Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Wahl der Verbandsvertreter des Landkreises (Börde) in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes "Naturpark Colbitz-Letzlinger-Heide"  

 
 
konstituierende Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 41 Beschluss:035/DIV/2007
Gremium: 5. WP Kreistag Landkreis Börde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 12.07.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 18:30
Raum: Sitzungsraum I/II (Verbinder)
Ort: Landkreis Börde Außenstelle Oschersleben Triftstraße 9-10, 39387 Oschersleben (Bode), Haus 2,
035/DIV/2007 Wahl der Verbandsvertreter des Landkreises (Börde) in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes "Naturpark Colbitz-Letzlinger Heide"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bredthauer
Kaufhold
Federführend:Dezernat I Beteiligt:Büro Kreistag/Wahlen
Bearbeiter/-in: Steiner, Nancy   

Herr Dr

 

Herr Dr. Daehre schlug eine offene Wahl vor. Dazu gab es keinen Widerspruch.

Beschlussvorschlag:

Beschluss:

 

I.    Als Vertreter des Landkreises Börde in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes “Naturpark Colbitz-Letzlinger Heide” wurden gewählt:

1.         auf Vorschlag der Fraktion der CDU:

a)          Herr Abg.         Dyrk Ruffer                              als Verbandsvertreter,

b)          Frau Abg.        Elisabeth Engelbrecht             als dessen Stellvertreterin,

2.         auf Vorschlag der Fraktion der CDU:

a)          Herr Abg.         Dieter Buchwald                     als Verbandsvertreter,

b)          Herr Abg.         Peter Telschow                       als dessen Stellvertreter,

3.         auf Vorschlag der Fraktionen der SPD:

a)          Herr Abg.         Heinz Maspfuhl                       als Verbandsvertreter,

b)          Frau Abg.        Waltraud Wolff                        als dessen Stellvertreterin.

4.         auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE:

a)          Frau Abg.        Heidemarie Nielebock             als Verbandsvertreterin,

b)          Frau/Herr Abg.            n.n.                              als deren/dessen Stellvertreter/in.

 

II.   Die Verbandsvertreter/in und ihre Stellvertreter/innen wurden verpflichtet, den Kreistag in geeigneter Weise über ihre Tätigkeit in der Verbandsversammlung einmal jährlich, in dringenden und bedeutenden Angelegenheiten des Zweckverbandes und seiner Verbandsmitglieder unverzüglich zu unterrichten.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:   einstimmig

Ablehnung:      keine

Enthaltung:      keine

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss erhoben.