Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 030/DIV/2007  

 
 
Betreff: Vorsitzende und Stellvertretende Vorsitzende des Kultur- und Sozialausschusses, des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses und des Jugendhilfeausschusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Bredthauer
Kaufhold
Federführend:Dezernat IV Beteiligt:Büro Kreistag/Wahlen
Bearbeiter/-in: Steiner, Nancy   
Beratungsfolge:
5. WP Kreistag Landkreis Börde Informationspflicht
12.07.2007 
konstituierende Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:             

 

Der Kreistag nimmt zur Kenntnis :                

 

Auf der Grundlage des Beschlusses zu Vorlage Nr. 009/DIV/2007 (Verfahren zur Besetzung von Funktionen) sind bestimmt :

 

1.   a)  Herr Abg. Lothar Lortz (Fraktion der SPD)

als Vorsitzender des Kultur- und Sozialausschusses,

 

b)    Frau Abg. Marlis Schünemann (Fraktion der CDU)

als Stellvertretende Vorsitzende des Kultur- und Sozialausschusses,

 

2.   a)  Herr Abg. Manfred Behrens (Fraktion der CDU)

als Vorsitzender des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses,

 

b)  Herr Abg. Jochen Dettmer (Fraktion der SPD)

als Stellvertretender Vorsitzender des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses,

 

3.   a)   Herr Abg. Peter Telschow (Fraktion der CDU)

als Bewerber für die Wahl als Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses,

 

b)  Frau/Herr Abg.                        n.n.                  (Fraktion der CDU)

als Bewerber/in für die Wahl als Stellvertretende/r Vorsitzende/r des Jugend-hilfeausschusses.

 

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

 

1.    Nach den Ziffern I. und III. des Beschlusses des Kreistages zu Vorlage Nr. 009/DIV/2007 (Verfahren zur Besetzung von Funktionen) sind für die Bestimmung der Vorsitzenden und Stellvertretenden Vorsitzenden des Kultur- und Sozialausschusses und des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses sowie für die Bestimmung der Bewer-ber/innen für die Wahl der/des Vorsitzenden und der/des Stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses jeweils der Fraktion der CDU das erste und das dritte Zu-griffsrecht und der Fraktion der SPD das zweite Zugriffsrecht zugewiesen.

 

2.    Die Fraktionen der CDU und der SPD haben ihre Zugriffsrechte und ihre personellen Be-stimmungsrechte in der oben dargestellten Weise teilweise ausgeübt.

 

3.    Eine gesonderte Beschlussfassung ist nicht erforderlich. Der Kreistag wird um Kenntnis-nahme gebeten.

 

 

Hinweis :     Die Fraktion der CDU hat das ihr zugewiesene Zugriffsrecht gemäß Ziffer 3. b) noch nicht ausgeübt.