Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: I. Als
Mitglieder des Betriebsausschusses des Eigenbetriebes “Straßenbau und 1. Herrn Abg. Peter
Bär (Fraktion
der CDU) 2. Herrn Abg. Manfred
Behrens (Fraktion der
CDU) 3. Herrn Abg. Dieter
Buchwald (Fraktion der
CDU) 4.
Herrn Abg. Peter Schorlemmer (Fraktion
der CDU) 5. Herrn Abg. Torsten
Schubert (Fraktion der
CDU) 6. Herrn Abg. Jochen
Dettmer (Fraktion der
SPD) 7. Herrn Abg. Hans-Eike
Weitz (Fraktion der
SPD) 8. Herrn Abg. Wolfgang
Zahn (Fraktion der
SPD) 9. Frau Abg. Heide
Schüler (Fraktion
DIE LINKE) 10. Herrn Abg. Hans-Jürgen
Fischer (Fraktion DIE LINKE) 11. Herrn Abg. Dr.
Thomas Schultze (Fraktion der
FDP) 12. Herrn Abg. Dr.
Dieter Schwarz (Fraktion
der FUWG) 13. Herrn Abg. Frank
Senkel (Fraktion
Bündnis 90 / DIE GRÜNEN). II. Als
Vertreter der beim Eigenbetrieb “Straßenbau und -unterhaltung”
Beschäftigten im Betriebsausschuss des Eigenbetriebes “Straßenbau und
-unterhaltung” bestellt der Kreistag auf Vorschlag des Personalrates für
die Dauer der Wahlperiode 1. Herrn Klaus-Dieter
Glemnitz, 2. Herrn
Lutz Wendt, 3. Herrn
Wilfried Krause. Sachdarstellung, Begründung: - I. - 1. Nach
§ 8 des Gesetzes über die kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt
(Eigenbetriebsgesetz – EigBG) in Verbindung mit den Bestimmungen der
Satzung des Landkreises (Börde) für den Eigenbetrieb “Straßenbau und
-unterhaltung” ist für die Angelegenheiten des Eigenbetriebes ein
beschließender Ausschuss (Betriebsausschuss) zu bilden. 2. Der
Betriebsausschuss besteht aus Mandatsträgern (Mitglieder des Kreistages) und
mindestens einem Vertreter der beim Eigenbetrieb Beschäftigten. Die
Anzahl der Mandatsträger und die Anzahl der Beschäftigtenvertreter bestimmt die
Betriebssatzung. Die Zahl der Beschäftigtenvertreter darf jedoch ein Drittel
aller Mandatsträger des Betriebsausschusses nicht übersteigen. 3. Die
Mandatsträger werden nach Maßgabe des § 46 GO LSA
(“Hare-Niemeyer-Verfah-ren”) bestimmt. 4. Die
Beschäftigtenvertreter werden durch den beim Eigenbetrieb gebildeten
Personalrat vorgeschlagen und durch den Kreistag bestellt. Die vom Personalrat einzureichende
Vorschlagsliste umfasst mindestens doppelt soviel Vorschläge wie
Beschäftigtenvertreter zu bestellen sind; der Kreistag kann die Vorschlagsliste
ergänzen. Kommt eine Einigung über die Bestellung der
Beschäftigtenvertreter nicht zustande, findet das
“Hare-Niemeyer-Verfahren” entsprechende Anwendung. 5. Der
Landrat oder ein von ihm namentlich bestimmter Vertreter ist stimmberechtigter
Vor-sitzender des Betriebsausschusses. - II. - 1. §
4 Abs.2 der Satzung des Landkreises (Börde) für den Eigenbetrieb
“Straßenbau und -unterhaltung” bestimmt die Anzahl der Mandatsträger
mit dreizehn und die Anzahl der Beschäftigtenvertreter mit drei. 2. Die
dreizehn Mandatsträger werden nach Maßgabe des
“Hare-Niemeyer-Verfahrens” durch die Fraktionen bestimmt; eine
Beschlussfassung des Kreistages ist nicht erforderlich. In Anwendung des “Hare-Niemeyer-Verfahrens”
haben die Fraktionen folgende Bestimmungsrechte : = CDU-Fraktion 5
Mandatsträger, = SPD-Fraktion 3
Mandatsträger, = Fraktion DIE LINKE. 2 Mandatsträger, = FDP-Fraktion, FUWG-Fraktion, Fraktion
Bündnis 90 / DIE GRÜNEN je
1 Mandatsträger. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vorlage
008/DIV/2007 (“Hauptsatzung des Landkreises (Börde)”) nebst Anlagen
verwiesen. 3. Für
die Bestellung der drei Beschäftigtenvertreter hat der Personalrat des
Eigenbetriebes “Straßenbau und -unterhaltung” eine Vorschlagsliste
vorgelegt, die lediglich drei Vorschläge umfasst : 1. Herrn
Klaus-Dieter Glemnitz, 2. Herrn
Lutz Wendt, 3. Herrn
Wilfried Krause. Die
genannten Beschäftigten sind Mitglieder des Personalrates des Eigenbetriebes. Die
Bestellung bedarf der einfachen Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder
des Kreistages. |
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