Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Dazu lagen zwei Änderungsanträge vor: 1. von der Fraktion DIE LINKE 2.
von der Fraktion CDU. Da der vorliegende Änderungsantrag der
CDU-Fraktion der weitergehende war, wurde zuerst darüber abgestimmt, in
§ 2 Abs. 2 Ziffer 1a) eine Regelung einzufügen, dass der stellvertretende
Kreisbrandmeister (Vorlage Nr. 052/DII/2007) eine allgemeine pauschalierte
Aufwandsentschädigung in Höhe von 250,00 € monatlich erhält. Abstimmungsergebnis des
Änderungsantrages: Zustimmung: mehrheitlich Ablehnung: keine Enthaltung: keine Damit erübrigte sich der
Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Beschluss: Der Kreistag beschloss die “Satzung des Landkreises
Börde über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige
(Entschädigungssatzung)” einschließlich des Änderungsantrages der
Fraktion CDU. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: einstimmig Ablehnung: keine Enthaltung: keine Die Vorlage wurde zum Beschluss erhoben. |
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