Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 007/DIV/2007  

 
 
Betreff: Flagge des Landkreises (Börde)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bredthauer
Hoeft
Kaufhold
Federführend:Dezernat I Beteiligt:Büro Kreistag/Wahlen
Bearbeiter/-in: Kaufhold, Ingetraut   
Beratungsfolge:
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
12.07.2007 
konstituierende Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde geändert beschlossen  (007/DIV/2007)

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Landkreis (Börde) führt die Flagge, die der im Entwurf beigefügten bildlichen Darstellung (Anlage) entspricht.

 

Die Beschreibung der Flagge lautet :

 

“Die Flagge ist eine dreistreifige Flagge in den Farben Rot-Weiß-Rot, deren linker und rechter Streifen rot sind und jeweils ein Viertel der Breite des weißen Mittelstreifens besitzen. Bei der quergestreiften Flagge sind der obere Streifen und der Streifen rot und der Mittelstreifen entsprechend in den genannten Abmessungen weiß. Mittig aufgesetzt ist das Wappen.”

 

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

1.   Der Landkreis ist nach § 9 der Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt (LKO LSA) (s.u.) berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, ein Wappen und eine Flagge zu führen. Die Entscheidung, ob der Landkreis ein Wappen und eine Flagge führt, steht im Ermessen des Kreistages.

 

Wappen und Flagge sind äußere Hoheitszeichen des Landkreises. Sie sind regelmäßig Ausdruck der Verbundenheit des Landkreises mit seiner Geschichte bzw. der Geschichte seiner Region, seiner Eigenart und seiner Eigenständigkeit sowie Sinnbild für seine Hoheitsgewalt. Wappen und Flagge sollen unverwechselbare Alleinstellungs- und Unterscheidungsmerkmale sein.

 

 

2.   Über die Bestimmung des Wappens, der Flagge und des Dienstsiegels entscheidet der Kreistag in ausschließlicher Zuständigkeit (§ 33 Abs.3 Nr.14 LKO LSA).

 

 

3.   Die Annahme eines Wappens und einer Flagge bedarf der Genehmigung des Ministeriums des Innern als oberste Kommunalaufsichtsbehörde.

 

 

4.   Eine aus Vertretern der bisherigen Landkreise bestehende Arbeitsgruppe hat Gestaltungsvarianten für das Wappen und die Flagge des neuen Landkreises entwickelt. Wegen der Einzelheiten wird auf die Anlagen zu Vorlage Nr. 006/DIV/2007 (“Wappen des Landkreises (Börde)”) verwiesen :

 

=           Anlage 1.         (“Wappen, Flagge, Siegel des Landkreises Börde”,

=           Anlage 2.         (“Vorschläge und Erläuterungen zu einem heraldisch korrekten

Wappen des Landkreises Börde”).

 

 

Die Arbeitsgruppe schlägt den dieser Vorlage als Anlage beigefügten Entwurf zur Beschlussfassung durch den Kreistag vor.

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 9 LKO LSA  (Wappen, Flaggen, Dienstsiegel)

 

(1)        Der Landkreis führt sein bisheriges Wappen und seine bisherige Flagge.

 

(2)        Die Annahme eines neuen Wappens und einer neuen Flagge oder ihre Änderung bedarf der Genehmigung des Ministeriums des Innern.

 

(3)        Der Landkreis führt ein Dienstsiegel. Ist er zur Führung eines Wappens berechtigt, führt er dieses in seinem Dienstsiegel. Landkreise ohne eigenes Wappen führen als Siegel das Bild des kleinen Landessiegels mit einer den Landkreis bezeichnenden Umschrift. ...

Anlagen:

Anlagen: