Beschlussvorschlag:
1. Der
Kreistag bildet den ‚Arbeitskreis
“Krankenhausversorgung”’.
2. Der
Arbeitskreis “Krankenhausversorgung” berät den Landrat in
Angelegenheiten der Krankenhausversorgung.
3. Mitglieder
des Arbeitskreises sind
a) die/der Vorsitzende des Kreistages oder die/der
von ihm bestimmte Stellvertretende Vorsitzende des Kreistages,
b) die Vorsitzenden der Fraktionen des Kreistages und
c) zwei Bedienstete der Verwaltung, die vom Landrat bestimmt werden.
Vorsitzende/r des
Arbeitskreises “Krankenhausversorgung” ist die Vorsitzende der
Fraktion der CDU.
Die Vorbereitung der
Sitzungen des Arbeitskreises “Krankenhausversorgung” und die
Weiterleitung der Beratungsergebnisse obliegen den durch den Landrat bestimmten
Bediensteten.
4. Der
Arbeitskreis “Krankenhausversorgung” berichtet dem Kreistag einmal
jährlich über seine Tätigkeiten, in dringenden Fällen unverzüglich.