Kreisrecht
Das Satzungsrecht der Landkreise ist durch die Garantie zur Selbstverwaltung für die Kreisebene gegeben. Die Satzungen gelten räumlich für das Kreisgebiet, gegenständlich für die Kreisangelegenheiten und der zeitliche Geltungsbereich ergibt sich aus der jeweiligen Satzung selbst.
Zum Kreisrecht gehören alle vom Kreistag beschlossenen Satzungen, Verordnungen und Richtlinien. Sie bestimmen neben den Gesetzen des Bundes und des Landes Sachsen-Anhalt die Tätigkeit des Landkreises Börde.
Die Hauptsatzung ist das Verfassungsstatut des Landkreises. Die Geschäftsordnung regelt die Ordnung in den Kreisgremien.
Kreistag
- 
					16.07.2024
- 
					23.09.2025
Allgemeine Verwaltung
Bildung, Jugend und Soziales
- 
					26.04.2023
- 
					17.01.2023
- 
					13.08.2024
- 
					13.08.2024
- 
					13.08.2024
- 
					01.04.2025
- 
					13.06.2025
Infrastruktur und Umwelt
Recht und Ordnung
Wirtschaft, Tourismus und Kultur
- 
					22.01.2021Satzung für die Museen des Landkreises Börde Satzung für die Museen des Landkreises Börde
 
											 
											 
											 
											