Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: - entfällt - Sachdarstellung, Begründung: Nach § 52 Abs.1 der Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt (LKO LSA) ist der Landrat ausschließlich zuständig für die innere Organisation der Kreisverwaltung. Im Einvernehmen mit der Kreisverwaltung Bördekreis und vorbehaltlich der Bestätigung durch den gewählten Landrat nach dessen Amtsantritt sind = der als Anlage beigefügte Strukturplan erstellt und = die Leitung der Dezernate den namentlich benannten Bediensteten zugewiesen worden. Ein mit den Namen der Amtsleiter/innen versehener Strukturplan wird dem Kreisausschuss in seiner ersten Sitzung nach der Neubildung zur Information vorgelegt. Der Kreistag wird um Kenntnisnahme gebeten. |
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