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Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Börde
Was ist Partnerschaft für Demokratie Landkreis Börde?
Die Partnerschaft für Demokratie Landkreis Börde (PfD) ist ein Netzwerk und Angebot, das der Demokratie-, Beteiligungs- und Engagementförderung im Landkreis Börde dient. Die PfD stellt dazu Knowhow und Fördergelder bereit, vernetzt Akteure, berät und unterstützt Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und Einrichtungen.
Zum Beispiel zu folgenden Themen und Fragestellungen:
mehr demokratische Bürgerbeteiligung oder Kinder- und Jugendbeteiligung,
Belebung des bürgerschaftlichen Engagements und der Engagementlandschaft,
Prävention und Verhinderung von Diskriminierung und Ausgrenzung bestimmter Menschen oder Menschengruppen,
Umgang mit Hetze, Gewalt und Bedrohungslagen
Entwicklung und Förderung von Demokratieverständnis und Demokratiekompetenzen
Sie können sich zu diesen und vielen weiteren Themen jederzeit, unverbindlich und kostenlos an die Ansprechpartnern/-innen der Partnerschaft für Demokratie Landkreis Börde wenden (die Kontaktdaten finden im Fenster rechts auf dieser Seite).
Der Jugendkreistag Landkreis Börde ist das offizielle Gremium des Landkreises zur Beteiligung von Jugendlichen an kommunalpolitischen Themenfindungs- und Entscheidungsprozessen. Dessen Mitglieder werden durch die Partnerschaft für Demokratie Landkreis Börde begleitet und unterstützt.
Die Projektförderung der Partnerschaft für Demokratie Landkreis Börde
Sie sind ein gemeinnütziger Verein oder eine gemeinnützige Organisation und möchten gern eine tolle Idee für einen lebenswerten, engagierten oder in vielerlei Hinsicht vielfältigen und fairen Landkreis Börde in die Tat umsetzen? Sie möchten mit einem Projekt die Welt vor Ort ein Stückchen besser machen?
Egal, ob Sie schon eine konkrete Idee haben oder noch auf der Suche sind: Die Koordinierungs- und Fachstelle berät Sie gern und unterstützt Sie – auch bei der Erstellung eines Fördermittel-Antrags und beim Umgang mit den Fördermitteln.
Die PfD fördert Ihr Vorhaben mit bis zu 95 Prozent der anfallenden Kosten. Es gibt keine Mindest- oder Maximalförderungssumme. Bei rechtzeitiger Antragstellung müssen Sie nicht in Vorkasse gehen.
Einreichungsfristen: 15.April, für das Folgejahr: 15. November
Zu einer Frist eingereichte Projekte dürfen noch nicht begonnen haben und können frühestens anderthalb Monate nach der Frist starten.
Ist Ihr Interesse geweckt? Sprechen Sie uns so frühzeitig wie möglich für eine Beratung an!
Wichtig ist, dass Projekte, die gefördert werden möchten, mehrere der folgenden Kriterien
erfüllen (ein Projekt muss nicht alle diese Kriterien erfüllen):
Menschen werden durch das Projekt in Kontakt gebracht, zwischen denen Hemmschwellen existieren, es werden „Brücken gebaut“ oder Gemeinsamkeiten geschaffen
durch das Projekt wird Vorurteilen und Vorbehalten gegenüber anderen Menschen begegnet oder deren Abwertung vorgebeugt
durch das Projekt wird zu bürgerschaftlichem Engagement angeregt oder dieses befördert
das Projekt ermöglicht gesellschaftliche Beteiligung, politische Teilhabe oder Mitbestimmung
das Projekt regt zur Beschäftigung mit gesellschaftlich relevanten Themen an oder es vermittelt zu dazu Wissen
das Projekt trägt zur Erfahrung von Selbstwirksamkeit bei („Ich kann selbst etwas beitragen!“)
durch das Projekt wird Politik- oder Demokratiedistanz begegnet
das Projekt ist innovativ, setzt neue Impulse vor Ort oder ist nachhaltig angelegt
Gefördert werden Projekte und Veranstaltungen:
ob Lesung, Tanz, Theater, Workshop, Aufführung, Vortrag, Filmvorführung, Veranstaltung, Selbermach-Einsatz, Weiterbildung, Seminar, Bildungsfahrt, usw.
ob (z.B.) zweistündige, sechsstündige oder ganztägige Veranstaltung
ob das Projekt einen Tag, mehrere Tage oder wochenlang läuft
ob Kunst, Kultur, Bildung oder soziales Engagement
ob für oder mit Jung und Alt, Groß und Klein, Alteingesessen und Neuzugezogen
Förderungsfähig sind folgende Kosten:
Sachkosten (bspw. für benötigtes Equipment, notwendige Materialien oder Gegenstände)
Miete (bspw. für Veranstaltungsorte oder Gegenstände)
Honorarkosten/Dienstleistungen/zusätzliche Personalkosten (bspw. für Referent/-innen, etc.)
Reisekosten (bspw. für Transporte, Honorarkräfte, Gruppenreisen)
Übernachtungskosten (Unterbringung, etc.)
Kosten für Öffentlichkeitsarbeit (Flyer, Plakate, Werbung, etc.)
Hinweis: Kosten für beauftragte Baumaßnahmen sind nicht förderungsfähig
Fördermittel beantragen
Für die Antragstellung können Sie die auf dieser Internetseite veröffentlichten Unterlagen/ Formulare verwenden. Sollten Sie Interesse an einer Projektförderung haben und/ oder einen Antrag stellen wollen, wenden Sie sich bitte an die Koordinierung- und Fachstelle - (KuF). Die KuF berät Sie, erklärt Ihnen das Verfahren, erläutert Verfahrensrichtlinien und unterstützt Sie bei der Antragstellung, sowie im Nachgang des Projekts bei der Abrechnung.