Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Dr. Daehre verpflichtete Herrn
Schmidt auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Amtspflichten gemäß § 40 Abs. 2
LKO LSA und wies ihn im Besonderen auf den § 21 – Ehrenamtliche Tätigkeit
– sowie die §§ 30 und 31 GO LSA hin, wo es um die Pflichten der
ehrenamtlich Tätigen bzw. um Mitwirkungsverbote geht. |
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