Zum Schutz vor der Geflügelpest (aviäre Influenza) hat der Landkreis Börde im Dezember 2020 eine Allgemeinverfügung, die sich an alle Geflügelhalter richtet, erlassen. Demnach ist in bestimmten Risikogebieten gehaltenes Geflügel bis auf Weiteres in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten. Die amtliche Veröffentlichung findet man im Amtsblatt für den Landkreis Börde vom 20. Dezember 2020 (bitte klicken).
Derzeit ist noch nicht absehbar, wann dieses Aufstallungsgebot aufgehoben wird. Maßgebend für den Fortbestand der Regelung ist die aktuelle Risikoeinschätzung des Friedrich-Löffler-Institutes (FLI). Demnach bezeichnen die Experten das Risiko eines möglichen Eintrages der Geflügelpest (Aviäre Influenza) in Hausgeflügelhaltungen weiterhin als sehr hoch.
Darüber hinaus trägt die aktuelle Wetterlage dazu bei, dass sich durch die Schneeschmelze zusätzliche große Wasserflächen gebildet haben, die von Wasservögeln als Rastmöglichkeiten genutzt werden.
Die Fachleute erwarten eine Entspannung nach Beendigung des Vogelzuges. Erst dann kann auf Grundlage einer neuen Risikoeinschätzung des FLI das Aufstallungsgebot für Geflügel im Landkreis Börde aufgehoben werden.