Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragenWenn Sie eine Anlage errichten und betreiben möchten, die die Umwelt schädigen oder die Allgemeinheit gefährden könnte, benötigen Sie eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung.
Volltext
Anlagen können aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs schädliche Umweltauswirkungen hervorrufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft gefährden, erheblich benachteiligen oder erheblich belästigen.
Wenn Sie eine solche Anlage errichten und betreiben wollen, benötigen Sie eine Genehmigung von der zuständigen Behörde.
Ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen sind ebenfalls genehmigungspflichtig.
Rechtsbehelf
- Widerspruch. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
- Klage
Ansprechpunkt
La compétence revient aux autorités de protection contre les nuisances des districts et des villes indépendantes ou à l'Office administratif du Land. Pour les questions relevant de la surveillance des mines, adressez-vous à l'Office régional de la géologie et des mines (LAGB). Vous obtiendrez des informations précises auprès des services compétents.
Die Zuständigkeit liegt bei den Immissionsschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte oder beim Landesverwaltungsamt. In Angelegenheiten, die der Bergaufsicht unterliegen, wenden Sie sich an das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB). Genaue Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Stellen.
Responsibility lies with the immission control authorities of the districts and independent cities or with the State Administration Office. For matters subject to mining supervision, please contact the State Office for Geology and Mining (LAGB). You can obtain detailed information from the relevant authorities.
- Errichtung und Betrieb von Anlagen Genehmigung
- Anlagen, die schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft gefährden, erheblich benachteiligen oder belästigen, benötigen eine Genehmigung
- betrifft auch ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen
- zuständig: die für Sie zuständige Behörde