Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der Kreistag beschließt die als Anlage 1. im Entwurf (Stand : 13.05.2007) beigefügte “Richtlinie des Landkreises (Börde) über die Gewährung von Zuwendungen an die Fraktionen des Kreistages (Zuwendungsrichtlinie)”. Sachdarstellung, Begründung: -
I. - 1. Ausweislich der Haushaltspläne 2007 gewähren
die Landkreise Bördekreis und Ohrekreis den im Kreistag vertretenen Fraktionen
in unterschiedlicher Form und Höhe “Zuschüsse” zur
Unterstützung der Fraktionsarbeit. 2. Im Haushaltsplan 2007 (Seite 54) des
Landkreises Bördekreis sind hierfür
veranschlagt : HHSt EP 0 Abschn 00 Unterabschn. 0000 6560 5.300
€ “Geschäftsführungskosten
der Fraktionen – Unterstützung der Kreistagsfraktionen
durch HHmittel laut KT-Beschluss 03/22 vom 15.04.1998 Grundlage
für die Veranschlagung ist der genannte Beschluss des Kreistages. Die
veranschlagten Mittel sind den Fraktionen zur Selbstbewirtschaftung zur
Verfügung gestellt worden. 3. Im Haushaltsplan 2007 (Seiten 52 f.) des
Landkreises Ohrekreis sind hierfür veranschlagt : HHSt EP 0 Abschn 00 Unterabschn. 0000 1.800
€ 65600 Geschäftskosten Fraktion CDU 700
€ 65610 Geschäftskosten Fraktion SPD 300
€ 65620 Geschäftskosten Fraktion LINKE.PDS 300 € 65630 Geschäftskosten Fraktion FDP 200
€ 65640 Geschäftskosten Fraktion FUWG/GRÜNE 300 € 1.800 € Grundlage
für die Gewährung von “Fraktionszuschüssen” ist § 9
(Gewährung von Fraktionsgeldern) der Entschädigungssatzung des Landkreises
Ohrekreis : “(1) Für die Erfüllung ihrer Aufgaben, die ihnen im Rahmen der
Tätigkeit als Verwaltungsorgan des Landkreises obliegen, wird den Fraktionen
des Kreistages ein Fraktionszuschuss gewährt. (2) Fraktionszuschüsse
dürfen nur für anerkannte Aufgaben der Fraktionen verwendet werden, wie für den
Ausgleich von Ausgaben der Fraktionsgeschäftsführungen, die Durchführung von
Fraktionssitzungen, die Fortbildung von Fraktionsmitgliedern, die
Öffentlichkeitsarbeit, ausgenommen die Öffentlichkeitsarbeit für Zwecke der
Außenvertretung des Landkreises und der Werbung für Parteien, politische
Vereinigungen oder politische Gruppierungen. (3) Als
Fraktionszuschuss wird den Fraktionen jährlich in jeweils gleicher Höhe gewährt
: 1. ein
Grundzuschuss von 100,00 € je Fraktion, 2. ein
Mitgliedszuschuss von 25,00 € je Fraktionsmitglied. (3) Die
Gewährung von Fraktionszuschüssen erfolgt auf schriftlichen Antrag. Der
Verwendungszweck ist nachzuweisen.” -
II. - Fragen der Gewährung von
Fraktionszuschüssen, insbesondere zur Finanzierung von (haupt- und
nebenamtlichen) Fraktionsgeschäftsführern bzw. -mitarbeitern, ist in den
Sitzungen des Gemeinschaftsrates und in der Beratung mit Vertretern der nach
der Kommunalwahl neu zu bildenden Fraktionen am 10.05.2007 erörtert worden. Auf
Vorschlag der Verwaltungen empfiehlt der Gemeinschaftsrat, Regelungen über die
Gewährung von Fraktionszuwendungen nicht in der Entschädigungssatzung, sondern
in einer “Richtlinie” zu
treffen, die dem neu gebildeten Kreistag in der konstituierenden Sitzung zur
Beratung und Beschlussfassung vorzulegen ist. In
der Beratung am 10.05.2007 ist Einvernehmen darüber erzielt worden, dass der
Entwurf der “Richtlinie” als
vorläufiger Entwurf erstellt wird. Der gesamte Fragenkomplex soll in einer
Beratung zwischen den neu bestimmten Fraktionsvorsitzenden und Vertretern der
Kreisverwaltung nach der Sommerpause umfassend erörtert werden. -
III. - Fragen der Fraktionsfinanzierung sind
mehrfach Gegenstand kommunalaufsichtlicher und gerichtlicher Verfahren gewesen.
Wegen der Einzelheiten wird auf die als Anlage 2. beigefügte Rundverfügung des
Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 27.03.2007 verwiesen. -
IV. - 1. Der
als Anlage 1. beigefügte Entwurf einer “Richtlinie” enthält
als notwendige Inhalte, = dass Fraktionszuwendungen nur für anerkannte
und – im Hinblick auf die Haushaltskonsolidierung – notwendige
Zwecke verwendet werden dürfen, = dass den Fraktionen als Zuwendungen
Sachmittel, Personal- und Sachleistungen sowie finanzielle Zuschüsse gewährt
werden können, = dass Zuwendungen auf begründeten Antrag
gewährt werden, = dass über Zuwendungsanträge der Vorsitzende
des Kreistages im Einvernehmen mit dem Landrat, bei Nichtherstellung des
Einvernehmens der Kreisausschuss entscheidet, = dass finanzielle Zuschüsse nicht zur
Selbstbewirtschaftung, sondern nur für Kostenübernahmen verwendet werden
dürfen, = dass finanzielle Zuschüsse nur in Höhe der den
Fraktionen zugewiesenen Fraktionsbudgets und unter Anrechnung auf diese Budgets
gewährt werden, = dass für die Höhe des jeweiligen
Fraktionsbudgets ein Grundbudget und ein Mitgliedsbudget zugrunde gelegt wird. Die “Richtlinie” soll
vorerst für den Zeitraum vom 01.07.2007 bis zum 31.12.2007 gelten. Der Entwurf
der “Richtlinie”
berücksichtigt den Umstand, dass sich der Landkreis (Börde) in der
Haushaltskonsolidierung befindet. 2. Der Kalkulation der Budgets liegen folgende
Erwägungen zugrunde : = Für den Zeitraum 01.07. – 31.12.2007
werden Mittel in Höhe von ca. 40 % der Haushaltsansätze 2007 berücksichtigt : 5.300
€ + 1.800 € = 7.100 € x ca. 40 % = 2.790 €. = Hiervon
wird den Fraktion ein “Fraktionsbudget” in jeweils
gleicher
Höhe von 150 € zugewiesen : 6
Fr. x 150 €/Fr. = 900 €. = Von dem verbleibenden Betrag wird den
Fraktionen ein mitgliederzahlabhängiges “Mitgliedsbudget” zu
gewiesen : - CDU-Fraktion : 21
Mitglieder x 35 €/Mitglied = 735 € - SPD-Fraktion : 14
Mitglieder x 35 €/Mitglied = 490 € - Fraktion DIE LINKE. : 9 Mitglieder x 35 €/Mitglied = 315
€ - FDP-Fraktion : 5 Mitglieder x 35 €/Mitglied = 175
€ - FUWG-Fraktion : 3 Mitglieder x 35 €/Mitglied = 105
€ - Fraktion GRÜNE : 2 Mitglieder x 35 €/Mitglied = 70 € 1.890 €. 3. Durch die Budgets nicht gebundene, noch
vorhandene Haushaltsmittel können im Rahmen überplanmäßiger Ausgaben verwendet
werden. - V. - Die neu gebildeten Fraktionen sind nicht
Rechtsnachfolger der Fraktionen der Kreistage Bördekreis und Ohrekreis. Die neu gebildeten Fraktionen werden
gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die den Fraktionen des Kreistages
Bördekreis zur Selbstbewirtschaftung zugewiesenen, noch nicht verbrauchten und
noch nicht gebundenen Mittel an den Landkreis zurückgeführt werden. Die neu gebildeten Fraktionen werden
weiterhin gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass für die aus Fraktionsmitteln
durch Fraktionen des Kreistages Bördekreis erworbenen Gegenstände in geeigneter
Weise dem Landkreis oder den neu gebildeten Fraktionen zur Verfügung gestellt
werden. Im Hinblick auf die in Aussicht
genommene Beratung zwischen den Fraktionsvorsitzenden und Vertretern der
Kreisverwaltung nach der Sommerpause werden die Fraktionen schließlich gebeten,
ihre Vorstellungen über künftige Regelungen der “Richtlinie” mitzuteilen. Die vorläufig verwendete Bezeichnung “(Börde)” für den neu gebildeten Landkreis ist nach der Entscheidung über einen abweichenden Landkreisnamen durch den gesetzlich bestimmten Namen oder den beschlossenen abweichenden Namen zu ersetzen. Anlage 1. : “Richtlinie des Landkreises (Börde) über die Gewährung von Zuwendungen an die Fraktionen des Kreistages (Zuwendungsrichtlinie)” (Entwurf; Stand : 13.05.2007) Anlage 2. : Rundverfügung des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom Anlagen: (Entwurf; Stand : 13.05.2007; Bre/Bre) Richtlinie des Landkreises (Börde) über die Gewährung von Zuwendungen an die Fraktionen des Kreistages (Zuwendungsrichtlinie) 1. Den Fraktionen des Kreistages werden aus im Rahmen der Haushaltskonsolidierung verfügbaren allgemeinen Haushaltsmitteln und nach Maßgabe der personellen und sachlichen Möglichkeiten Zuwendungen gewährt in Form a) von Sachmitteln, wie die Bereitstellung von Räumlichkeiten, die Nutzung der Verwaltungsbibliothek, die Nutzung von Büroeinrichtungen und -ausstattungen, die zentrale Beschaffung von Büromaterialien; b) von Personal- und Sachleistungen, wie die Übernahme von Schriftverkehr aller Art, einschließlich Materialien, Druck, Porti, die Herrichtung von Räumlichkeiten, Maßnahmen einer zweckangemessenen Bewirtung, die Teilnahme von Bediensteten der Kreisverwaltung an Fraktionssitzungen und sonstigen -veranstaltungen, und c) von finanziellen Zuschüssen. 2. Zuwendungen dürfen nur für anerkannte und notwendige Aufgaben der Fraktionen als Teile des Verwaltungsorgans “Kreistag” gewährt werden. 3. Die Gewährung von Sachmitteln sowie Personal- und Sachleistungen erfolgt auf mündlichen Antrag. Die Gewährung von finanziellen Zuschüssen erfolgt auf schriftlichen oder auf zur Niederschrift genommenen mündlichen Antrag unter Angabe und Nachweis des Verwendungszweckes. Die Antragstellung kann für eine oder für mehrere Fraktionen erfolgen. 4. Über den Antrag entscheidet die/der Vorsitzende des Kreistages im Einvernehmen mit dem Landrat oder – sofern das Einvernehmen nicht hergestellt werden kann – der Kreisausschuss. 5. Für die Gewährung von finanziellen Zuschüssen werden den Fraktionen Fraktionsbudgets, bestehend aus a) einem Grundbudget in Höhe von 150 € je Fraktion und b) einem Mitgliedsbudget in Höhe von 35 € je Fraktionsmitglied zugewiesen. 6. Die Gewährung von finanziellen Zuschüssen im Rahmen des verfügbaren Budgets erfolgt regelmäßig durch Kostenübernahme. Die Selbstbewirtschaftung von finanziellen Zuschüssen durch die Fraktionen ist ausgeschlossen. 7. Sofern Maßnahmen, für die finanzielle Zuschüsse gewährt werden, den Abschluss von Rechtsgeschäften mit Dritten erfordern, wird der Abschluss durch den Landrat vorgenommen. 8. Gewährte finanzielle Zuschüsse werden auf das Fraktionsbudget der antragstellenden Fraktion angerechnet; treten mehrere Fraktionen als Antragsteller auf, erfolgt eine der Anzahl der jeweiligen Fraktionsmitglieder entsprechende oder sonst verhältnismäßige anteilige Anrechnung auf die Fraktionsbudgets der antragstellenden Fraktionen. 9. Diese Richtlinie tritt am 1. Juli 2007 in Kraft und am 31. Dezember 2007 außer Kraft. Landkreis (Börde) Haldensleben, den - Kreistag - - Der Landrat - Webel Vorsitzende/r des Kreistages Landrat |
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