Landkreis Börde - Amt für Planung und Umwelt - Sachgebiet Immissionsschutz

Was „Immission“ bedeutet:

Luftverunreinigungen (z.B. Gase, Stäube), Geräusche/Lärm, Erschütterungen, Gerüche, Licht, Wärme, Strahlung und ähnliche Umwelteinwirkungen​

Ziele im Immissionsschutz:

Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre, Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen schützen, die durch Immissionen verursacht werden, sowie dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorbeugen (Vorsorge)​

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz fasst all dies zusammen:

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bildet die Basis für unsere Arbeit und umfasst all die oben genannten Ziele. Es ist damit eines der wichtigsten Gesetze auf dem Gebiet des Umweltschutzes. Fortführende​ Vorschriften zur Konkretisierung im Umweltrecht sind die Bundes-Immissions-​schutz-Verordnungen sowie die Technischen Anleitungen für Lärm und Luft​- TA Lärm / TA Luft.

Aufgaben des Sachgebietes Immissionsschutz

  • Genehmigungsbedürftige Anlagen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (Genehmigung und Überwachung)​
  • Immissionsschutzrechtliche Anforderungen im Baugenehmigungsverfahren
  • Windkraftanlagen​
  • Immissionsschutzrechtliche Anforderungen im Planungsverfahren​
  • Registrierung der Feuerungsanlagen nach der 44. BImSchV
  • Lärm, Geräusche, Erschütterungen (Schwingungen)​
  • Luftverunreinigungen, Stäube, Gerüche​
  • Lichtimmissionen​
  • Wärmepumpen
  • Kleinfeuerungsanlagen
  • Chemikaliensicherheit
  • Beschwerden zu immissionsschutzrechtlichen Problemstellungen​
  • Beratungstätigkeit (z.B. Standortfestlegung für Wärmepumpen)
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