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Landkreis Börde - Gleichstellungsbeauftragte
Im Grundgesetz Artikel 3 Absatz 2 steht: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Dabei soll Gender Mainstreaming als gleichstellungspolitische Strategie dienen.
Folgende Aufgaben ergeben sich aus diesem Auftrag:
Beratung von Frauen und Männern in Fragen der Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit
Ansprechpartner bei Gewaltproblemen, sexueller Belästigung oder Konflikten am Arbeitsplatz
Klärung von Fragen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Wiedereinstieg
Förderung der Berufsorientierung von Mädchen und Jungen
Aktive Mitarbeit in Gremien und Netzwerken auf kommunaler, regionaler und überregionaler Ebene
Kooperation mit Verbänden, Vereinen und Institutionen in frauen- und gleichstellungspolitischer Ebene
Unterstützung von frauenrelevanten Initiativen und Projekten
Die Gleichstellungsbeauftragte hilft Ihnen, wenn Sie:
Rat und Unterstützung bei gleichstellungsrelevanten Fragen suchen
Benachteiligungen in Ihrer sozialen Situation am Arbeitsplatz oder im öffentlichen Leben erfahren und etwas dagegen tun möchten
sexuell belästigt werden oder Gewalt erfahren
Kontakte zu Beratungsstellen und Hilfeeinrichtungen suchen
Anregungen und Vorschläge haben, wie die Situation von Frauen und Männern verbessert werden kann
Interesse haben, sich für die Belange von Frauen und Männer einzusetzen
Gerne können Sie sich mit Ihren Anliegen und Wünschen direkt an die Gleichstellungsbeauftragte wenden. Selbstverständlich werden Ihre Anfragen streng vertraulich behandelt.
Gründung von Arbeitsgemeinschaften
AG ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinden - Treffen: ein Mal pro Quartal
AG Gewaltprävention - Treffen: bedarfsorientiert
Übersicht zu Hilfen bei Gewalterfahrungen im Landkreis Börde (PDF)
Zehn Jahre Istanbul Konvention
Jede dritte Frau in der Europäischen Union ab einem Alter von 15 Jahren war bereits Opfer physischer oder sexueller Gewalt. Jede Zweite hat nach Angaben der Europäischen Kommission bereits sexuelle Belästigung erlebt. Vor 10 Jahren – genauer gesagt am 11. Mai 2011 unterzeichneten 13 Mitgliedsstaaten des Europarates das „Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“, besser bekannt als Istanbul-Konvention, weil die Sitzung in Istanbul stattfand. Mehr erfahren