Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Herr Heinrich Schulze, Winkel 10, 39326 Niedere Börde OT
Meseberg, wird für die Dauer der Wahlperiode des Kreistages zum
Kreisjägermeister gewählt. Sachdarstellung, Begründung: Gemäß § 41 Abs. 1
Landesjagdgesetz (LJagdG) wird die Jagdbehörde jagdlich durch den
Kreisjägermeister beraten. Er wird auf Vorschlag der Organisation der Jäger von
der Vertretung des Landkreises für die Dauer von deren Wahlperiode gewählt. Herr Heinrich Schulze wird einvernehmlich, durch die
jeweilige Organisation der Jäger, vertreten durch die Vorsitzenden der
Jägerschaften Haldensleben, Wolmirstedt, Wanzleben und Oschersleben als
Kreisjägermeister vorgeschlagen. Der vorgeschlagene Kreisjägermeister, Herr Heinrich Schulze,
ist eine jagdlich erfahrene Persönlichkeit und daher als Repräsentant der
Unteren Jagdbehörde und der Jäger geeignet. Herr Schulze legte im Jahr 1991 die
Jägerprüfung im Landkreis Haldensleben ab und ist seit 1992 im Besitz des
Jagdscheines. Herr Schulze übte des Amt des Kreisjägermeister bereits während
der letzten Wahlperiode des Kreistages des Landkreises Ohrekreis aus. Herr
Schulze besitzt eine langjährige Erfahrung als Ausbilder der Jungjäger
innerhalb der Jägerschaft Haldensleben und war bis zu seiner Wahl zum
Kreisjägermeister des Landkreises Ohrekreis Mitglied der
Jägerprüfungskommission. Nach seiner Wahl zum Kreisjägermeister war er Vorsitzender der Jägerprüfungskommission. Der Kreisjägermeister ist
ehrenamtlich tätig. Da er keine Aufgaben im Sinne des Beamtenrechts wahrnimmt,
wird er nicht in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Dem
Kreisjägermeister obliegen folgende Aufgaben: -
Vorsitz
im Jagdbeirat. Die Sitzungen des Jagdbeirates werden durch den Kreisjägermeister einberufen und
geleitet. -
Beratung
der Jagdbehörde in jagdlichen Angelegenheiten, auch wenn es sich um keine wesentlichen Entscheidungen
handelt. -
Der
Kreisjägermeister hat Sorge für die Beachtung der allgemein anerkannten
Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit und für eine Durchführung der Hege zu
tragen. Diese Aufgabenzuweisung gibt dem Kreisjägermeister allerdings keine
Exekutiv- oder Strafgewalt, da sie seine Befugnisse nicht erweitert. Vielmehr
hat er diese Aufgaben durch die Beratung der Jagdbehörde und seinen Vorsitz im
Jagdbeirat zu erfüllen. -
Vorsitz in der
Jägerprüfungskommission. Der Kreisjägermeister kann
Aufgaben an seinen Vertreter delegieren, die dieser nach dessen Weisungen
wahrzunehmen hat. Eine Vergütung für den
Kreisjägermeister wird nicht gezahlt, da er seine Tätigkeit ehrenamtlich
ausübt. Es besteht lediglich Anspruch auf Auslagenersatz und
Verdienstausfallentschädigung nach den Vorschriften des Kommunalrechts. Nach
Maßgabe der Satzung können darüber hinaus angemessene Aufwandsentschädigungen
gewährt werden. |
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