Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: I. Als Vertreter des Landkreises (Börde) in der
Verbandsversammlung des Zweckverbandes “Naturpark Colbitz-Letzlinger
Heide” werden gewählt : 1. auf
Vorschlag der Fraktion der CDU : a) Herr Abg. Dyrk Ruffer als Verbandsvertreter, b) Frau
Abg. Elisabeth Engelbrecht als dessen Stellvertreterin, 2. auf
Vorschlag der Fraktion der CDU : a) Herr Abg. Dieter Buchwald als Verbandsvertreter, b) Herr
Abg. Peter Telschow als dessen Stellvertreter, 3. auf
Vorschlag der Fraktionen der SPD : a) Herr Abg. Heinz Maspfuhl als
Verbandsvertreter, b) Frau/Herr
Abg. als
deren/dessen Stellvertreter/in. 4. auf
Vorschlag der Fraktion DIE LINKE. : a) Frau/Herr als
Verbandsvertreter/in, b) Frau/Herr
Abg. als
deren/dessen Stellvertreter/in. II. Die
Verbandsvertreter/innen und ihre Stellvertreter/innen werden verpflichtet, den
Kreistag in geeigneter Weise über ihre Tätigkeit in der Verbandsversammlung
einmal jährlich, in dringenden und bedeutenden Angelegenheiten des
Zweckverbandes und seiner Verbandsmitglieder unverzüglich zu unterrichten. Sachdarstellung, Begründung: Der Landkreis (Börde) als
Rechtsnachfolger des Landkreises Ohrekreis ist Verbandsmitglied des
Zweckverbandes “Naturpark Colbitz-Letzlinger Heide”. Weitere
Verbandsmitglieder sind die Landkreise Altmarkkreis Salzwedel und Stendal sowie
der Förderverein “Naturpark Colbitz-Letzlinger Heide” e.V. Der Verband hat die
Aufgabe,in Teilgebieten der Colbitz-Letzlinger Heide, ausgenommen die für
militärische Zwecke genutzten Gebietsteile, einen Naturpark zu errichten und zu
betreiben. Voraussetzung für die
Erfüllung der Verbandsaufgabe ist die Erklärung zum Naturpark nach den
Vorschriften des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Zuständig für
die Erklärung zum Naturpark ist das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt
als Oberste Naturschutzbehörde. Die Obere
Naturschutzbehörde hat das Verfahren zur Erklärung zum Naturpark zwar begonnen,
jedoch bisher nicht abgeschlossen. Der Verband geht davon aus, dass die
Erklärung zum Naturpark nicht mehr erfolgen wird. Der Zweckverband ist
deshalb zeitnah aufzulösen; die Verbandsmitglieder haben die
Aus-einandersetzung zu betreiben. Die Entsendung der
gewählten Verbandsvertreter/innen bzw. Stellvertreter/innen erfolgt im
wesentlichen zu Zwecken der Abwicklung der Verbandsauflösung. Nach den Bestimmungen der
“Satzung des Zweckverbandes ‚Naturpark Colbitz-Letzlinger Heide
‘” wählt der Kreistag für die Dauer seiner Amtszeit nach dem für
die Bildung seiner Ausschüsse vorgesehenen Verfahren (Hare-Niemeyer-Verfahren;
§ 35 Abs.1 LKO LSA) auf Widerruf zwei Verbandsvertreter und zwei
Stellvertreter. Die Vorschlagsrechte für
zwei Verbandsvertreter/innen und für zwei Stellvertreter/innen stehen der
Fraktion der CDU, für je einen Verbandsvertreter und einen Stellvertreter den
Fraktionen der SPD und DIE LINKE. zu. Anlagen: Die Verbandsvertreter und
ihre Stellvertreter werden gewählt. Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln
vorgenommen; es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied des Kreistages
widerspricht. Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten
Mitglieder gestimmt hat. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, findet ein zweiter
Wahlgang statt, in dem die Person gewählt ist, für die die meisten Stimmen
abgegeben worden sind (§ 43 Abs.1 und 3 LKO LSA). |
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