Landkreis

Lebensmittelrechtliche Kontrollen im Landkreis Börde

Verbraucher erwarten zu Recht sichere Lebensmittel, Bedarfsgegenstände und Kosmetika sowie einen Schutz gegen irreführende Informationen.

Verantwortlich hierfür sind entsprechend der Rechtsordnung die jeweiligen Unternehmer. In wieweit diese ihrer Verantwortung nachkommen, wird durch die zuständigen Ämter der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte überprüft. 

Die Überwachung von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Kosmetika, Tätowiermitteln und Tabakwaren im Landkreis Börde wird durch das Sachgebiet Lebensmittel- und Fleischhygiene des Amtes für Gesundheit und Verbraucherschutz durchgeführt, das aus insgesamt zehn Mitarbeitern besteht. Hierbei handelt es sich um zwei amtliche Tierärzte, sechs Lebensmittelkontrolleure und zwei Sachbearbeiter.

Im Landkreis Börde befinden sich derzeit 1.751 Unternehmen, die der Kontrolle durch die Lebensmittelüberwachung unterliegen. Diese werden – sofern möglich – unangekündigt besucht. Je nach Risikobewertung gibt es für jeden Betrieb ein anderes Kontrollintervall. 

Mit Stand vom 01.11.2025 wurden 894 Plankontrollen im Jahr 2025 durchgeführt. Darüber hinaus werden zusätzliche Kontrollen bei Verbraucherbeschwerden oder sogenannte Nachkontrollen zur Überprüfung der Mängelbeseitigung vorgenommen. 

Die kontrollierten Unternehmen sind vielfältig und umfassen u.a. Herstellerbetriebe wie Fleischereien, Bäckereien und Großküchen, Großhandels- und Einzelhandelsbetriebe, gastronomische Einrichtungen sowie Essensausgabestellen in Altersheimen, Kindergärten und Schulen. Auch Unternehmen mit Onlinehandel und Verkaufsautomaten werden überprüft. 

Regelmäßig finden auch Kontrollen von Transportfahrzeugen statt, mittunter auch in Zusammenarbeit mit der Polizei an der Autobahn. Weitere Tätigkeiten sind u.a. die Überwachung von Rückrufen bei Produkten mit möglicher Gesundheitsgefahr und die Ermittlung der Ursache bei lebensmittelbedingten Erkrankungen.

Bei den Kontrollen werden auch amtliche Proben entnommen und per Kurierdienst zur Untersuchung zum Landesamt für Verbraucherschutz in Halle und Stendal gebracht. Hier erfolgen sensorische Prüfungen sowie mikrobiologische und chemische Untersuchungen. 

Im Jahr 2025 (Stand 01.11.2025) wurden 702 Proben genommen. 59 davon wurden beanstandet, wobei 7 davon strafrechtlich verfolgt wurden.

Das Sachgebiet Lebensmittel- und Fleischhygiene ist keine reine Kontrollbehörde. Sie ist auch Dienstleister und berät gerne bei entsprechenden Bauprojekten im Landkreis Börde sowie generell zu lebensmittelrechtlichen Aspekten. Auch zu kleineren Projekten wie beispielsweise einem Verkaufsstand, einem Wochenmarkt oder einem Volksfest wird gerne Auskunft gegeben.

Verbraucherbeschwerden und Meldungen über lebensmittelbedingte Personenerkrankungen werden sehr ernst genommen und mit absoluter Priorität behandelt. Es ist zu beachten, dass stets die Lebensmittelüberwachungsbehörde des eigenen Wohnortes für Beschwerden zuständig ist.

Personen, die mit leicht verderblichen, unverpackten Lebensmitteln zwecks Abgabe an andere umgehen, benötigen eine Erstbelehrung gemäß §§ 42 und 43 Infektionsschutzgesetz. Dieses dient dazu, die Verbreitung von Krankheiten durch unsachgemäßen Umgang mit Lebensmitteln zu verhindern. 

Dabei werden Themen wie persönliche Hygiene, die richtige Lagerung von Lebensmitteln und die Vermeidung von Kontaminationen sowie Tätigkeitsverbote bei meldepflichtigen Erregern behandelt. 

Termine für diese Belehrung können telefonisch unter den Rufnummern 03904-7240-2560 (Frau Braunert), -2558 (Frau Radtke-Stelzer), -2551 (Hotline) oder per E-Mail (gesundheit(at)landkreis-boerde.de) vereinbart werden.

Last update: 04.11.2025 14:57 Uhr