Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Zu dem
Entwurf vom 13.06.2007 eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des
Landes-planungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt gibt der Landkreis (Börde)
die als Anlage 7. im Entwurf (Stand : 25.06.2007) beigefügte Stellungnahme ab. Sachdarstellung, Begründung: 1. Mit Schreiben vom 08.02.2007 hatte das
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr die Kommunalen Spitzenverbände,
die Regionalen Planungsgemeinschaften sowie die Landkreise und kreisfreien
Städte im Rahmen einer Anhörung zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung
des Landesplanungsgesetzes zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 02.03.2007
aufgefordert. Das
Schreiben vom 08.02.2007 mit anliegendem Gesetzesentwurf nebst Begründung ist
als Anlage 1. beigefügt. Wesentliche
Gegenstände des Entwurfs des Änderungsgesetzes sind = die Anpassung der Gebietszuschnitte der
Planungsregionen an die im Rahmen der Kreisgebietsreform
geänderten Landkreisgrenzen, ausgenommen die Planungsregion Altmark, = die Verringerung der Anzahl der den
Regionalversammlungen kraft Gesetzes ange-hörenden Bürgermeister durch Änderung
der Bemessungsgrundlage : - bisherige Regelung : die Bürgermeister von Gemeinden ab einer
Größe von 10.000
Einwohnern sind kraft Gesetzes Mitglieder der Regionalversammlung, - künftige Regelung : die Bürgermeister der im
Landesentwicklungsplan aus- gewiesenen
Mittelzentren sind kraft Gesetzes Mitglieder der Regionalversammlung, = das Inkrafttreten des Änderungsgesetzes zum
01.07.2007. Der
Landkreis Bördekreis am 26.02.2007 und der Landkreis Ohrekreis am 19.02.2007
(unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Kreistages, haben im Wesentlichen
inhaltsgleiche Stellungnahmen abgegeben. Die
Landkreise haben in ihren Stellungnahmen = angeregt, den Landkreisen und kreisfreien
Städten als Träger der Regionalplanung wegen der
größeren Orts- und Sachnähe und zur Erhöhung der Effizienz weitere
Zuständigkeiten zu übertragen, und = vorgeschlagen, die Anzahl der auf Vorschlag
der kreisangehörigen Gemeinden zu wählenden
weiteren Vertreter auf ein Drittel der durch die Kreistage zu wählenden
weiteren Vertreter zu begrenzen, weil anderenfalls für den Landkreis (Börde)
bei 10 Vertretern die “Gemeindeebene” mit 6
Vertretern gegenüber der “Kreisebene” mit 4
Vertretern deutlich überrepräsentiert ist – diese Überrepräsentanz ist
nicht aufgaben- und sachgerecht, weil die Landkreise, nicht die Gemeinden,
Träger der Regio-nalplanung sind und darüber hinaus die Vertreter nicht
weisungsgebunden sind. Wegen der
Einzelheiten wird auf die Stellungnahmen des Landkreises Bördekreis vom
26.02.2007 (s. Anlage 2.) und des Landkreises Ohrekreis vom 19.02.2007 (s.
Anlage 3.) verwiesen. 2. Mit Schreiben vom 13.06.2007 hat das
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr den geänderten Entwurf eines
Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt übersandt, um den neuen Kreistagen Gelegenheit zu Stellungnahme
zu geben (s. Anlage 4.). Der zweite Änderungsentwurf sieht eine
Begrenzung der Anzahl der auf Vorschlag der kreisgehörigen Gemeinden zu
wählenden Vertreter der Landkreise in der Regionalver-sammlung auf “höchstens
ein Viertel”
der durch die Kreistage zu wählenden weiteren Vertreter vor. Im Übrigen
entspricht der zweite Änderungsentwurf im Wesentlichen dem Ersten
Änderungsentwurf. 3. Eine vergleichende Übersicht über die
gegenwärtig geltenden Regelungen sowie die in dem Ersten Änderungsentwurf und
dem Zweiten Änderungsentwurf vorgesehenen Änderungen ist als Anlage 5.
beigefügt. 4. Die Verteilung der Vorschlagsberechtigungen
nach den gegenwärtig geltenden Regelungen sowie nach den in dem Ersten
Änderungsentwurf und dem Zweiten Änderungsentwurf vorgesehenen Änderungen ist
in der beigefügten Anlage 6. dargestellt. 5. Die Kreisverwaltung schlägt dem Kreistag den
als Anlage 7. im Entwurf beigefügten Stellungnahme zur Beschlussfassung vor. Anlagen: Anlage 1: Schriftsatz Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
LSA vom 08.02.2007 Anlage 2: Schriftsatz Landkreis Bördekreis vom 26.02.2007 Anlage 3: Schriftsatz Landkreis Ohrekreis vom 19.02.2007 Anlage 4: Schriftsatz Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
LSA vom 13.06.2007 Anlage
5: Gegenüberstellung §§ 17 und 18
LPIG in der geltenden Fassung, in der Fassung des 1. Entwurfes und in der
Fassung des 2. Entwurfes Anlage
6.
Anlage 7. (Entwurf; 25.06.2007) Ministerium
für Landesentwicklung und Verkehr des Landes
Sachsen-Anhalt - Herrn
Minister - Postfach
3653 39011 Magdeburg 13.06.2007 I-Bre/Bre .07.2007 Zweites
Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt Sehr
geehrter Herr Minister, auf der
Grundlage des Beschlusses seines Kreistages vom 12.07.2007 gibt der Landkreis
(Börde) zu dem am 13.06.2007 übersandten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur
Änderung des Landesplanungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt folgende
Stellungnahme ab : Der
Landkreis (Börde) macht sich die zu dem am 08.02.2007 übersandten Entwurf eines
Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt durch den Landkreis Bördekreis am 26.02.2207 und durch den
Landkreis Ohrekreis am 19.02.2007 abgegebenen Stellungnahmen zu Eigen,
ausgenommen die § 1 Ziffer 2 c) des Gesetzesentwurfs betreffenden Ausführungen. Mit
freundlichem Gruß Webel Landrat Anlage 7 (neu): Entwurf Schriftsatz Landkreis Börde
ans Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr |
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