Landkreis Börde - Behindertenbeauftragte

Nach dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) zählen zu den Menschen mit Behinderungen die Personen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.

Die Behindertenbeauftragte des Landkreises Börde ist Ansprechpartnerin für alle ratsuchenden Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen. Sie berät Betroffene über individuelle Möglichkeiten, um deren gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.Dabei arbeitet die Behindertenbeauftragte eng und vermittelnd mit den Ämtern der Landkreisverwaltung sowie den Vereinen, Verbänden und anderen Institutionen im Landkreises Börde und im Land Sachsen-Anhalt zusammen.

Die Behindertenbeauftragte ist aber nicht nur für persönliche Beratungen zuständig.

Zur Verwirklichung einer umfassenden Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung und zur Wahrnehmung der Interessen der Menschen mit Behinderungen kümmert sich die Behindertenbeauftragte auch um die Verwirklichung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung bei kommunalen Angelegenheiten. Die Behindertenbeauftragte ist in alle Entscheidungsprozesse des Kreistages Börde und der Gremien einbezogen. Sollte es berechtigte Einwände zur Gleichstellung geben, dann kann die Behindertenbeauftragte von ihrem gesetzlich verbrieften Rederecht Gebrauch machen.

Aufgaben der Behindertenbeauftragten:

  • Beratung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen, Angehörigen, Freunden, Institutionen und Gemeinden des Landkreises zu verschiedenen Themen rund um Inklusion, Barrierefreiheit und Behinderung
  • Anregung zur Nutzung eigener Ressourcen und der Ressourcen des sozialen Umfelds und Unterstützung beim Abbau individueller Teilhabebarrieren und -hindernisse
  • Initiierung von Maßnahmen, die die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen fördern und Ausgrenzung verhindern
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Verfassen von Stellungnahmen zu öffentlichen Bauvorhaben im Landkreis, Beteiligung bei der Umsetzung von Barrierefreiheit im Landkreis Börde
  • Mitgestaltung von politischen und sozialen Rahmenbedingungen und Einflussnahme auf wichtige Entscheidungen innerhalb Landkreises, soweit sie Fragen der Inklusion von Menschen mit Behinderungen betreffen

Bei den Belangen von Behinderung betroffener Menschen geht es oft um sehr persönliche Fragen. Von daher ist Vertraulichkeit das oberstes Gebot.

Gerne können Sie sich mit Ihren Anliegen und Wünschen direkt an die Behindertenbeauftragte wenden.

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