Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 052/DII/2007  

 
 
Betreff: Dienstverhältnisse der Kreisbrandmeister und der Abschnittsleiter
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Bredthauer
Herzig
Federführend:Dezernat I Beteiligt:Büro Kreistag/Wahlen
Bearbeiter/-in: Steiner, Nancy   
Beratungsfolge:
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
12.07.2007 
konstituierende Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

entfällt

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Gemäß § 13 Brandschutzgesetz (BrSchG) des Landes Sachsen-Anhalt vom 07. Juni 2001 können Landkreise zur Erfüllung ihrer Aufgaben Gemeinde- und Ortsfeuerwehren zu Brandschutzabschnitten zusammenfassen. Ein Brandschutzabschnitt soll nicht mehr als 30 Ortsfeuerwehren umfassen.

Im Landkreis Bördekreis waren 65 Gemeinde- und Ortsfeuerwehren in 4 Brandschutzabschnitte eingeteilt.

Im Landkreis Ohrekreis waren 110 Gemeinde- und Ortsfeuerwehren in 11 Brandschutzabschnitte eingeteilt.

Die Leitung der Feuerwehren des Landkreises erfolgt durch den Kreisbrandmeister. Die Feuerwehren eines Brandschutzabschnitts werden vom zuständigen Abschnittsleiter geleitet.

 

Kreisbrandmeister und Abschnittsleiter sowie deren Stellvertreter werden zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf Vorschlag der Wehrleiter des Landkreises für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.

 

Im Landkreis Bördekreis bestanden Ehrenbeamtenverhältnisse für einen Kreisbrandmeister und 4 Abschnittsleiter.

Im Landkreis Ohrekreis bestanden Ehrenbeamtenverhältnisse für einen Kreisbrandmeister, 5 Abschnittsleiter und 3 Stellvertreter.

 

Rechtsnachfolger für die Landkreise Bördekreis und Ohrekreis wird mit Wirkung vom

01. Juli 2007 der Landkreis Börde.

 

Gemäß § 128 Abs. 4 Beamtenrechtsrahmengesetz vom 31. März 1999 treten die Beamten einer Körperschaft, die mit einer anderen Körperschaft  zu einer neuen Körperschaft  zusammengeschlossen wird, in den Dienst der neuen Körperschaft über. Diese Regelung ist auch für Ehrenbeamte anzuwenden.

 

Gemäß § 130 Beamtenrechtsrahmengesetz soll dem übernommenen Beamten ein seinem bisherigen Amt nach Bedeutung und Inhalt gleich zu bewertendes Amt übertragen werden.

 

Die aus den Landkreisen Bördekreis und Ohrekreis bestehenden Ehrenbeamtenverhältnisse werden bis zu deren Ablauf mit dem Landkreis Börde fortgesetzt.

 

Herrn Horst Nitzer wurde die Aufgabe des Kreisbrandmeisters übertragen.

Herr Peter Müller nimmt die Aufgaben des stellvertretenden Kreisbrandmeisters wahr.

Die Aufgabenwahrnehmung seitens der Abschnittsleiter wird fortgesetzt.

 

Zukünftig wird es für den Landkreis Börde erforderlich sein, den Zuschnitt der Brandschutzabschnitte neu zu gestalten.

 

Deshalb sind 3 Abschnittsleiter und 4 stellv. Abschnittsleiter des Landkreises Ohrekreis, deren Ehrenbeamtenverhältnisse beendet sind, nicht wieder erneut berufen.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Kreisbrandmeister und Abschnittsleiter des

Landkreises Börde im Ehrenbeamtenverhältnis

 

 

 

Ehemaliger Bördekreis

 

Herr Peter Müller                                             stellv. Kreisbrandmeister

Herr Harald Hinz                                             Abschnittsleiter

Herr Ralf Lange                                               Abschnittsleiter

Herr Kai Pluntke                                              Abschnittsleiter

Herr Reinhard Breitfelder                                Abschnittsleiter

 

 

 

 

Ehemaliger Ohrekreis

 

 

Herr Horst Nitzer                                             Kreisbrandmeister

Herr Siegmar Leiding                          Abschnittsleiter

Herr Olf vom Schloß                           Abschnittsleiter

Herr Egbert Fitsch                                          Abschnittsleiter

Herr Dietmar Fritze                                         Abschnittsleiter

Herr Thomas Nielebock                                  Abschnittsleiter

Herr Frank Alvermann                         stellv. Abschnittsleiter

Herr Peter Schmiedtchen                               stellv. Abschnittsleiter

Herr Frank Hartwig                                          stellv. Abschnittsleiter