In der Präambel der Verordnung heißt es: „Bürgerinnen und Bürger werden dringlich aufgefordert, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren und weiterhin generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche - auch von Verwandten - zu verzichten.“ / „Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist ausschließlich alleine, im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.“
Landrat Martin Stichnoth: „Bitte halten Sie sich an die Regeln, um der Verbreitung von Covid-19 entgegenzuwirken. Niemand möchte intubiert werden, niemand möchte in einem Intensivbett an der Beatmungsmaschine liegen und niemand möchte, dass unsere älteren Mitmenschen, Eltern und Großeltern, am Covid-19-Virus sterben. Das ist unsere Verantwortung, dass ist Ihre Verantwortung. Als Verwaltung des Landkreises sind wir auf die Mitwirkung der Bevölkerung angewiesen. Dafür sage ich im Namen der Öffentlichkeit herzlichen Dank.“