Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Dr. Daehre nahm die Ernennung,
Vereidigung und Verpflichtung des neu gewählten Landrates vor: ErnennungIm Namen des Kreistages des
Landkreises (Börde) ernannte er Herrn Thomas Webel mit Wirkung vom 12.07.2007
unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 7 Jahren zum Landrat. Die Urkunde sowie die
Empfangsbestätigung wurden unterzeichnet. VereidigungHerr Dr. Daehre verlas die
Eidesformel. Der Landrat leistete daraufhin den Diensteid unter erheben der
rechten Hand und nachsprechen der Eidesformel: “Ich
schwöre, meine Kraft dem Volk und dem Land Sachsen-Anhalt zu widmen, das
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt
zu wahren und zu verteidigen, Gerechtigkeit gegenüber jedermann zu üben und meine
Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. So wahr mir
Gott helfe.” VerpflichtungHerr Landrat Webel wurde auf die
gewissenhafte Erfüllung seiner Amtspflichten nach § 57 LKO LSA verpflichtet.
Die Vorschrift erklärt die Pflichten der ehrenamtlich Tätigen aus § 30 und das
Mitwirkungsverbot nach § 31 GO LSA für den Landrat entsprechend anwendbar. Ferner verpflichtete Herr Dr. Daehre
den Landrat – als Beamten auf Zeit – zur Beachtung der Pflichten
der §§ 52 bis 56, § 61, §§ 64 bis 68a, §§ 70 und 71 sowie § 73 des
Beamtengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (BG LSA). Die Folgen der Nichterfüllung von
Pflichten bestimmen sich nach den in den §§ 77 und 78 BG LSA getroffenen
Regelungen. Herr Landrat Webel bestätigte durch die Mitunterzeichnung den Empfang eines Abdrucks der gesetzlichen Bestimmungen sowie eine Abschrift der Niederschrift. Herr Dr. Daehre wies den Landrat mit Wirkung vom 12.07.2007 in eine Planstelle der Besoldungsgruppe B6 ein. Alle Fraktionen des Kreistages
gratulierten dem Landrat und beglückwünschten ihn zur Wahl. Herr Landrat Webel bedankte sich für
die vielen Glückwünsche und stellte die Dezernentin und die Dezernenten des
Landkreises mit Zuständigkeiten vor (vgl. Vorlage 54/DIV/2007). |
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