Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Enkelmann erläuterte den
vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE: Die in § 12 Abs. 2 S. 2 der Geschäftsordnung enthaltene Hürde bei einer namentlichen Abstimmung mit “der Mehrheit der anwesenden Kreistagsmitglieder” wird als zu hoch angesehen. Die Fraktion beantragt daher die Änderung dahingehend, dass lediglich “ein Zehntel der anwesenden Kreistagsmitglieder” zustimmen müssen. Abstimmungsergebnis des
Änderungsantrages: Zustimmung: 9 Ablehnung: 44 Enthaltung: keine Der Änderungsantrag wurde abgelehnt. Beschluss: Der Kreistag beschloss die
“Geschäftsordnung des Landkreises (Börde) für den Kreistag und seine
Ausschüsse”. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: mehrheitlich Ablehnung: keine Enthaltung: 2 Die Vorlage wurde zum Beschluss erhoben. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||