Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: I. Als
Mitglieder des Betriebsausschusses des Eigenbetriebes
“Abfallentsorgung” haben die Fraktionen für die Dauer der
Wahlperiode bestimmt : 1. Frau Abg. Elisabeth
Engelbrecht (Fraktion der
CDU) 2. Frau Abg. Rosemarie Kaatz (Fraktion der CDU) 3. Herr Abg. Albrecht von Bodenhausen (Fraktion der CDU) 4. Herr Abg. Urban
Jülich (Fraktion
der CDU) 5. Herr Abg. Gerhard
Schmidt (Fraktion
der CDU) 6. Herr Abg. Martin
Schindler (Fraktion
der SPD) 7. Herr Abg. Michael
Stier (Fraktion
der SPD) 8. Herr Abg. Hans-Eike
Weitz (Fraktion
der SPD) 9. Herr Abg. Heinrich
Enkelmann (Fraktion DIE
LINKE) 10. Herr Abg. Hans-Jürgen Fischer (Fraktion DIE LINKE) 11. Herr Abg. Franz-Ulrich
Keindorff (Fraktion der
FDP) 12. Herr Abg. Dr.
Hans-Jürgen Zander (Fraktion
der FUWG) 13. Herr Abg. Bodo
Zeymer (Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). II. Als
Vertreter der beim Eigenbetrieb “Abfallentsorgung” Beschäftigten im
Betriebsausschuss des Eigenbetriebes “Abfallentsorgung” bestellt
der Kreistag auf Vorschlag des Personalrates für die Dauer der Wahlperiode 1. Frau/Herrn
..................................................................., 2. Frau/Herrn
..................................................................., 3. Frau/Herrn
.................................................................... Sachdarstellung, Begründung: - I. - 1. Nach
§ 8 des Gesetzes über die kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt
(Eigenbetriebsgesetz – EigBG) in Verbindung mit den Bestimmungen der
Satzung des Landkreises (Börde) für den Eigenbetrieb
“Abfallentsorgung” ist für die Angelegenheiten des Eigenbetriebes
ein beschließender Ausschuss (Betriebsausschuss) zu bilden. 2. Der
Betriebsausschuss besteht aus Mandatsträgern (Mitglieder des Kreistages) und
mindestens einem Vertreter der beim Eigenbetrieb Beschäftigten. Die
Anzahl der Mandatsträger und die Anzahl der Beschäftigtenvertreter bestimmt die
Betriebssatzung. Die Zahl der Beschäftigtenvertreter darf jedoch ein Drittel
aller Mandatsträger des Betriebsausschusses nicht übersteigen. 3. Die
Mandatsträger werden nach Maßgabe des § 46 GO LSA
(“Hare-Niemeyer-Verfahren”) bestimmt. 4. Die
Beschäftigtenvertreter werden durch den beim Eigenbetrieb gebildeten
Personalrat vorgeschlagen und durch den Kreistag bestellt. Die vom Personalrat einzureichende
Vorschlagsliste umfasst mindestens doppelt soviel Vorschläge wie
Beschäftigtenvertreter zu bestellen sind; der Kreistag kann die Vorschlagsliste
ergänzen. Kommt eine Einigung über die Bestellung der
Beschäftigtenvertreter nicht zustande, findet das
“Hare-Niemeyer-Verfahren” entsprechende Anwendung. 5. Der
Landrat oder ein von ihm namentlich bestimmter Vertreter ist stimmberechtigter
Vor-sitzender des Betriebsausschusses. - II. - 1. §
4 Abs.2 der Satzung des Landkreises (Börde) für den Eigenbetrieb
“Abfallentsorgung” bestimmt die Anzahl der Mandatsträger mit
dreizehn und die Anzahl der Beschäftigtenvertreter mit drei. 2. Die
dreizehn Mandatsträger werden nach Maßgabe des
“Hare-Niemeyer-Verfahrens” durch die Fraktionen bestimmt; eine
Beschlussfassung des Kreistages ist nicht erforderlich. In Anwendung des “Hare-Niemeyer-Verfahrens”
haben die Fraktionen folgende Bestimmungsrechte : = CDU-Fraktion: 5
Mandatsträger, = SPD-Fraktion: 3
Mandatsträger, = Fraktion DIE LINKE.: 2
Mandatsträger, = FDP-Fraktion, FUWG-Fraktion, Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: je
1 Mandatsträger. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vorlage
008/DIV/2007 (“Hauptsatzung des Landkreises (Börde)”) nebst Anlagen
verwiesen. 3. Für
die Bestellung der drei Beschäftigtenvertreter hat der Personalrat des
Eigenbetriebes “Abfallentsorgung” eine Vorschlagsliste (s. Anlage)
vorgelegt, die folgende Vorschläge umfasst : 1. Frau Rosemarie Böhnke, 2. Frau Carla Lehre, 3. Frau Ilona Müller, 4. Herr Bernd Kriege-Steffen, 5. Herr Michel Hollweg, 6. Frau Babette Hänsel, 7. Frau Elvira Jebautzke. Die Bestellung bedarf der einfachen
Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Kreistages. Anlagen: |
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