Landkreis Börde - Personalrat

Dem ausschließlich mit Aufgaben im Innenbereich der Kreisverwaltung zuständigen Personalrat obliegt es, in folgenden Angelegenheiten tätig zu werden:

  • Einstellungen von Beschäftigten
  • Kündigungen
  • Höher- und Herabgruppierungen
  • Abschluss von Dienstvereinbarungen
  • Anordnung von Mehrarbeit und Überstunden
  • Durchführung von Berufsausbildung und Fortbildungen
  • Regelungen der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Beschäftigten
  • Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen und sonstigen Gesundheitsschädigungen