Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 027/DIV/2007  

 
 
Betreff: Bildung des Jugendhilfeausschusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bredthauer
Kaufhold
Federführend:Dezernat I Beteiligt:Büro Kreistag/Wahlen
Bearbeiter/-in: Steiner, Nancy   
Beratungsfolge:
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
12.07.2007 
konstituierende Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (027/DIV/2007)

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

I.    Als stimmberechtigte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses werden aus der Mitte des Kreistages oder aus dem Kreis in der Jugendhilfe erfahrener Männer und Frauen gewählt :

 

1.   auf Vorschlag der Fraktion der CDU :

 

a)          Frau Abg.                    Elisabeth Engelbrecht             als Mitglied,

      b)         Herr                            Peter Staufenbiel                    als dessen Stellvertreter,

 

2.   auf Vorschlag der Fraktion der CDU :

 

a)          Herr Abg.                     Urban Jülich                            als Mitglied,

      b)         Herr Abg.                     Torsten Schubert                    als dessen Stellvertreter;

 

3.   auf Vorschlag der Fraktion der CDU :

 

a)          Herr Abg.                     Peter Telschow                       als Mitglied,

      b)         Herr Abg.                     Dieter Buchwald                     als dessen Stellvertreter;

 

4.   auf Vorschlag der Fraktion der CDU  - bei Losentscheid - :

 

a)          Frau Abg.                    Marlis Schünemann                als Mitglied,

      b)         Frau Abg.                    Rosemarie Kaatz                    als deren Stellvertreterin;

 

5.   auf Vorschlag der Fraktion der SPD :

 

a)          Herr Abg.                     Martin Schindler                      als Mitglied,

      b)         Frau/Herr Abg.                                                            als dessen Stellvertreter/in;

 

6.   auf Vorschlag der Fraktion der SPD :

 

a)          FrauAbg.                     Angela Leuschner                   als Mitglied,

b)         Frau/Herr (Abg.)                                                          als deren Stellvertreter/in;

 

7.   auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE :

 

a)          Frau Abg.                    Heide Schüler                         als Mitglied,

      b)         Frau Abg.                    Gudrun Tiedge                        als deren Stellvertreterin;

 

8.   auf Vorschlag der Fraktion der FDP :

 

a)          Herr Abg.                     Jens Ackermann                     als Mitglied,

      b)         Herr                             Hans-Jürgen Knust                 als dessen Stellvertreter;

 

9.   auf Vorschlag der Fraktion der FUWG

 

a)          Herr                             Dr. Michael Reiser                  als Mitglied,

      b)         Herr                             Christian Heyden                    als dessen Stellvertreter.

 

 

II.   Auf Vorschlag der im Bereich des Landkreises Ohrekreis wirkenden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe werden als stimmberechtigte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses gewählt :

 

1.      auf Vorschlag des AWO Landesverband Sachen-Anhalt e.V.

 

a)   Frau                             Heike Rudolf                            als Mitglied,

b)   Herr                             Andreas Schmidtgen              als deren Stellvertreter;

 

2.      auf Vorschlag des Caritasverbandes für das Dekanat Magdeburg e.V.:

 

a)   Frau                             Jeanette Magdeburg               als Mitglied,

b)   Frau                             Nancy Käding              als deren Stellvertreterin;

 

3.      auf Vorschlag des DPWV Sachsen-Anhalt e.V.:

 

a)   Frau                             Dr. Sabine Dutschko              als Mitglied,

b)   Herr                             Peter Kretschmer                   als deren Stellvertreter;

 

4.      auf Vorschlag des DRK Kreisverbandes Wanzleben e. V.:

 

a)   Herr                             Stefan Dill                                als Mitglied,

b)   Frau                             Sylvia Koller                            als dessen Stellvertreterin;

 

5.      auf Vorschlag der Evangelischen Kirchenkreise:

 

a)   Herr                             Raimund Müller-Busse           als Mitglied,

b)   Herr                             Jochen Reinke                        als dessen Stellvertreter;

 

6.      auf Vorschlag des Kreisjugendringes Ohrekreis e. V.:

 

a)   Herr                             Christoph Lampe                    als Mitglied,

b)   Frau/Herr                     n.n.                                          als dessen Stellvertreter/in.

 


 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

- I. -

 

§ 3 des Entwurfs der Satzung des Landkreises (Börde) für das Jugendamt regelt die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses.

 

1.   Dem Jugendhilfeausschuss gehören fünfzehn “stimmberechtigte Mitglieder” einschließlich des Vorsitzenden an. Die stimmberechtigten Mitglieder werden durch den Kreistag für die Dauer seiner Wahlperiode gewählt. Für jedes stimmberechtigte Mitglied ist ein Stellvertreter zu wählen.

 

a)  Neun Mitglieder können durch den Kreistag aus dem Kreis seiner Mitglieder entsprechend der Sitzverteilung oder aus dem Kreis in der Jugendhilfe erfahrener Frauen und Männer gewählt werden (vgl. Beschlussvorschlag I.).

 

b)  Sechs Mitglieder sind auf Vorschlag der im Bereich des Landkreises wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe zu wählen. Die anerkannten Träger sollten mindestens die doppelte Anzahl der insgesamt auf sie entfallenden Mitglieder und ihrer Stellvertreter vorschlagen.

 

c)  Bei den stimmberechtigten Mitgliedern ist ein paritätisches Verhältnis der Geschlechter anzustreben.

 

d)  Der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses und sein Stellvertreter werden von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses aus ihrer Mitte gewählt.

 

2.   Als “beratende Mitglieder” gehören dem Jugendhilfeausschuss die in § 3 Abs.6 des Entwurfs der Satzung des Landkreises (Börde) für das Jugendamt benannten Personen an.

 

Für jedes beratende Mitglied ist ein Stellvertreter zu benennen.

 

3.   Die zuständigen örtlichen Stellen können “weitere beratende Mitglieder” und deren ständige Stellvertreter benennen (§ 3 Abs.7 des Entwurfs der Satzung des Landkreises (Börde) für das Jugend-amt).

 

4.   Bei Bedarf können Sachverständige und Vertreter von Verbänden gehört werden (§ 3 Abs.9 des Entwurfs der Satzung des Landkreises (Börde) für das Jugendamt).

 

5.   Die “beratenden Mitglieder” und die “weiteren beratenden Mitglieder” werden nicht durch den Kreistag bestimmt.

 

 

- II. -

 

1.   Der Jugendhilfeausschuss ist ein beschließender Ausschuss im Sinne der Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt. Für die Bestimmung seiner Mitglieder, die auf Vorschlag der Fraktionen gewählt werden, ist das Verfahren für die Bildung und Zusammensetzung der Ausschüsse (Hare-Niemeyer-Verfahren; §§ 37 a, 35 LKO LSA) anzuwenden.

 

 

 

 

Hiernach haben

 

=  die Fraktion der CDU                                          drei Besetzungsrechte,

=  die Fraktion der SPD                                          zwei Besetzungsrechte,

=  die Fraktion DIE LINKE.                                      ein Besetzungsrecht,

=  die Fraktion der FDP                                          ein Besetzungsrecht,

=  die Fraktion der FUWG                                      kein Besetzungsrecht,

=  die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN          kein Besetzungsrecht,

=  insgesamt                                                           sieben Besetzungsrechte.

 

Für die verbleibenden zwei Besetzungsrechte ergeben sich bei Anwendung des Hare-Niemeyer-Verfahren für die Fraktion der CDU, der Fraktion DIE LINKE. und die Fraktion der FUWG gleiche Zahlenbruchteile. Nach dem Verfahren ist in einem solchen Fall die Entscheidung durch Los, das der Vorsitzende des Kreistages zu ziehen hat, herbeizuführen.

 

Ein Losentscheid wäre zu vermeiden, wenn die Anzahl der stimmberechtigten Ausschussmitglieder von 15 auf 14, die Zahl der auf Vorschlag der Fraktionen zu wählenden Mitglieder von 9 auf 8 verringert würde; hierbei hätten

=    die Fraktion der CDU              drei Besetzungsrechte,

=    die Fraktion der SPD              zwei Besetzungsrechte,

=   die Fraktion DIE LINKE., die Fraktion der FDP und die Fraktion der FUWG je ein Besetzungsrecht.

 

Ein Losentscheid kann auch bei einvernehmlichen Regelungen zwischen den Fraktionen, u.a. durch Besetzungsverzicht, vermieden.

 

2.   Die im Bereich des Landkreises wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe haben folgende Vorschläge zur Wahl übersandt :

 

                        - wird nach Eingang der Wahlvorschläge ergänzt -

 

3.   Die Ausschussmitglieder werden gewählt. Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln vorgenommen; es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied des Kreistages widerspricht. Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gestimmt hat. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, findet ein zweiter Wahlgang statt, in dem die Person gewählt ist, für die die meisten Stimmen abgegeben worden sind (§ 43 Abs.1 und 3 LKO LSA).


 

-     AWO Kreisverband Magdeburg e.V.  :          

Frau Heike Rudolf, Frau Yvette Veckenstedt  -  als “stimmberechtigte Mitglieder”;

-     BFZ Wolmirstedt :      

Herr Dieter Müller, Herr Gunther Schöndube  -  als “stimmberechtigte Mitglieder”;

-     Caritasverband im Bistum Magdeburg :        

Herr Dr. Thomas Heine-Luprich, Frau Gudrun Peter  -  als “stimmberechtigte Mitglieder”;

-     CVJM Haldensleben e.V.        :          

Herr Thomas Jüttner, Herr Michael Herzog  -  als “stimmberechtigte Mitglieder”;

-     Deutscher Kinderschutzbund KV Ohrekreis e.V. :

Frau Antje Hausknecht, Frau Gabriele Witt  -  als stimmberechtigte oder beratende

Mitglieder;

-     DPWV Landesverband Magdeburg : 

Frau Dr. Sabine Dutschko, Herr Peter Kretschmer  -  als “stimmberechtigte Mitglieder”;

-     DRK Kreisverband Ohrekreis :          

Frau Sylvia Koller, Frau Petra Wolff  -  als “stimmberechtigte Mitglieder”;

-     Ev. Kirchenkreis Haldensleben-Wolmirstedt :           

Herr Jochen Reinke, Frau Annette Wolter  -  als “stimmberechtigte Mitglieder”;

-     “Insel für Alternativen”, Barleben :

Frau Isabel Liese, Herr Frank Nase  -  als “stimmberechtigte Mitglieder”;

-     Jugendmühle Haldensleben :

Frau Corinna Bonstedt, Frau Marlis Schünemann, Frau Ruth Hesse-Sonnwald, Frau Petra Röllig  -  als “stimmberechtigte” oder “beratende Mitglieder”;

-     Kath. Pfarramt Haldensleben :          

Herr Marcus Herzberg, Herr Bernd Schacht  -  als “beratende Mitglieder”;

-     “Kids & Co.” Haldensleben :  

Herr Christian Heyden  -  als “stimmberechtigtes Mitglied”;

-     Kreisjugendring Ohrekreis e.V. :        

Herr Kai Luniak, Frau Kirsten Krzemien  -  als “stimmberechtigte Mitglieder”.

 

Nach bundes- und landesrechtlichen Vorschriften sind die Wohlfahrtsverbände und die Jugendvereine angemessen zu berücksichtigen.

 

Im Interesse einer angemessenen und fachlich ausgewogenen Beteiligung der Träger wird vorgeschlagen, vier Vertreter der Wohlfahrtsverbände (vgl. Beschlussvorschlag II. 1. bis 4.) und der Vertreter des Kreisjugendringes (vgl. Beschlussvorschlag II. 5.) zu wählen.

 

Die Wohlfahrtsverbände sind unmittelbar oder über ihre Mitgliedsorganisationen in Bereichen der Jugendhilfe und der Jugendarbeit tätig. Andere Organisationen, wie die Evangelische Jugendarbeit, das DRK, die Kreisjugendfeuerwehr, der CVJM, die Sportjugend, die Katholische Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendweihe e.V., der Sonab e.V., sind Mitglieder des “Kreisjugendringes Ohrekreis e.V.”  und können, soweit sie nicht im Jugendhilfeausschuss vertreten sind, über ihn an der öffentlichen Jugendhilfe mitwirken. Die im Übrigen benannten Personen sollen beratend oder als Sachverständige hinzugezogen werden.

 

 

 

 

 

Anlagen:

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