Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Bredthauer führte aus, dass im Rahmen des Trägerwechselverfahrens “Ohrekreis-Klinikum” eine Arbeitsgruppe gebildet wurde, die das gesamte Prozessverfahren begleitete. Diese Arbeitsgruppe bestand aus den Fraktionsvorsitzenden, der Vorsitzenden des Kreistages und Vertretern der Verwaltung. Es wurde als notwendig angesehen, die gesamte Vertragsabwicklung - die kraft Gesetz dem Landrat obliegt - durch diesen Arbeitskreis weiterhin begleiten zu lassen. Beschluss: 1. Der Kreistag bildete den ‚Arbeitskreis “Krankenhausversorgung”’. 2. Der Arbeitskreis “Krankenhausversorgung” berät den Landrat in Angelegenheiten der Krankenhausversorgung. 3. Mitglieder des Arbeitskreises sind a) die/der Vorsitzende des Kreistages oder die/der von ihm bestimmte Stellvertretende Vorsitzende des Kreistages, b) die Vorsitzenden der Fraktionen des Kreistages und c) zwei Bedienstete der Verwaltung, die vom Landrat bestimmt werden. Vorsitzende des Arbeitskreises “Krankenhausversorgung” ist die Vorsitzende der Fraktion der CDU. Die Vorbereitung der Sitzungen des Arbeitskreises “Krankenhausversorgung” und die Weiterleitung der Beratungsergebnisse obliegen den durch den Landrat bestimmten Bediensteten. 4. Der
Arbeitskreis “Krankenhausversorgung” berichtet dem Kreistag einmal
jährlich über seine Tätigkeiten, in dringenden Fällen unverzüglich. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: mehrheitlich Ablehnung: keine Enthaltung: 3 Die Vorlage wurde zum Beschluss erhoben. |
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