Anzahl der zu vergebenden Funktionen multipliziert. Nach
dem Rechenergebnis werden den Fraktionen zunächst so viele Funktionen
zugeteilt, wie sich für sie gan-ze Zahlen ergeben; die verbleibenden Funktionen
werden den Fraktionen nach den sich für sie ergebenden höchsten
Zahlenbruchteile zugeteilt, bis die Anzahl der zu vergebenden Funktionen
erreicht ist. Die Summe der sich nach ganzen Zahlen und nach Zahlenbruchteilen
ergebenden Funktionen stellen die “Besetzungsrechte” der Fraktionen
dar. Das “Hare-Niemeyer-Verfahren”
regelt (nur) die Anzahl der Besetzungsrechte der Fraktionen, nicht die
Reihenfolge, in der die Besetzungsrechte ausgeübt werden. Möglich ist, die Reihenfolge der Besetzungsrechte nach den
Höchstzahlen, die sich bei Anwendung des “Hare-Niemeyer-Verfahrens”
ergeben, zu bestimmen. b) Nach
dem “d’Hondt’schen Höchstzahlverfahren” wird die
jeweilige Anzahl der Mit-glieder der Fraktionen durch “1”,
“2”, “3” usw. geteilt. Die sich hiernach ergebenden
Höchstzahlen stellen die “Zugriffsrechte” der Fraktionen dar. Die
jeweiligen Zugriffs- - 5 - rechte bestimmen sowohl die Anzahl als auch die Reihenfolge,
in der die Fraktionen Zugriff auf die Funktionen haben. c) Nach
dem “Hare-Niemeyer-Verfahren” ergibt für die unter Ziffer 4.
genannten 3 bzw. 4 Funktionen :
d) Nach
dem “d’Hondt’schen Verfahren” ergibt für die unter
Ziffer 4. genannten 3 bzw. 4 Funktionen :
- 6 - e) In
der Gegenüberstellung ergibt sich :
f) Die
Fraktionen der CDU und der SPD schlagen dem Kreistag die Anwendung des
“d’Hondt’schen Höchstzahlverfahrens” vor. Die Fraktionen der CDU und der SPD
behalten sich vor, dem Kreistag einvernehm-liche Besetzungsvorschläge zu
unterbreiten. 7. Noch
zu regeln ist, ob die Vorsitzenden und die Stellvertretenden Vorsitzenden des
Kul-tur-/Sozialausschusses, des Umwelt-/Wirtschaftsausschusses und des
Jugendhilfeaus-schusses (Bewerber) derselben Fraktion angehören dürfen oder
nicht (“Rotieren”). Bei Anwendung des “d’Hondt’schen
Verfahrens” ist ein “Rotieren” nicht möglich; inso-weit
bietet es sich an, “einvernehmliche Regelungen” zu treffen. 8. Die
Anwendung des “Verfahrens zur Besetzung von Funktionen” kann in der
Haupt-satzung (zu beschließen mit der Mehrheit der Stimmen der gesetzlichen
Anzahl der Mit-glieder des Kreistages) sowie durch gesonderten Beschluss oder
im Rahmen der Beset- - 7 - zungsbeschlüsse (zu beschließen jeweils mit der einfachen
Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Kreistages) bestimmt werden. - III. - Der
Beschlussvorschlag geht von den Ergebnissen der bisherigen Beratungen mit
Vertretern der Fraktionen aus, wonach mehrheitlich 1. die
Anwendung des d’Hondt’schen Verfahrens für die Besetzung der im
Beschluss-vorschlag genannten Funktionen gewünscht ist, 2. die
Festlegung der Anwendung des d’Hondt’schen Verfahrens durch
gesonderte Be-schlussfassung bevorzugt wird. Mit der
Zuweisung von Bestimmungsrechten nach dem Beschlussvorschlag ist die Zuweisung
der entsprechenden personellen Besetzungsrechten verbunden. - IV. - Zugriffs-,
Vorschlags-, Besetzungsverfahren im Überblick nach dem gegenwärtiger Stand der
Beratungen mit Vertretern der Fraktionen :
- 8 -
Die genaue
Anzahl der Zugriffs-, Vorschlags- bzw. Besetzungsrechte und die personelle
Besetzung sind den entsprechenden Einzel-Beschlussvorlagen zu entnehmen. Anlagen: |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||