Landkreis Börde - Personalrat
Dem ausschließlich mit Aufgaben im Innenbereich der Kreisverwaltung zuständigen Personalrat obliegt es, in folgenden Angelegenheiten tätig zu werden:
- Einstellungen von Beschäftigten
- Kündigungen
- Höher- und Herabgruppierungen
- Abschluss von Dienstvereinbarungen
- Anordnung von Mehrarbeit und Überstunden
- Durchführung von Berufsausbildung und Fortbildungen
- Regelungen der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Beschäftigten
- Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen und sonstigen Gesundheitsschädigungen