I.Für die
Ausübung von Zugriffs-, Vorschlags- und Besetzungsrechten der Fraktionen des
Kreistages bei der Besetzung von Funktionen wird das d’Hondt’sche
Höchstzahlverfah-ren angewendet, soweit nicht durch gesetzliche oder
satzungsrechtliche Bestimmungen oder durch anderweitige Beschlüsse des
Kreistages ein anderes Verfahren angewendet wird (Grundsatzbeschluss).
II.Aufgrund
der Ziffer I. des Beschlussvorschlages werden für die Bewerber/innen für die
Bestimmung der vier Stellvertretenden Vorsitzenden des Kreistages der Fraktion
der CDU das erste und das dritte Zugriffsrecht, der Fraktion der SPD das zweite
Zugriffs-recht und der Fraktion DIE LINKE. das vierte Zugriffsrecht zugewiesen.
III.Aufgrund
der Ziffer I. des Beschlussvorschlages werden für die Bestimmung der
Vorsit-zenden und der Stellvertretenden Vorsitzenden des Kultur- und
Sozialausschusses und des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses sowie für die
Bestimmung der Bewerber/innen für die Wahl der/des Vorsitzenden und der/des
Stellvertretenden Vorsitzenden des Ju-gendhilfeausschusses jeweils der Fraktion
der CDU das erste und das dritte Zugriffsrecht und der Fraktion der SPD das
zweite Zugriffsrecht zugewiesen.
IV.Aufgrund
der Ziffer I. des Beschlussvorschlages werden für die Bestellung der drei
Mit-glieder des Aufsichtsrates der “Abfallentsorgung Bördekreis Wanzleben
GmbH” und für die Bestellung der drei Mitglieder des Aufsichtsrates der
“Gemeinnützigen Senioren- und Altenheimgesellschaft mbH Pflegeheim
Wanzleben” jeweils der Fraktion der CDU das erste und das dritte
Zugriffsrecht und der Fraktion der SPD das zweite Zugriffsrecht zu-gewiesen.
V.Aufgrund
der Ziffer I. des Beschlussvorschlages werden für die Bestellung der vier
Mit-glieder des Aufsichtsrates der “Kraftverkehrsgesellschaft mbH
Börde-Bus” der Fraktion der CDU das erste und das dritte Zugriffsrecht,
der Fraktion der SPD das zweite Zugriffs-recht und der Fraktion DIE LINKE. das
vierte Zugriffsrecht zugewiesen.
I.Für die
Ausübung von Zugriffs-, Vorschlags- und Besetzungsrechten der Fraktionen des
Kreistages bei der Besetzung von Funktionen wird das d’Hondt’sche
Höchstzahlverfahren angewendet, soweit nicht durch gesetzliche oder
satzungsrechtliche Bestimmungen oder durch anderweitige Beschlüsse des
Kreistages ein anderes Verfahren angewendet wird (Grundsatzbeschluss).
II.Aufgrund
der Ziffer I. des Beschlussvorschlages werden für die Bewerber/innen für die
Bestimmung der vier Stellvertretenden Vorsitzenden des Kreistages der Fraktion
der CDU das erste und das dritte Zugriffsrecht, der Fraktion der SPD das zweite
Zugriffsrecht und der Fraktion DIE LINKE das vierte Zugriffsrecht zugewiesen.
III.Aufgrund
der Ziffer I. des Beschlussvorschlages werden für die Bestimmung der Vorsit-zenden
und der Stellvertretenden Vorsitzenden des Kultur- und Sozialausschusses und
des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses sowie für die Bestimmung der
Bewerber/innen für die Wahl der/des Vorsitzenden und der/des Stellvertretenden
Vorsitzenden des Jugendhilfe-ausschusses jeweils der Fraktion der CDU das erste
und das dritte Zugriffsrecht und der Fraktion der SPD das zweite Zugriffsrecht
zugewiesen.
IV.Aufgrund
der Ziffer I. des Beschlussvorschlages werden für die Bestellung der drei
Mit-glieder des Aufsichtsrates der “Abfallentsorgung Bördekreis Wanzleben
GmbH” und für die Bestellung der drei Mitglieder des Aufsichtsrates der
“Gemeinnützigen Senioren- und Altenheimgesellschaft mbH Pflegeheim
Wanzleben” jeweils der Fraktion der CDU das erste und das dritte Zugriffsrecht
und der Fraktion der SPD das zweite Zugriffsrecht zugewiesen.
V.Aufgrund
der Ziffer I. des Beschlussvorschlages werden für die Bestellung der vier
Mit-glieder des Aufsichtsrates der “Kraftverkehrsgesellschaft mbH
Börde-Bus” der Fraktion der CDU das erste und das dritte Zugriffsrecht,
der Fraktion der SPD das zweite Zugriffsrecht und der Fraktion DIE LINKE das
vierte Zugriffsrecht zugewiesen.