Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: I. Als
Vertreter des Landkreises (Börde) in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes
“Technologiepark Ostfalen” werden auf Vorschlag der Fraktion der
CDU gewählt : 1. Herr
Abg. Manfred Behrens als
Verbandsvertreter, 2. Frau
Abg. Elisabeth
Engelbrecht als
dessen Stellvertreterin. II. Die
Verbandsvertreter/in und ihre/seine Stellvertreter/in werden verpflichtet, den
Kreistag in geeigneter Weise über ihre Tätigkeit in der Verbandsversammlung
einmal jährlich, in dringenden und bedeutenden Angelegenheiten des
Zweckverbandes und seiner Verbandsmitglieder unverzüglich zu unterrichten. Sachdarstellung, Begründung: - I. - Der Landkreis (Börde) als
Rechtsnachfolger des Landkreises Ohrekreis ist Verbandsmitglied des
Zweckverbandes “Technologiepark Ostfalen”. Weitere
Verbandsmitglieder sind die Gemeinden Barleben, Niedere Börde und Stadt
Wolmirstedt. Dem Verband sind von den
Mitgliedsgemeinden die Aufgabe übertragen worden, im Verbandsgebiet die
Bauleitplanung zur Entscheidung durch die Gemeinden vorzubereiten, beplante
Gebiete und Grundstücke zu erschließen, Grundstücke zu erwerben und zur
Ansiedlung von Unternehmen zu veräußern sowie einen
“Technologiepark” zu betreiben. Nach den Bestimmungen der
“Satzung des Zweckverbandes ‚Technologiepark Ostfalen‘”
wählt der Kreistag für die Dauer seiner Amtszeit nach dem für die Bildung
seiner Ausschüsse vorgesehenen Verfahren (Hare-Niemeyer-Verfahren; § 35 Abs.1
LKO LSA) auf Widerruf eine/n Verbandsvertreter/in und eine/n Stellvertreter/in.
Das Vorschlagsrecht steht
jeweils der Fraktion der CDU zu. Die Verbandsvertreter und
ihre Stellvertreter werden gewählt. Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln
vorgenommen; es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied des Kreistages
widerspricht. Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der anwesenden
stimmberechtigten Mitglieder gestimmt hat. Wird diese Mehrheit nicht erreicht,
findet ein zweiter Wahlgang statt, in dem die Person gewählt ist, für die die
meisten Stimmen abgegeben worden sind (§ 43 Abs.1 und 3 LKO LSA). Anlagen: Die Verbandsvertreter und
ihre Stellvertreter werden gewählt. Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln
vorgenommen; es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied des Kreistages
widerspricht. Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten
Mitglieder gestimmt hat. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, findet ein zweiter
Wahlgang statt, in dem die Person gewählt ist, für die die meisten Stimmen
abgegeben worden sind (§ 43 Abs.1 und 3 LKO LSA). |
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