Ansprechperson „Korruptionsprävention“ im Landkreis Börde
Korruption untergräbt in besonderem Maße das Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität sowie die Funktionsfähigkeit des Staates. Sie kann erhebliche volkswirtschaftliche Schäden verursachen.
Zur Verhinderung von Korruption und zur Aufdeckung von Verdachtsfällen ist in Behörden eine Ansprechperson „Korruption“ zu bestellen. Die Ansprechperson „Korruptionsprävention“ ist Auskunfts- und Beratungsstelle für Bedienstete und Behördenleitung. Sie ist weisungsunabhängig und hat ein direktes Vorspracherecht beim Landrat.
Seit 01.05.2026 werden beim Landkreis Börde die Aufgaben der Ansprechperson „Korruptionsprävention“ durch den Rechtsamtsleiter Herrn Marten D. Schulz wahrgenommen.
Rechtsgrundlagen seiner Arbeit sind u. a. die Verwaltungsvorschrift zur Vermeidung und Bekämpfung der Korruption, Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Inneres und Sport, der Staatskanzlei und der übrigen Ministerien vom 18.11.2016 – 04.2-02080/100, und die Dienstanweisung zur Korruptionsprävention im Landkreis Börde vom 30.06.2023.“