Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 029/DIV/2007  

 
 
Betreff: Besetzung des Betriebsausschusses des Eigenbetriebes "Straßenbau und -unterhaltung"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bredthauer
Kaufhold
Federführend:Dezernat I Beteiligt:Büro Kreistag/Wahlen
Bearbeiter/-in: Steiner, Nancy   
Beratungsfolge:
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
12.07.2007 
konstituierende Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (029/DIV/2007)

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

I.    Als Mitglieder des Betriebsausschusses des Eigenbetriebes “Straßenbau und
-unterhaltung” haben die Fraktionen für die Dauer der Wahlperiode bestimmt :

 

       1.     Herrn Abg.      Peter Bär                                (Fraktion der CDU)

 

       2.     Herrn Abg.      Manfred Behrens                    (Fraktion der CDU)

 

       3.     Herrn Abg.      Dieter Buchwald                     (Fraktion der CDU)

 

       4.     Herrn Abg.      Peter Schorlemmer               (Fraktion der CDU)

 

       5.     Herrn Abg.      Torsten Schubert                   (Fraktion der CDU)

 

       6.     Herrn Abg.      Jochen Dettmer                     (Fraktion der SPD)

 

       7.     Herrn Abg.      Hans-Eike Weitz                    (Fraktion der SPD)

 

       8.     Herrn Abg.      Wolfgang Zahn                       (Fraktion der SPD)

 

       9.     Frau Abg.        Heide Schüler                         (Fraktion DIE LINKE)

 

     10.     Herrn Abg.      Hans-Jürgen Fischer             (Fraktion DIE LINKE)

 

     11.     Herrn Abg.      Dr. Thomas Schultze             (Fraktion der FDP)

 

     12.     Herrn Abg.      Dr. Dieter Schwarz                (Fraktion der FUWG)

 

     13.     Herrn Abg.      Frank Senkel                          (Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN).

 

 

II.   Als Vertreter der beim Eigenbetrieb “Straßenbau und -unterhaltung” Beschäftigten im Betriebsausschuss des Eigenbetriebes “Straßenbau und -unterhaltung” bestellt der Kreistag auf Vorschlag des Personalrates für die Dauer der Wahlperiode

 

            1.         Herrn               Klaus-Dieter Glemnitz,

 

2.          Herrn               Lutz Wendt,

 

3.          Herrn               Wilfried Krause.

 

 

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

- I. -

 

1.   Nach § 8 des Gesetzes über die kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz – EigBG) in Verbindung mit den Bestimmungen der Satzung des Landkreises (Börde) für den Eigenbetrieb “Straßenbau und -unterhaltung” ist für die Angelegenheiten des Eigenbetriebes ein beschließender Ausschuss (Betriebsausschuss) zu bilden.

 

2.   Der Betriebsausschuss besteht aus Mandatsträgern (Mitglieder des Kreistages) und mindestens einem Vertreter der beim Eigenbetrieb Beschäftigten.

 

      Die Anzahl der Mandatsträger und die Anzahl der Beschäftigtenvertreter bestimmt die Betriebssatzung. Die Zahl der Beschäftigtenvertreter darf jedoch ein Drittel aller Mandatsträger des Betriebsausschusses nicht übersteigen.

 

3.   Die Mandatsträger werden nach Maßgabe des § 46 GO LSA (“Hare-Niemeyer-Verfah-ren”) bestimmt.

 

4.   Die Beschäftigtenvertreter werden durch den beim Eigenbetrieb gebildeten Personalrat vorgeschlagen und durch den Kreistag bestellt.

 

Die vom Personalrat einzureichende Vorschlagsliste umfasst mindestens doppelt soviel Vorschläge wie Beschäftigtenvertreter zu bestellen sind; der Kreistag kann die Vorschlagsliste ergänzen.

 

Kommt eine Einigung über die Bestellung der Beschäftigtenvertreter nicht zustande, findet das “Hare-Niemeyer-Verfahren” entsprechende Anwendung.

 

5.   Der Landrat oder ein von ihm namentlich bestimmter Vertreter ist stimmberechtigter Vor-sitzender des Betriebsausschusses.

 

 

- II. -

 

1.   § 4 Abs.2 der Satzung des Landkreises (Börde) für den Eigenbetrieb “Straßenbau und

-unterhaltung” bestimmt die Anzahl der Mandatsträger mit dreizehn und die Anzahl der Beschäftigtenvertreter mit drei.

 

2.   Die dreizehn Mandatsträger werden nach Maßgabe des “Hare-Niemeyer-Verfahrens” durch die Fraktionen bestimmt; eine Beschlussfassung des Kreistages ist nicht erforderlich.

 

In Anwendung des “Hare-Niemeyer-Verfahrens” haben die Fraktionen folgende Bestimmungsrechte :

    =     CDU-Fraktion                                                        5 Mandatsträger,

    =     SPD-Fraktion                                                        3 Mandatsträger,

    =     Fraktion DIE LINKE.                                              2 Mandatsträger,

    =     FDP-Fraktion, FUWG-Fraktion,

           Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN                    je 1 Mandatsträger.

 

 

 

Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vorlage 008/DIV/2007 (“Hauptsatzung des Landkreises (Börde)”) nebst Anlagen verwiesen.

 

3.   Für die Bestellung der drei Beschäftigtenvertreter hat der Personalrat des Eigenbetriebes “Straßenbau und -unterhaltung” eine Vorschlagsliste vorgelegt, die lediglich drei Vorschläge umfasst :

 

1.          Herrn               Klaus-Dieter Glemnitz,

 

2.          Herrn               Lutz Wendt,

 

3.          Herrn               Wilfried Krause.

 

Die genannten Beschäftigten sind Mitglieder des Personalrates des Eigenbetriebes.

 

 

Die Bestellung bedarf der einfachen Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Kreistages.