Für Feste, Märkte, Umzüge, Sportveranstaltungen oder Aktionen im öffentlichen Verkehrsraum muss ein Antrag gestellt werden, für die Straßen oder Plätze mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden.
Antragsformulare (ca. 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn einreichen):
Antrag auf Veranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum nach § 29 StVO
Streckenplan/Lageplan in dem Start und Ziel sowie die geplante Wegstrecke erkennbar ist