Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 034/DIV/2007  

 
 
Betreff: Wahl der Verbandsvertreter des Landkreises (Börde) in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes "Technologiepark Ostfalen"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bredthauer
Kaufhold
Federführend:Dezernat I Beteiligt:Büro Kreistag/Wahlen
Bearbeiter/-in: Steiner, Nancy   
Beratungsfolge:
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
12.07.2007 
konstituierende Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (034/DIV/2007)

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

I.    Als Vertreter des Landkreises (Börde) in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes “Technologiepark Ostfalen” werden auf Vorschlag der Fraktion der CDU gewählt :

 

1.          Herr Abg.                     Manfred Behrens                                                        als Verbandsvertreter,

 

2.          Frau Abg.                    Elisabeth Engelbrecht                         als dessen Stellvertreterin.

 

II.   Die Verbandsvertreter/in und ihre/seine Stellvertreter/in werden verpflichtet, den Kreistag in geeigneter Weise über ihre Tätigkeit in der Verbandsversammlung einmal jährlich, in dringenden und bedeutenden Angelegenheiten des Zweckverbandes und seiner Verbandsmitglieder unverzüglich zu unterrichten.

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

- I. -

Der Landkreis (Börde) als Rechtsnachfolger des Landkreises Ohrekreis ist Verbandsmitglied des Zweckverbandes “Technologiepark Ostfalen”. Weitere Verbandsmitglieder sind die Gemeinden Barleben, Niedere Börde und Stadt Wolmirstedt.

 

Dem Verband sind von den Mitgliedsgemeinden die Aufgabe übertragen worden, im Verbandsgebiet die Bauleitplanung zur Entscheidung durch die Gemeinden vorzubereiten, beplante Gebiete und Grundstücke zu erschließen, Grundstücke zu erwerben und zur Ansiedlung von Unternehmen zu veräußern sowie einen “Technologiepark” zu betreiben.

 

 

Nach den Bestimmungen der “Satzung des Zweckverbandes ‚Technologiepark Ostfalen‘” wählt der Kreistag für die Dauer seiner Amtszeit nach dem für die Bildung seiner Ausschüsse vorgesehenen Verfahren (Hare-Niemeyer-Verfahren; § 35 Abs.1 LKO LSA) auf Widerruf eine/n Verbandsvertreter/in und eine/n Stellvertreter/in.

 

Das Vorschlagsrecht steht jeweils der Fraktion der CDU zu.

 

Die Verbandsvertreter und ihre Stellvertreter werden gewählt. Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln vorgenommen; es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied des Kreistages widerspricht. Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gestimmt hat. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, findet ein zweiter Wahlgang statt, in dem die Person gewählt ist, für die die meisten Stimmen abgegeben worden sind (§ 43 Abs.1 und 3 LKO LSA).

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Die Verbandsvertreter und ihre Stellvertreter werden gewählt. Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln vorgenommen; es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied des Kreistages widerspricht. Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gestimmt hat. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, findet ein zweiter Wahlgang statt, in dem die Person gewählt ist, für die die meisten Stimmen abgegeben worden sind (§ 43 Abs.1 und 3 LKO LSA).