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Beratungen zur Vorsorgevollmacht, zur Betreuungs- und Patientenverfügung / die Betreuungsbehörde des Landkreises Börde veranstaltet am 18. Juni 2019 einen öffentlichen Informationstag in Haldensleben

Die Betreuungsbehörde des Landkreises Börde gehört zum Sozialamt. Während der regulären Sprechzeiten oder nach Terminvereinbarung berät die Betreuungsbehörde in Haldensleben und Oschersleben zum Beispiel über Fragen der Vorsorgevollmacht und über die rechtssichere Aufsetzung einer Betreuungs- oder Patientenverfügung. Zum Informationstag am 18. Juni 2019, 09:00 bis 16:00 Uhr, Foyer der Kreisverwaltung in Haldensleben, Bornsche Straße 2, ist die Öffentlichkeit eingeladen, sich zu informieren. Die Beratung ist kostenfrei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Zum Informationstag ist die Öffentlichkeit eingeladen, sich über alle Fragen der Betreuung zu informieren. „Wir haben uns für dieses Angebot entschieden, um den Menschen mögliche Berührungsängste im Zusammenhang mit einem Behördengang zu nehmen“, sagt Sozialamtsleiter Rüdiger Mages. „Unsere Mitarbeiter sind zu allen Fragen, die in die Zuständigkeit einer Betreuungsbehörde fallen ansprechbar. Zudem halten wir auch Informationsmaterialien zum Mitnehmen bereit.“ Bei Bedarf kann an diesem Tag auch ein Termin für eine individuelle, anonyme Beratung vereinbart werden.

Die Betreuungsbehörde des Landkreises Börde bietet an den Verwaltungsstandorten in Haldensleben und Oschersleben zu den bekannten Sprechzeiten verschiedene Beratungen an.
 

Kurzzusammenfassung der Aufgaben einer Betreuungsbehörde:

Im Rahmen des Betreuungsgesetzes gibt es auch ein eigenständiges Gesetz für behördliche Aufgaben im Bereich des Betreuungsrechts, das Betreuungsbehördengesetz (BtBG).

  • Aufgaben im Vorfeld von Betreuungen (Beratung und Unterstützung von Betreuern; Mitwirkung bei der Aus- und Fortbildung von Betreuern)
  • Betreuungsgerichtshilfe (Sachverhaltsermittlung für das Gericht, Benennung von Betreuern gegenüber dem Gericht, Beschwerderechte gegen Gerichtsentscheidungen, Vorführungsaufgaben)
  • Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
  • Führung von Betreuungen durch Mitarbeiter der Betreuungsbehörde
  • zusätzliche Aufgaben nach Landesrecht (z. B. Organisation örtlicher Betreuungsarbeitsgemeinschaften)


Hier geht es zur Internetseite der Betreuungsbehörde des Landkreises Börde

 

 

Letzte Aktualisierung: 14.06.2019 09:58 Uhr