Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: I. Als Vertreter des Landkreises (Börde) in der
Mitgliederversammlung des Vereins “DEUREGIO Ostfalen” e.V. werden
für die Dauer von fünf Jahren bestimmt : 1. Frau
Abg. Gabriele Brakebusch (Fraktion der CDU), 2. Frau
Abg. Elisabeth Engelbrecht (Fraktion der CDU), 3. Frau
Abg. Rosemarie Kaatz (Fraktion der CDU), 4. Herr
Abg. Manfred Behrens (Fraktion der CDU), 5. Herr
Abg. Gerhard Schmidt (Fraktion der CDU), 6. Herr
Abg. Dr. Erich Vogel (Fraktion der CDU), 7.
Herr
Abg. Gerald Zimmermann (Fraktion der CDU), 8.
Frau
Abg. Waltraud Wolff (Fraktion
der SPD), 9.
Herr
Abg. Jochen Dettmer (Fraktion der SPD), 10. Herr
Abg. Dr. Peter Koch (Fraktion der SPD), 11. Herr
Abg. Lothar Lortz (Fraktion der SPD), 12. Herr
Abg. Heinz Maspfuhl (Fraktion der SPD), 13. Frau Abg. Gudrun Tiedge (Fraktion
DIE LINKE), 14. Herr Abg. Heinrich Enkelmann (Fraktion DIE LINKE), 15. Herr Abg. Manfred Nörthen (Fraktion DIE LINKE), 16. Herr Abg. Franz-Ulrich Keindorff (Fraktion der FDP), 17. Herr Abg. Ernst-Heinrich Sommermeier (Fraktion der FDP), 18. Herr Abg. Dr. Dieter Schwarz (Fraktion der FUWG), 19. Herr Abg. Bodo Zeymer (Fraktion DIE GRÜNEN). II. Die
Vertreter/innen gemäß Ziffer I. werden verpflichtet, den Kreistag in geeigneter
Weise über ihre Tätigkeit in der Mitgliederversammlung einmal jährlich, in
dringenden und bedeutenden Angelegenheiten des Vereins und seiner Mitglieder
unverzüglich zu unterrichten. III. Für
die Wahl der Mitglieder des Vorstandes des Vereins “DEUREGIO
Ostfalen” e.V. durch die Mitgliederversammlung werden vorgeschlagen : 1. Herr Landrat Thomas Webel 2. Frau Abg. Rosemarie Kaatz (Fraktion der CDU), 3. Herr Abg. Jochen Dettmer (Fraktion der SPD). Sachdarstellung, Begründung: 1. Der Landkreis (Börde) als Rechtsnachfolger der Landkreise Bördekreis und Ohrekreis ist Mitglieder des Vereins “DEUREGIO Ostfalen” e.V. mit Sitz in Helmstedt. Weitere Vereinsmitglieder sind der Landkreis Helmstedt sowie kreisangehörige Gemeinden und Kreisgruppen des jeweiligen Städte- und Gemeindebundes. Der Verein verfolgt nach seiner Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke mit dem Ziel, das Zusammengehörigkeitsgefühl der Mitglieder und ihrer Einwohner durch geeignete Maßnahmen zu stärken und die kommunalen Lebensbedingungen zu verbessern. Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Die jeweilige Wahlperiode beträgt fünf Jahre. Die Mitgliederversammlung setzt sich aus Vertretern der Vereinsmitglieder zusammen. Jeder Landkreis entsendet für die Dauer der Wahlperiode von fünf Jahren einen Vertreter je volle 10.000 Einwohner. Der Landkreis (Börde) kann hiernach 19 Vertreter entsenden. Die zu entsendenden Vertreter müssen nicht zwingend Mitglieder des Kreistages sein; der Beschlussvorschlag geht jedoch davon aus, dass – wie in der Vergangenheit – nur Mitglieder des Kreistages entsandt werden sollen. Der Vorstand besteht aus neun Mitgliedern, die durch die Mitgliederversammlung auf Vor-schlag der Vereinsmitglieder gewählt werden. Jeder Landkreis hat das Vorschlagsrecht für drei Vorstandsmitglieder. 2. Die Kreistage Bördekreis und Ohrekreis hatten bisher die Vertreter in der Mitgliederversammlung jeweils aus der Mitte des Kreistages in entsprechender Anwendung der Vorschriften über die Vertretung in wirtschaftlichen Unternehmen sowie des Hare-Niemeyer-Verteilungsverfahrens bestimmt. Für die Wahl als Mitglieder des Vorstandes hatten die Kreistage jeweils den Landrat und zwei weitere Mitglieder des Kreistages vorgeschlagen. 3. Sofern das vorgenannte Verfahren erneut angewendet soll, stehen den Fraktionen folgende Vorschlagsrechte zu : = Mitgliederversammlung : - Fraktion der CDU : 7 Vorschlagsrechte, - Fraktion der SPD : 5 Vorschlagsrechte, - Fraktion DIE LINKE. : 3 Vorschlagsrechte, - Fraktion der FDP : 2 Vorschlagsrechte, - Fraktion der FUWG : 1 Vorschlagsrecht, - Fraktion GRÜNE : 1 Vorschlagsrecht; = Vorstand : neben dem Landrat 1 Benennungsrecht der Fraktion der CDU, ein Benennungsrecht der Fraktion der SPD. 4. Die Bestimmung der Vertreter bzw. der Vorschläge für die Wahl zum Vorstand erfolgt durch offene Abstimmung mit einfacher Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Kreistages. |
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