Was „Immission“ bedeutet:
Luftverunreinigungen (z.B. Gase, Stäube), Geräusche/Lärm, Erschütterungen, Gerüche, Licht, Wärme, Strahlung und ähnliche Umwelteinwirkungen
Ziele im Immissionsschutz:
Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre, Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen schützen, die durch Immissionen verursacht werden, sowie dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorbeugen (Vorsorge)
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz fasst all dies zusammen:
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bildet die Basis für unsere Arbeit und umfasst all die oben genannten Ziele. Es ist damit eines der wichtigsten Gesetze auf dem Gebiet des Umweltschutzes. Fortführende Vorschriften zur Konkretisierung im Umweltrecht sind die Bundes-Immissions-schutz-Verordnungen sowie die Technischen Anleitungen für Lärm und Luft- TA Lärm / TA Luft.
Aufgaben des Sachgebietes Immissionsschutz
- Genehmigungsbedürftige Anlagen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (Genehmigung und Überwachung)
- Immissionsschutzrechtliche Anforderungen im Baugenehmigungsverfahren
- Windkraftanlagen
- Immissionsschutzrechtliche Anforderungen im Planungsverfahren
- Registrierung der Feuerungsanlagen nach der 44. BImSchV
- Lärm, Geräusche, Erschütterungen (Schwingungen)
- Luftverunreinigungen, Stäube, Gerüche
- Lichtimmissionen
- Wärmepumpen
- Kleinfeuerungsanlagen
- Chemikaliensicherheit
- Beschwerden zu immissionsschutzrechtlichen Problemstellungen
- Beratungstätigkeit (z.B. Standortfestlegung für Wärmepumpen)