Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 050/DII/2007  

 
 
Betreff: Wahl des Kreisjägermeisters
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bredthauer
Kaufhold
Federführend:Dezernat I Beteiligt:Büro Kreistag/Wahlen
Bearbeiter/-in: Steiner, Nancy   
Beratungsfolge:
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
12.07.2007 
konstituierende Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (050/DII/2007)

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Herr Heinrich Schulze, Winkel 10, 39326 Niedere Börde OT Meseberg,

 

wird für die Dauer der Wahlperiode des Kreistages zum Kreisjägermeister gewählt.

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

 

Gemäß § 41 Abs. 1 Landesjagdgesetz (LJagdG) wird die Jagdbehörde jagdlich durch den Kreisjägermeister beraten. Er wird auf Vorschlag der Organisation der Jäger von der Vertretung des Landkreises für die Dauer von deren Wahlperiode gewählt.

 

Herr Heinrich Schulze wird einvernehmlich, durch die jeweilige Organisation der Jäger, vertreten durch die Vorsitzenden der Jägerschaften Haldensleben, Wolmirstedt, Wanzleben und Oschersleben als Kreisjägermeister vorgeschlagen.

 

Der vorgeschlagene Kreisjägermeister, Herr Heinrich Schulze, ist eine jagdlich erfahrene Persönlichkeit und daher als Repräsentant der Unteren Jagdbehörde und der Jäger geeignet. Herr Schulze legte im Jahr 1991 die Jägerprüfung im Landkreis Haldensleben ab und ist seit 1992 im Besitz des Jagdscheines. Herr Schulze übte des Amt des Kreisjägermeister bereits während der letzten Wahlperiode des Kreistages des Landkreises Ohrekreis aus. Herr Schulze besitzt eine langjährige Erfahrung als Ausbilder der Jungjäger innerhalb der Jägerschaft Haldensleben und war bis zu seiner Wahl zum Kreisjägermeister des Landkreises Ohrekreis Mitglied der Jägerprüfungskommission. Nach seiner Wahl zum Kreisjägermeister war er  Vorsitzender der Jägerprüfungskommission.

 

Der Kreisjägermeister ist ehrenamtlich tätig. Da er keine Aufgaben im Sinne des Beamtenrechts wahrnimmt, wird er nicht in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.

 

Dem Kreisjägermeister obliegen folgende Aufgaben:

 

-                     Vorsitz im Jagdbeirat. Die Sitzungen des Jagdbeirates werden durch den

Kreisjägermeister einberufen und geleitet.

 

-                     Beratung der Jagdbehörde in jagdlichen Angelegenheiten, auch wenn es sich

um keine wesentlichen Entscheidungen handelt.

 

-                     Der Kreisjägermeister hat Sorge für die Beachtung der allgemein

anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit und für eine Durchführung der Hege zu tragen. Diese Aufgabenzuweisung gibt dem Kreisjägermeister allerdings keine Exekutiv- oder Strafgewalt, da sie seine Befugnisse nicht erweitert. Vielmehr hat er diese Aufgaben durch die Beratung der Jagdbehörde und seinen Vorsitz im Jagdbeirat zu erfüllen.

 

-                     Vorsitz in der Jägerprüfungskommission.

 

Der Kreisjägermeister kann Aufgaben an seinen Vertreter delegieren, die dieser nach dessen Weisungen wahrzunehmen hat.

 

Eine Vergütung für den Kreisjägermeister wird nicht gezahlt, da er seine Tätigkeit ehrenamtlich ausübt. Es besteht lediglich Anspruch auf Auslagenersatz und Verdienstausfallentschädigung nach den Vorschriften des Kommunalrechts. Nach Maßgabe der Satzung können darüber hinaus angemessene Aufwandsentschädigungen gewährt werden.