Änderungen in der Weinbaukartei melden

Rodungen oder Pflanzungen einer Rebfläche müssen Sie als Winzerin oder Winzer Ihrer zuständigen Behörde melden.

Volltext

Die Weinbaukartei ist ein umfassendes Register, das Informationen über Weinbauflächen, Produktionsmengen und Betriebsstrukturen sammelt und verwaltet. Sie dient dazu, das Anbaupotenzial und die Produktionsentwicklung im Weinbau zu überwachen, und muss deshalb jederzeit möglichst aktuell sein.

Wenn Sie als Winzerin oder Winzer die Rebstöcke auf den Flächen roden oder pflanzen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle melden.

Nur wenn Sie diese Veränderungen melden, können Sie die Genehmigung erhalten, gerodete Flächen wieder zu bepflanzen.

In Sachsen-Anhalt müssen Sie ebenso Veränderungen bei der Bewirtschaftung (Eigentümer- oder Pächterwechsel) und Änderungen bei Vermarktungsangaben (Änderung des traubenverarbeitenden Betriebes / Traubenabnehmers) melden.

erforderliche Unterlagen

Fristen

Antragsfrist: Sie müssen den Antrag bis zum 31.05. eines Jahres gestellt haben.

Ansprechpunkt

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd (ALFF Süd)

Verfahrensablauf

Hinweise (Besonderheiten)

Kurzfassung

  • Weinbaukartei dient dazu, Anbaupotenzial und Produktionsentwicklung im Weinbau zu überwachen
  • muss jederzeit möglichst aktuell sein
  • gerodete und wiederbepflanzte Flächen müssen gemeldet werden
  • Meldung ist nötig, um Recht zur Neunutzung der Fläche zu erhalten

zuständige Stelle

Landwirtschaftsbehörde/-kammer

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