Örtliches Teilhabemanagement

Das Örtliche Teilhabemanagement ist ein Projekt, welches sich für Inklusion im Landkreis Börde einsetzt. Inklusion hat das Ziel ein chancengerechtes Zusammenleben zu ermöglichen. Dies bezieht sich auf alle Bereiche des öffentlichen und privaten Lebensraums. Um diesem Ziel nachzukommen, wurde ein Aktionsplan entwickelt, welcher Maßnahmen betitelt. Diese haben die Aufgabe, Problemlagen darzustellen und Lösungsansätze anzubringen. Der Fokus liegt dabei auf der gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen im Landkreis.

 

Das Örtliche Teilhabemanagement ist Ansprechpartner, Vermittler und Koordinator zu Fragen und Anliegen rund um das Thema Inklusion. In beratender Funktion zielt das Teilhabemanagement darauf ab, unterstützende Möglichkeiten auf den Weg zur Inklusion aufzuzeigen. Individuelle Anfragen benötigen individuelle Lösungen.

Seien Sie Teil unseres Netzwerks ‚inklusiv leben – Landkreis Börde‘. Bringen Sie sich oder Ihr Unternehmen ein. Teilen Sie Ihre Sichtweise mit.

  • Anregungen & Umsetzung des Aktionsplans
  • Teilnahme an den Arbeitsgruppen
    • Arbeit und Beschäftigung
    • Gesundheit, Pflege und Wohnen
  • Teilnahme an Veranstaltungen

Informieren Sie sich über verschiedene Themenbereiche:

  • Aktionstage 
    • Wohnen
    • Karriere ohne Barriere
  • Wohnraumanpassung
  • Inklusion

Haben Sie Fragen, Verbesserungsvorschläge, Ideen oder Redebedarf? Wir stehen unter der E-Mail-Adresse teilhabe@landkreis-boerde.de und per Telefon gerne für Sie zur Verfügung.

Das Projekt ist Bestandteil des Landesprogrammes Örtliches Teilhabemanagement und wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds des Landes Sachsen-Anhalt sowie des Landeshaushalts gefördert. Der Zeitraum des Projektes beläuft sich zunächst vom 01.01.2017 bis zum 30.09.2022.

Aktionsplan des Landkreises Börde - Unsere Vision für Inklusion


Am 11. Dezember 2019 wurde der erste Aktionsplan des Landkreises Börde durch den Kreistag beschlossen. Die Fortschreibung des Aktionsplans „Unsere Vision für Inklusion“ in der 2. Fassung wurde am 29.06.2022 durch den Kreistag beschlossen. Aktionspläne haben das Ziel auf nationaler und kommunaler Ebene zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beizutragen. Zu verschiedenen Themengebieten wie Mobilität, Kommunikation und Vernetzung, Bildung, Arbeit und Beschäftigung, Freizeit, Wohnen, Gesundheit und Pflege wurden Maßnahmen in Zusammenarbeit mit verschiedenen Professionellen, Bürgern und Mitarbeitern der Kreisverwaltung erfasst. Der Aktionsplan gilt als erster Schritt Inklusion in den Prozessen der Verwaltung des Landkreises zu leben und in der täglichen Arbeit zu bedenken. Einzelne Ämter haben sich zur Umsetzung bestimmter Strategien verständigt, die perspektivisch umgesetzt werden sollen. Inklusion ist ein gesamtgesellschaftlicher Prozess. Maßnahmen werden immer wieder neu durchdacht und reflektiert. Aus diesem Grund handelt es sich beim dem hier vorliegenden Aktionsplan um einen ersten Plan, welcher alle zwei Jahre erneuert werden soll. Zusätzlich erfolgt eine regelmäßige Evaluation der Umsetzung des Aktionsplans.

Der Aktionsplan ist als erste Version in einer Lang- und Kurzversion sowie barrierefrei in Leichter Sprache veröffentlicht. Der Plan wurde vom Projektteam des Örtlichen Teilhabemanagements in Zusammenarbeit der einzelnen Fachämter 2021 evaluiert. Die Evaluation dient als Grundlage für die Fortschreibung des Aktionsplans. Die Fortschreibung des Aktionsplans ist ebenfalls als Lang- und Kurzversion veröffentlicht. Die Erstellung in Leichter Sprache erfolgt derzeit. Im Folgenden ist der Aktionsplan in der 1. Fassung, der Evaluationsbericht zum Aktionsplan für das Jahr 2020 sowie der Aktionsplan in der 2. Fassung zu finden.

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