Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 035/DIV/2007  

 
 
Betreff: Wahl der Verbandsvertreter des Landkreises (Börde) in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes "Naturpark Colbitz-Letzlinger Heide"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bredthauer
Kaufhold
Federführend:Dezernat I Beteiligt:Büro Kreistag/Wahlen
Bearbeiter/-in: Steiner, Nancy   
Beratungsfolge:
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
12.07.2007 
konstituierende Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (035/DIV/2007)

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

I.    Als Vertreter des Landkreises (Börde) in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes “Naturpark Colbitz-Letzlinger Heide” werden gewählt :

 

1.        auf Vorschlag der Fraktion der CDU :

 

a)  Herr Abg.      Dyrk Ruffer                             als Verbandsvertreter,

 

b)  Frau Abg.      Elisabeth Engelbrecht            als dessen Stellvertreterin,

 

2.        auf Vorschlag der Fraktion der CDU :

 

a)  Herr Abg.      Dieter Buchwald                     als Verbandsvertreter,

 

b)  Herr Abg.      Peter Telschow                      als dessen Stellvertreter,

 

3.        auf Vorschlag der Fraktionen der SPD :

 

a)  Herr Abg.      Heinz Maspfuhl                       als Verbandsvertreter,

 

b)  Frau/Herr Abg.                                             als deren/dessen Stellvertreter/in.

 

4.      auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE. :

 

a)  Frau/Herr                                                     als Verbandsvertreter/in,

 

b)  Frau/Herr Abg.                                             als deren/dessen Stellvertreter/in.

 

 

II.   Die Verbandsvertreter/innen und ihre Stellvertreter/innen werden verpflichtet, den Kreistag in geeigneter Weise über ihre Tätigkeit in der Verbandsversammlung einmal jährlich, in dringenden und bedeutenden Angelegenheiten des Zweckverbandes und seiner Verbandsmitglieder unverzüglich zu unterrichten.

 

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

 

Der Landkreis (Börde) als Rechtsnachfolger des Landkreises Ohrekreis ist Verbandsmitglied des Zweckverbandes “Naturpark Colbitz-Letzlinger Heide”. Weitere Verbandsmitglieder sind die Landkreise Altmarkkreis Salzwedel und Stendal sowie der Förderverein “Naturpark Colbitz-Letzlinger Heide” e.V.

 

Der Verband hat die Aufgabe,in Teilgebieten der Colbitz-Letzlinger Heide, ausgenommen die für militärische Zwecke genutzten Gebietsteile, einen Naturpark zu errichten und zu betreiben.

 

Voraussetzung für die Erfüllung der Verbandsaufgabe ist die Erklärung zum Naturpark nach den Vorschriften des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Zuständig für die Erklärung zum Naturpark ist das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt als Oberste Naturschutzbehörde.

 

Die Obere Naturschutzbehörde hat das Verfahren zur Erklärung zum Naturpark zwar begonnen, jedoch bisher nicht abgeschlossen. Der Verband geht davon aus, dass die Erklärung zum Naturpark nicht mehr erfolgen wird.

 

Der Zweckverband ist deshalb zeitnah aufzulösen; die Verbandsmitglieder haben die Aus-einandersetzung zu betreiben.

 

Die Entsendung der gewählten Verbandsvertreter/innen bzw. Stellvertreter/innen erfolgt im wesentlichen zu Zwecken der Abwicklung der Verbandsauflösung.

 

Nach den Bestimmungen der “Satzung des Zweckverbandes ‚Naturpark Colbitz-Letzlinger Heide ‘” wählt der Kreistag für die Dauer seiner Amtszeit nach dem für die Bildung seiner Ausschüsse vorgesehenen Verfahren (Hare-Niemeyer-Verfahren; § 35 Abs.1 LKO LSA) auf Widerruf zwei Verbandsvertreter und zwei Stellvertreter.

 

Die Vorschlagsrechte für zwei Verbandsvertreter/innen und für zwei Stellvertreter/innen stehen der Fraktion der CDU, für je einen Verbandsvertreter und einen Stellvertreter den Fraktionen der SPD und DIE LINKE. zu.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Die Verbandsvertreter und ihre Stellvertreter werden gewählt. Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln vorgenommen; es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied des Kreistages widerspricht. Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gestimmt hat. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, findet ein zweiter Wahlgang statt, in dem die Person gewählt ist, für die die meisten Stimmen abgegeben worden sind (§ 43 Abs.1 und 3 LKO LSA).