Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Ackermann setzte sich - als
Vorsitzender der Sportjugend Bördekreis - für den Kreissport-bund Börde e.V.
(KSB) als größten freien Träger der Jugendhilfe ein, der kreisweit in den
Altkreisen Börde- und Ohrekreis aktiv ist. Das Argument, er könne den KSB als
Vertreter des Kreistages im Jugendhilfeausschuss vertreten greift für ihn
nicht, da er beide Arbeiten voneinander trennt. Er bat um Prüfung der
Auswahlkriterien - u.a. inwieweit der KSB berücksichtigt werden kann - und um
Aufnahme ins Wahlverfahren. Herr Schindler stimmte Herrn Ackermann zu, den KSB als größten freien Träger der Jugendhilfe zu berücksichtigen, möchte jedoch den Weg der Kampfabstimmungen vermeiden. Problematisch ist, dass der Jugendhilfeausschuss aus insgesamt (maximal) 15 Mitgliedern bestehen darf. Da bei einer Wahl nicht kalkulierbar wäre, welcher Träger nicht mehr Mitglied sein würde, schlug er vor und beantragte gleichzeitig, 2 Sitze zusätzlich (1. Kreistag; 2. freier Träger) aufzunehmen. Insoweit wäre eine Begründung erforderlich, die die besonderen Umstände aus der Fusion der beiden Landkreise schildert (u.a. größeres Territorium, andere Traditionen) und die gegebenenfalls eine Sonderregelung rechtfertigt. Herr Dr. Zander bat darum, die Folgen
der Änderung zu überdenken, da es im Vorfeld lange Gespräche zum Verfahren gab.
Das Losverfahren ergab für die FUWG einen Sitz. Diese Änderung sollte auf den nächsten
Kreistag verschoben werden. Frau Schüler wies darauf
hin, dass der Jugendhilfeausschuss aufgrund besonderer Gesetz-gebung gebildet
wird. Im Ohrekreis wurden den beratenden Mitglieder die gleichen Rechte
zuerkannt wie den stimmberechtigten Mitgliedern. Vor dem Hintergrund der
Nichteinigung könnte diese Regelung durch Aufnahme in die Satzung übernommen
werden. Sie ist eine Befürworterin
des KSB, da er viele Aktivitäten für Kinder und Jugendliche durchführt. Herr Keindorff gab zu bedenken, dass
bereits Losentscheide dazu stattfanden, die nunmehr zu akzeptieren seien.
Sonstige Regelungen wären undemokratisch und geführte Gespäche würden eine
gewisse Unzuverlässigkeit entwickeln. Er ist grundsätzlich ebenfalls ein
Befürworter des KSB. Frau Engelbrecht stimmte Herrn Dr.
Zander und Herrn Keindorff zu, die Vorlage auf dem heutigen Kreistag zu
beschließen. Herr Bredthauer
wies darauf hin, dass die Rechtslage sehr eindeutig ist. § 4 Abs. 1 S. 2 KJHG
sagt aus: Der Ausschuss soll mindestens 10 und höchstens 15 stimmberechtigte
Mitglieder haben. Insoweit
ist eine kommunalaufsichtliche Beanstandung wahrscheinlich. Wenn heute über
insgesamt 17 Mitglieder abgestimmt wird, entsteht die Situation, dass gewählte
Mitglieder entlassen werden müssten bzw. die Wahl zu widerrufen wäre. Es wäre
sinnvoll entsprechend der Beschlussvorlage zu verfahren. Nach Herstellung der
Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Jugendhilfeausschusses sollte über
Möglichkeiten nachgedacht werden, wie die Sportjugend berücksichtigt werden
kann. Dieses Verfahren wurde mit dem Präsidenten des KSB abgestimmt. Herr Dr.
Daehre schlug eine offene Wahl vor. Dazu gab es keinen Widerspruch. Er fasste folgende Verfahrensweise zusammen: 1.
Beschluss der Vorlage in vorliegender Form 2. Prüfung
der Rechtslage durch die Verwaltung im Hinblick auf eine Erhöhung der Sitze Vor dem
Hintergrund der Prüfung der rechtlichen Lage zog Herr Schindler seinen Antrag
zurück. Beschluss: I. Als stimmberechtigte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses wurden aus der Mitte des Kreistages oder aus dem Kreis in der Jugendhilfe erfahrene Männer und Frauen gewählt: 1. auf Vorschlag der Fraktion der CDU: a) Frau Abg. Elisabeth Engelbrecht als Mitglied, b) Herr Peter
Staufenbiel als dessen
Stellvertreter, 2. auf Vorschlag der Fraktion der CDU: a) Herr Abg. Urban Jülich als Mitglied, b) Herr Abg. Torsten Schubert als dessen Stellvertreter; 3. auf Vorschlag der Fraktion der CDU: a) Herr Abg. Peter Telschow als
Mitglied, b) Herr Abg. Dieter Buchwald als dessen Stellvertreter; 4. auf Vorschlag der Fraktion der CDU: a) Frau Abg. Marlis Schünemann als Mitglied, b) Frau Abg. Rosemarie Kaatz als deren Stellvertreterin; 5. auf Vorschlag der Fraktion der SPD: a) Herr Abg. Martin
Schindler als
Mitglied, b) Herr Abg. Siegfried Jackowicz als dessen Stellvertreter; 6. auf Vorschlag der Fraktion der SPD: a) Frau Abg. Angela Leuschner als Mitglied, b) Herr Abg. Dr. Peter Koch als deren Stellvertreter; 7. auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE: a) Frau Abg. Heide Schüler als Mitglied, b) Frau Abg. Gudrun Tiedge als deren Stellvertreterin; 8. auf Vorschlag der Fraktion der FDP: a) Herr Abg. Jens Ackermann als Mitglied, b) Herr Hans-Jürgen Knust als dessen Stellvertreter; 9. auf Vorschlag der Fraktion der FUWG: a) Herr Dr. Michael Reiser als Mitglied, b) Herr Christian Heyden als dessen Stellvertreter. II. Auf
Vorschlag der im Bereich des Landkreises Börde wirkenden anerkannten Träger der
freien Jugendhilfe wurden als stimmberechtigte Mitglieder des
Jugendhilfeausschusses gewählt: 1. auf Vorschlag des AWO
Landesverband Sachen-Anhalt e.V.: a) Frau Heike Rudolf als Mitglied, b) Herr Andreas Schmidtgen als deren Stellvertreter; 2. auf Vorschlag des Caritasverbandes
für das Dekanat Magdeburg e.V.: a) Frau Jeanette Magdeburg als Mitglied, b) Frau Nancy Käding als deren
Stellvertreterin; 3. auf Vorschlag des DPWV
Sachsen-Anhalt e.V.: a) Frau Dr. Sabine Dutschko als Mitglied, b) Herr Peter Kretschmer als deren Stellvertreter; 4. auf Vorschlag des DRK
Kreisverbandes Wanzleben e. V.: a) Herr Stefan Dill als Mitglied, b) Frau Sylvia Koller als dessen
Stellvertreterin; 5. auf Vorschlag der Evangelischen
Kirchenkreise: a) Herr Raimund Müller-Busse als Mitglied, b) Herr Jochen Reinke als dessen
Stellvertreter; 6. auf Vorschlag des Kreisjugendringes
Ohrekreis e. V.: a) Herr Christoph Lampe als Mitglied, b) Frau/Herr n.n. als
dessen Stellvertreter/in. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: mehrheitlich Ablehnung: 1 Enthaltung: 2 Die Vorlage wurde zum Beschluss erhoben. |
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