Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 015/DIV/2007  

 
 
Betreff: Richtlinie des Landkreises (Börde) über die Gewährung von Zuwendungen an die Fraktionen des Kreistages
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bredthauer
Kaufhold
Federführend:Dezernat I Beteiligt:Büro Kreistag/Wahlen
Bearbeiter/-in: Kaufhold, Ingetraut   
Beratungsfolge:
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
12.07.2007 
konstituierende Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (015/DIV/2007)

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die als Anlage 1. im Entwurf (Stand : 13.05.2007) beigefügte “Richtlinie des Landkreises (Börde) über die Gewährung von Zuwendungen an die Fraktionen des Kreistages (Zuwendungsrichtlinie)”.

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

- I. -

 

1.   Ausweislich der Haushaltspläne 2007 gewähren die Landkreise Bördekreis und Ohrekreis den im Kreistag vertretenen Fraktionen in unterschiedlicher Form und Höhe Zuschüsse zur Unterstützung der Fraktionsarbeit.

 

2.   Im Haushaltsplan 2007 (Seite 54) des Landkreises Bördekreis sind

hierfür veranschlagt :

 

HHSt          EP 0 Abschn 00 Unterabschn. 0000  6560                            5.300 €

 

Geschäftsführungskosten der Fraktionen – Unterstützung der

Kreistagsfraktionen durch HHmittel laut KT-Beschluss 03/22 vom 15.04.1998

 

Grundlage für die Veranschlagung ist der genannte Beschluss des Kreistages.

 

Die veranschlagten Mittel sind den Fraktionen zur Selbstbewirtschaftung zur Verfügung gestellt worden.

 

3.   Im Haushaltsplan 2007 (Seiten 52 f.) des Landkreises Ohrekreis sind hierfür veranschlagt :

 

HHSt          EP 0 Abschn 00 Unterabschn. 0000                                                  1.800 €

 

65600   Geschäftskosten Fraktion CDU                                              700 €

65610   Geschäftskosten Fraktion SPD                                              300 €

65620   Geschäftskosten Fraktion LINKE.PDS                                   300 €

65630   Geschäftskosten Fraktion FDP                                              200 €

65640   Geschäftskosten Fraktion FUWG/GRÜNE                            300 €

                                                                                                                1.800 €

 

Grundlage für die Gewährung von Fraktionszuschüssen ist § 9 (Gewährung von Fraktionsgeldern) der Entschädigungssatzung des Landkreises Ohrekreis :

 

(1)            Für die Erfüllung ihrer Aufgaben, die ihnen im Rahmen der Tätigkeit als Verwaltungsorgan des Landkreises obliegen, wird den Fraktionen des Kreistages ein Fraktionszuschuss gewährt.

 

(2)  Fraktionszuschüsse dürfen nur für anerkannte Aufgaben der Fraktionen verwendet werden, wie für den Ausgleich von Ausgaben der Fraktionsgeschäftsführungen, die Durchführung von Fraktionssitzungen, die Fortbildung von Fraktionsmitgliedern, die Öffentlichkeitsarbeit, ausgenommen die Öffentlichkeitsarbeit für Zwecke der Außenvertretung des Landkreises und der Werbung für Parteien, politische Vereinigungen oder politische Gruppierungen.

 

(3)  Als Fraktionszuschuss wird den Fraktionen jährlich in jeweils gleicher Höhe gewährt :

1.          ein Grundzuschuss von 100,00 € je Fraktion,

2.          ein Mitgliedszuschuss von 25,00 € je Fraktionsmitglied.

 

(3)  Die Gewährung von Fraktionszuschüssen erfolgt auf schriftlichen Antrag. Der Verwendungszweck ist nachzuweisen.”

- II. -

 

Fragen der Gewährung von Fraktionszuschüssen, insbesondere zur Finanzierung von (haupt- und nebenamtlichen) Fraktionsgeschäftsführern bzw. -mitarbeitern, ist in den Sitzungen des Gemeinschaftsrates und in der Beratung mit Vertretern der nach der Kommunalwahl neu zu bildenden Fraktionen am 10.05.2007 erörtert worden.

 

Auf Vorschlag der Verwaltungen empfiehlt der Gemeinschaftsrat, Regelungen über die Gewährung von Fraktionszuwendungen nicht in der Entschädigungssatzung, sondern in einer Richtlinie zu treffen, die dem neu gebildeten Kreistag in der konstituierenden Sitzung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen ist.

 

In der Beratung am 10.05.2007 ist Einvernehmen darüber erzielt worden, dass der Entwurf der Richtlinie als vorläufiger Entwurf erstellt wird. Der gesamte Fragenkomplex soll in einer Beratung zwischen den neu bestimmten Fraktionsvorsitzenden und Vertretern der Kreisverwaltung nach der Sommerpause umfassend erörtert werden.

 

- III. -

 

Fragen der Fraktionsfinanzierung sind mehrfach Gegenstand kommunalaufsichtlicher und gerichtlicher Verfahren gewesen. Wegen der Einzelheiten wird auf die als Anlage 2. beigefügte Rundverfügung des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 27.03.2007 verwiesen.

 

 

- IV. -

 

1.         Der als Anlage 1. beigefügte Entwurf einer Richtlinie enthält als notwendige Inhalte,

=   dass Fraktionszuwendungen nur für anerkannte und – im Hinblick auf die Haushaltskonsolidierung – notwendige Zwecke verwendet werden dürfen,

=   dass den Fraktionen als Zuwendungen Sachmittel, Personal- und Sachleistungen sowie finanzielle Zuschüsse gewährt werden können,

=    dass Zuwendungen auf begründeten Antrag gewährt werden,

=   dass über Zuwendungsanträge der Vorsitzende des Kreistages im Einvernehmen mit dem Landrat, bei Nichtherstellung des Einvernehmens der Kreisausschuss entscheidet,

=   dass finanzielle Zuschüsse nicht zur Selbstbewirtschaftung, sondern nur für Kostenübernahmen verwendet werden dürfen,

=   dass finanzielle Zuschüsse nur in Höhe der den Fraktionen zugewiesenen Fraktionsbudgets und unter Anrechnung auf diese Budgets gewährt werden,

=   dass für die Höhe des jeweiligen Fraktionsbudgets ein Grundbudget und ein Mitgliedsbudget zugrunde gelegt wird.

 

Die Richtlinie soll vorerst für den Zeitraum vom 01.07.2007 bis zum 31.12.2007 gelten.

 

Der Entwurf der Richtlinie berücksichtigt den Umstand, dass sich der Landkreis (Börde) in der Haushaltskonsolidierung befindet.

 

2.   Der Kalkulation der Budgets liegen folgende Erwägungen zugrunde :

 

=   Für den Zeitraum 01.07. – 31.12.2007 werden Mittel in Höhe von ca. 40 % der Haushaltsansätze 2007 berücksichtigt :           

5.300 € + 1.800 € = 7.100 € x ca. 40 % =                                2.790 €.

 

      =    Hiervon wird den Fraktion ein Fraktionsbudget in jeweils

gleicher Höhe von 150 € zugewiesen :           6 Fr. x 150 €/Fr. =                      900 €.

 

=   Von dem verbleibenden Betrag wird den Fraktionen ein mitgliederzahlabhängiges Mitgliedsbudget zu gewiesen :

 

            -           CDU-Fraktion              :           21 Mitglieder x 35 €/Mitglied    =          735 €

            -           SPD-Fraktion              :           14 Mitglieder x 35 €/Mitglied    =          490 €

            -           Fraktion DIE LINKE.    :             9 Mitglieder x 35 €/Mitglied    =          315 €

            -           FDP-Fraktion              :             5 Mitglieder x 35 €/Mitglied    =          175 €

            -           FUWG-Fraktion           :             3 Mitglieder x 35 €/Mitglied    =          105 €

            -           Fraktion GRÜNE         :             2 Mitglieder x 35 €/Mitglied    =            70 €

                                                                                                                                 1.890 €.

 

3.   Durch die Budgets nicht gebundene, noch vorhandene Haushaltsmittel können im Rahmen überplanmäßiger Ausgaben verwendet werden.

 

 

- V. -

 

Die neu gebildeten Fraktionen sind nicht Rechtsnachfolger der Fraktionen der Kreistage Bördekreis und Ohrekreis.

 

Die neu gebildeten Fraktionen werden gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die den Fraktionen des Kreistages Bördekreis zur Selbstbewirtschaftung zugewiesenen, noch nicht verbrauchten und noch nicht gebundenen Mittel an den Landkreis zurückgeführt werden.

 

Die neu gebildeten Fraktionen werden weiterhin gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass für die aus Fraktionsmitteln durch Fraktionen des Kreistages Bördekreis erworbenen Gegenstände in geeigneter Weise dem Landkreis oder den neu gebildeten Fraktionen zur Verfügung gestellt werden.

 

Im Hinblick auf die in Aussicht genommene Beratung zwischen den Fraktionsvorsitzenden und Vertretern der Kreisverwaltung nach der Sommerpause werden die Fraktionen schließlich gebeten, ihre Vorstellungen über künftige Regelungen der Richtlinie mitzuteilen.

 

Die vorläufig verwendete Bezeichnung “(Börde)” für den neu gebildeten Landkreis ist nach der Entscheidung über einen abweichenden Landkreisnamen durch den gesetzlich bestimmten Namen oder den beschlossenen abweichenden Namen zu ersetzen.

 

 

Anlage 1.  :      “Richtlinie des Landkreises (Börde) über die Gewährung von Zuwendungen

an die Fraktionen des Kreistages (Zuwendungsrichtlinie)” (Entwurf; Stand : 13.05.2007)

Anlage 2.         :           Rundverfügung des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom

27.03.2007

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

(Entwurf; Stand : 13.05.2007; Bre/Bre)

 

 

Richtlinie des Landkreises (Börde) über die Gewährung

von Zuwendungen an die Fraktionen des Kreistages (Zuwendungsrichtlinie)

 

 

1.   Den Fraktionen des Kreistages werden aus im Rahmen der Haushaltskonsolidierung verfügbaren allgemeinen Haushaltsmitteln und nach Maßgabe der personellen und sachlichen Möglichkeiten Zuwendungen gewährt in Form

 

a)  von Sachmitteln, wie die Bereitstellung von Räumlichkeiten, die Nutzung der Verwaltungsbibliothek, die Nutzung von Büroeinrichtungen und -ausstattungen, die zentrale Beschaffung von Büromaterialien;

 

b)  von Personal- und Sachleistungen, wie die Übernahme von Schriftverkehr aller Art, einschließlich Materialien, Druck, Porti, die Herrichtung von Räumlichkeiten, Maßnahmen einer zweckangemessenen Bewirtung, die Teilnahme von Bediensteten der Kreisverwaltung an Fraktionssitzungen und sonstigen -veranstaltungen, und

 

            c)         von finanziellen Zuschüssen.

 

 

2.   Zuwendungen dürfen nur für anerkannte und notwendige Aufgaben der Fraktionen als Teile des Verwaltungsorgans “Kreistag” gewährt werden.

 

 

3.   Die Gewährung von Sachmitteln sowie Personal- und Sachleistungen erfolgt auf mündlichen Antrag. Die Gewährung von finanziellen Zuschüssen erfolgt auf schriftlichen oder auf zur Niederschrift genommenen mündlichen Antrag unter Angabe und Nachweis des Verwendungszweckes. Die Antragstellung kann für eine oder für mehrere Fraktionen erfolgen.

 

 

4.   Über den Antrag entscheidet die/der Vorsitzende des Kreistages im Einvernehmen mit dem Landrat oder – sofern das Einvernehmen nicht hergestellt werden kann – der Kreisausschuss.

 

 

5.   Für die Gewährung von finanziellen Zuschüssen werden den Fraktionen Fraktionsbudgets, bestehend aus

 

a)   einem Grundbudget in Höhe von 150 € je Fraktion und

 

b)   einem Mitgliedsbudget in Höhe von 35 € je Fraktionsmitglied

 

zugewiesen.

 

 

6.   Die Gewährung von finanziellen Zuschüssen im Rahmen des verfügbaren Budgets erfolgt regelmäßig durch Kostenübernahme. Die Selbstbewirtschaftung von finanziellen Zuschüssen durch die Fraktionen ist ausgeschlossen.

 

 

7.   Sofern Maßnahmen, für die finanzielle Zuschüsse gewährt werden, den Abschluss von Rechtsgeschäften mit Dritten erfordern, wird der Abschluss durch den Landrat vorgenommen.

 

 

8.   Gewährte finanzielle Zuschüsse werden auf das Fraktionsbudget der antragstellenden Fraktion angerechnet; treten mehrere Fraktionen als Antragsteller auf, erfolgt eine der Anzahl der jeweiligen Fraktionsmitglieder entsprechende oder sonst verhältnismäßige anteilige Anrechnung auf die Fraktionsbudgets der antragstellenden Fraktionen.

 

 

9.         Diese Richtlinie tritt am 1. Juli 2007 in Kraft und am 31. Dezember 2007 außer Kraft.

 

 

Landkreis (Börde)

 

Haldensleben, den

 

- Kreistag -                                                                  - Der Landrat -

 

 

 

                                                                                    Webel

Vorsitzende/r des Kreistages                                     Landrat