Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: entfällt Sachdarstellung, Begründung: Gemäß § 13 Brandschutzgesetz (BrSchG) des Landes
Sachsen-Anhalt vom 07. Juni 2001 können Landkreise zur Erfüllung ihrer Aufgaben
Gemeinde- und Ortsfeuerwehren zu Brandschutzabschnitten zusammenfassen. Ein
Brandschutzabschnitt soll nicht mehr als 30 Ortsfeuerwehren umfassen. Im Landkreis Bördekreis waren 65 Gemeinde- und
Ortsfeuerwehren in 4 Brandschutzabschnitte eingeteilt. Im Landkreis Ohrekreis waren 110 Gemeinde- und
Ortsfeuerwehren in 11 Brandschutzabschnitte eingeteilt. Die Leitung der Feuerwehren des Landkreises erfolgt durch
den Kreisbrandmeister. Die Feuerwehren eines Brandschutzabschnitts werden vom
zuständigen Abschnittsleiter geleitet. Kreisbrandmeister und Abschnittsleiter sowie deren
Stellvertreter werden zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf Vorschlag der Wehrleiter
des Landkreises für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis
berufen. Im Landkreis Bördekreis bestanden Ehrenbeamtenverhältnisse
für einen Kreisbrandmeister und 4 Abschnittsleiter. Im Landkreis Ohrekreis bestanden Ehrenbeamtenverhältnisse für einen Kreisbrandmeister, 5 Abschnittsleiter und 3 Stellvertreter. Rechtsnachfolger für die Landkreise Bördekreis und Ohrekreis
wird mit Wirkung vom 01. Juli 2007 der Landkreis Börde. Gemäß § 128 Abs. 4 Beamtenrechtsrahmengesetz vom 31. März
1999 treten die Beamten einer Körperschaft, die mit einer anderen
Körperschaft zu einer neuen
Körperschaft zusammengeschlossen wird,
in den Dienst der neuen Körperschaft über. Diese Regelung ist auch für
Ehrenbeamte anzuwenden. Gemäß § 130 Beamtenrechtsrahmengesetz soll dem übernommenen
Beamten ein seinem bisherigen Amt nach Bedeutung und Inhalt gleich zu
bewertendes Amt übertragen werden. Die aus den Landkreisen Bördekreis und Ohrekreis bestehenden
Ehrenbeamtenverhältnisse werden bis zu deren Ablauf mit dem Landkreis Börde
fortgesetzt. Herrn Horst Nitzer wurde die Aufgabe des Kreisbrandmeisters
übertragen. Herr Peter Müller nimmt die Aufgaben des stellvertretenden
Kreisbrandmeisters wahr. Die Aufgabenwahrnehmung seitens der Abschnittsleiter wird
fortgesetzt. Zukünftig wird es für den Landkreis Börde erforderlich sein,
den Zuschnitt der Brandschutzabschnitte neu zu gestalten. Deshalb sind 3 Abschnittsleiter und 4 stellv.
Abschnittsleiter des Landkreises Ohrekreis, deren Ehrenbeamtenverhältnisse
beendet sind, nicht wieder erneut berufen. Anlagen: Kreisbrandmeister
und Abschnittsleiter des Landkreises
Börde im Ehrenbeamtenverhältnis Ehemaliger
Bördekreis Herr Peter Müller stellv.
Kreisbrandmeister Herr Harald Hinz Abschnittsleiter Herr Ralf Lange Abschnittsleiter Herr Kai Pluntke Abschnittsleiter Herr Reinhard Breitfelder Abschnittsleiter Ehemaliger
Ohrekreis Herr Horst Nitzer Kreisbrandmeister Herr Siegmar Leiding Abschnittsleiter Herr Olf vom Schloß Abschnittsleiter Herr Egbert Fitsch Abschnittsleiter Herr Dietmar Fritze Abschnittsleiter Herr Thomas Nielebock Abschnittsleiter Herr Frank Alvermann stellv. Abschnittsleiter Herr Peter Schmiedtchen stellv.
Abschnittsleiter Herr Frank Hartwig stellv. Abschnittsleiter |
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