Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: I. Als
stimmberechtigte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses werden aus der Mitte des
Kreistages oder aus dem Kreis in der Jugendhilfe erfahrener Männer und Frauen
gewählt : 1. auf Vorschlag der
Fraktion der CDU : a) Frau
Abg. Elisabeth
Engelbrecht als Mitglied, b) Herr
Peter Staufenbiel als dessen Stellvertreter, 2. auf Vorschlag der
Fraktion der CDU : a) Herr
Abg. Urban Jülich als Mitglied, b) Herr Abg. Torsten Schubert als dessen Stellvertreter; 3. auf Vorschlag der
Fraktion der CDU : a) Herr
Abg. Peter
Telschow als Mitglied, b) Herr Abg. Dieter Buchwald als
dessen Stellvertreter; 4. auf Vorschlag der
Fraktion der CDU - bei Losentscheid - : a) Frau
Abg. Marlis Schünemann als Mitglied, b) Frau Abg. Rosemarie Kaatz als
deren Stellvertreterin; 5. auf Vorschlag der
Fraktion der SPD : a) Herr Abg. Martin Schindler als
Mitglied, b) Frau/Herr Abg. als
dessen Stellvertreter/in; 6. auf Vorschlag der
Fraktion der SPD : a) FrauAbg.
Angela Leuschner als Mitglied, b) Frau/Herr
(Abg.) als
deren Stellvertreter/in; 7. auf Vorschlag der
Fraktion DIE LINKE : a) Frau
Abg. Heide Schüler als Mitglied, b) Frau Abg. Gudrun Tiedge als
deren Stellvertreterin; 8. auf Vorschlag der
Fraktion der FDP : a) Herr
Abg. Jens Ackermann als Mitglied, b) Herr Hans-Jürgen
Knust als dessen
Stellvertreter; 9. auf Vorschlag der
Fraktion der FUWG a) Herr
Dr. Michael
Reiser als Mitglied, b) Herr Christian
Heyden als dessen
Stellvertreter. II. Auf
Vorschlag der im Bereich des Landkreises Ohrekreis wirkenden anerkannten Träger
der freien Jugendhilfe werden als stimmberechtigte Mitglieder des
Jugendhilfeausschusses gewählt : 1. auf Vorschlag des AWO Landesverband
Sachen-Anhalt e.V. a) Frau Heike Rudolf als Mitglied, b) Herr Andreas Schmidtgen als deren Stellvertreter; 2. auf Vorschlag des Caritasverbandes
für das Dekanat Magdeburg e.V.: a) Frau Jeanette Magdeburg als Mitglied, b) Frau Nancy Käding als deren Stellvertreterin; 3. auf Vorschlag des DPWV
Sachsen-Anhalt e.V.: a) Frau Dr. Sabine Dutschko als Mitglied, b) Herr Peter Kretschmer als deren Stellvertreter; 4. auf Vorschlag des DRK Kreisverbandes
Wanzleben e. V.: a) Herr Stefan Dill als Mitglied, b) Frau Sylvia Koller als
dessen Stellvertreterin; 5. auf Vorschlag der Evangelischen
Kirchenkreise: a) Herr Raimund
Müller-Busse als Mitglied, b) Herr Jochen Reinke als dessen
Stellvertreter; 6. auf Vorschlag des Kreisjugendringes
Ohrekreis e. V.: a) Herr Christoph Lampe als Mitglied, b) Frau/Herr n.n. als dessen
Stellvertreter/in. Sachdarstellung, Begründung: - I. - § 3 des Entwurfs der Satzung des Landkreises (Börde) für das Jugendamt regelt die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses. 1. Dem Jugendhilfeausschuss gehören fünfzehn “stimmberechtigte Mitglieder” einschließlich des Vorsitzenden an. Die stimmberechtigten Mitglieder werden durch den Kreistag für die Dauer seiner Wahlperiode gewählt. Für jedes stimmberechtigte Mitglied ist ein Stellvertreter zu wählen. a) Neun Mitglieder können durch den Kreistag aus dem Kreis seiner Mitglieder entsprechend der Sitzverteilung oder aus dem Kreis in der Jugendhilfe erfahrener Frauen und Männer gewählt werden (vgl. Beschlussvorschlag I.). b) Sechs Mitglieder sind auf Vorschlag der im Bereich des Landkreises wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe zu wählen. Die anerkannten Träger sollten mindestens die doppelte Anzahl der insgesamt auf sie entfallenden Mitglieder und ihrer Stellvertreter vorschlagen. c) Bei den stimmberechtigten Mitgliedern ist ein paritätisches Verhältnis der Geschlechter anzustreben. d) Der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses und sein Stellvertreter werden von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses aus ihrer Mitte gewählt. 2. Als “beratende Mitglieder” gehören dem Jugendhilfeausschuss die in § 3 Abs.6 des Entwurfs der Satzung des Landkreises (Börde) für das Jugendamt benannten Personen an. Für jedes beratende Mitglied ist ein Stellvertreter zu benennen. 3. Die zuständigen örtlichen Stellen können “weitere beratende Mitglieder” und deren ständige Stellvertreter benennen (§ 3 Abs.7 des Entwurfs der Satzung des Landkreises (Börde) für das Jugend-amt). 4. Bei Bedarf können Sachverständige und Vertreter von Verbänden gehört werden (§ 3 Abs.9 des Entwurfs der Satzung des Landkreises (Börde) für das Jugendamt). 5. Die “beratenden Mitglieder” und die “weiteren beratenden Mitglieder” werden nicht durch den Kreistag bestimmt. - II. - 1. Der Jugendhilfeausschuss ist ein beschließender Ausschuss im Sinne der Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt. Für die Bestimmung seiner Mitglieder, die auf Vorschlag der Fraktionen gewählt werden, ist das Verfahren für die Bildung und Zusammensetzung der Ausschüsse (Hare-Niemeyer-Verfahren; §§ 37 a, 35 LKO LSA) anzuwenden. Hiernach haben = die Fraktion der CDU drei Besetzungsrechte, = die Fraktion der SPD zwei Besetzungsrechte, = die Fraktion DIE LINKE. ein Besetzungsrecht, = die Fraktion der FDP ein Besetzungsrecht, = die Fraktion der FUWG kein Besetzungsrecht, = die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN kein Besetzungsrecht, = insgesamt sieben Besetzungsrechte. Für die verbleibenden zwei Besetzungsrechte ergeben sich bei Anwendung des Hare-Niemeyer-Verfahren für die Fraktion der CDU, der Fraktion DIE LINKE. und die Fraktion der FUWG gleiche Zahlenbruchteile. Nach dem Verfahren ist in einem solchen Fall die Entscheidung durch Los, das der Vorsitzende des Kreistages zu ziehen hat, herbeizuführen. Ein Losentscheid wäre zu vermeiden, wenn die Anzahl der stimmberechtigten Ausschussmitglieder von 15 auf 14, die Zahl der auf Vorschlag der Fraktionen zu wählenden Mitglieder von 9 auf 8 verringert würde; hierbei hätten = die Fraktion der CDU drei Besetzungsrechte, = die Fraktion der SPD zwei Besetzungsrechte, = die Fraktion DIE LINKE., die Fraktion der FDP und die Fraktion der FUWG je ein Besetzungsrecht. Ein Losentscheid kann auch bei einvernehmlichen Regelungen zwischen den Fraktionen, u.a. durch Besetzungsverzicht, vermieden. 2. Die im Bereich des Landkreises wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe haben folgende Vorschläge zur Wahl übersandt : - wird nach Eingang der Wahlvorschläge ergänzt - 3. Die Ausschussmitglieder werden gewählt. Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln vorgenommen; es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied des Kreistages widerspricht. Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gestimmt hat. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, findet ein zweiter Wahlgang statt, in dem die Person gewählt ist, für die die meisten Stimmen abgegeben worden sind (§ 43 Abs.1 und 3 LKO LSA). - AWO Kreisverband Magdeburg e.V. : Frau Heike Rudolf, Frau Yvette Veckenstedt - als “stimmberechtigte Mitglieder”; - BFZ Wolmirstedt : Herr Dieter Müller, Herr Gunther Schöndube - als “stimmberechtigte Mitglieder”; - Caritasverband im Bistum Magdeburg : Herr Dr. Thomas Heine-Luprich, Frau Gudrun Peter - als “stimmberechtigte Mitglieder”; - CVJM Haldensleben e.V. : Herr Thomas Jüttner, Herr Michael Herzog - als “stimmberechtigte Mitglieder”; - Deutscher Kinderschutzbund KV Ohrekreis e.V. : Frau Antje Hausknecht, Frau Gabriele Witt - als stimmberechtigte oder beratende Mitglieder; - DPWV Landesverband Magdeburg : Frau Dr. Sabine Dutschko, Herr Peter Kretschmer - als “stimmberechtigte Mitglieder”; - DRK Kreisverband Ohrekreis : Frau Sylvia Koller, Frau Petra Wolff - als “stimmberechtigte Mitglieder”; - Ev. Kirchenkreis Haldensleben-Wolmirstedt : Herr Jochen Reinke, Frau Annette Wolter - als “stimmberechtigte Mitglieder”; - “Insel für Alternativen”, Barleben : Frau Isabel Liese, Herr Frank Nase - als “stimmberechtigte Mitglieder”; - Jugendmühle Haldensleben : Frau Corinna Bonstedt, Frau Marlis Schünemann, Frau Ruth Hesse-Sonnwald, Frau Petra Röllig - als “stimmberechtigte” oder “beratende Mitglieder”; - Kath. Pfarramt Haldensleben : Herr Marcus Herzberg, Herr Bernd Schacht - als “beratende Mitglieder”; - “Kids & Co.” Haldensleben : Herr Christian Heyden - als “stimmberechtigtes Mitglied”; - Kreisjugendring Ohrekreis e.V. : Herr Kai Luniak, Frau Kirsten Krzemien - als “stimmberechtigte Mitglieder”. Nach bundes- und landesrechtlichen Vorschriften sind die Wohlfahrtsverbände und die Jugendvereine angemessen zu berücksichtigen. Im Interesse einer angemessenen und fachlich ausgewogenen Beteiligung der Träger wird vorgeschlagen, vier Vertreter der Wohlfahrtsverbände (vgl. Beschlussvorschlag II. 1. bis 4.) und der Vertreter des Kreisjugendringes (vgl. Beschlussvorschlag II. 5.) zu wählen. Die Wohlfahrtsverbände sind unmittelbar oder über ihre Mitgliedsorganisationen in Bereichen der Jugendhilfe und der Jugendarbeit tätig. Andere Organisationen, wie die Evangelische Jugendarbeit, das DRK, die Kreisjugendfeuerwehr, der CVJM, die Sportjugend, die Katholische Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendweihe e.V., der Sonab e.V., sind Mitglieder des “Kreisjugendringes Ohrekreis e.V.” und können, soweit sie nicht im Jugendhilfeausschuss vertreten sind, über ihn an der öffentlichen Jugendhilfe mitwirken. Die im Übrigen benannten Personen sollen beratend oder als Sachverständige hinzugezogen werden. Anlagen: |
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