Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: I. Auf Vorschlag der Fraktion der CDU werden als Verbandsvertreterin des Landkreises Ohrekreis in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes “Tierkörperbeseitigung Sachsen-Anhalt” und deren Stellvertreter gewählt : Frau Iris
Herzig (Dezernentin II) als
Verbandsvertreterin und Herr Olaf Ruppert, (Amtsleiter
Veterinär- und Lebensmittel-überwachungsamt)
als
deren Stellvertreter. II. Die
Verbandsvertreterin und ihr Stellvertreter werden verpflichtet, den Kreistag in
geeigneter Weise über ihre Tätigkeit in der Verbandsversammlung einmal
jährlich, in dringenden und bedeutenden Angelegenheiten des Zweckverbandes und
seiner Verbandsmitglieder unverzüglich zu unterrichten. Sachdarstellung, Begründung: Der Landkreis (Börde) als
Rechtsnachfolger des Landkreises Ohrekreis ist Verbandsmitglied des
Zweckverbandes “Tierkörperbeseitigung Sachsen-Anhalt”. Weitere
Verbandsmitglieder sind kreisfreie Städte und Landkreise. Dem Verband sind die
spezifischen Aufgaben der Tierkörperbeseitigung übertragen. Nach den Bestimmungen der
“Satzung für den Zweckverband ‚Tierkörperbeseitigung
Sachsen-Anhalt‘” wählt der Kreistag für die Dauer seiner Amtszeit
nach dem für die Bildung seiner Ausschüsse vorgesehenen Verfahren
(Hare-Niemeyer-Verfahren; § 35 Abs.1 LKO LSA) auf Widerruf eine/n
Verbandsvertreter/in und eine/n Stellvertreter/in. Das Besetzungsrecht steht jeweils der Fraktion der CDU
zu. In der vergangenen
Wahlperiode hatte der Kreistag Ohrekreis auf Vorschlag der Fraktion der CDU als
Verbandsvertreterin bzw. Stellvertreter die zuständige Dezernentin und den
zuständigen Fachamtsleiter gewählt. Wegen der spezifische
Aufgabe des Verbandes, deren Erfüllung erhöhte rechtliche, veterinärmedizische
und betriebswirtschaftliche Kenntnisse und Erfahrungen auch bei den
Verbandsvertretern voraussetzt, und im Interesse der Kontinuität in der
Verbandsvertretung wird vorgeschlagen, erneut die zuständige Dezernentin und
z.Zt. zuständigen Amtsleiter zu entsenden. Die Verbandsvertreterin
und ihr Stellvertreter werden gewählt. Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln
vorgenommen; es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied des Kreistages
widerspricht. Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der anwesenden
stimmberechtigten Mitglieder gestimmt hat. Wird diese Mehrheit nicht erreicht,
findet ein zweiter Wahlgang statt, in dem die Person gewählt ist, für die die
meisten Stimmen abgegeben worden sind (§ 43 Abs.1 und 3 LKO LSA). Anlagen |
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