Rodungen oder Pflanzungen einer Rebfläche müssen Sie als Winzerin oder Winzer Ihrer zuständigen Behörde melden.
Volltext
Die Weinbaukartei ist ein umfassendes Register, das Informationen über Weinbauflächen, Produktionsmengen und Betriebsstrukturen sammelt und verwaltet. Sie dient dazu, das Anbaupotenzial und die Produktionsentwicklung im Weinbau zu überwachen, und muss deshalb jederzeit möglichst aktuell sein.
Wenn Sie als Winzerin oder Winzer die Rebstöcke auf den Flächen roden oder pflanzen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle melden.
Nur wenn Sie diese Veränderungen melden, können Sie die Genehmigung erhalten, gerodete Flächen wieder zu bepflanzen.
In Sachsen-Anhalt müssen Sie ebenso Veränderungen bei der Bewirtschaftung (Eigentümer- oder Pächterwechsel) und Änderungen bei Vermarktungsangaben (Änderung des traubenverarbeitenden Betriebes / Traubenabnehmers) melden.
erforderliche Unterlagen
Fristen
Antragsfrist: Sie müssen den Antrag bis zum 31.05. eines Jahres gestellt haben.
Ansprechpunkt
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd (ALFF Süd)
Verfahrensablauf
Hinweise (Besonderheiten)
Handlungsgrundlage(n)
- Artikel 145 der VO (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (Amtsblatt L 347 vom 20.12.2013, Seite 671)
- Artikel 7 der Delegierten VO (EU) 2018/273 der Kommission vom 11. Dezember 2017 (Amtsblatt L 58 vom 28. Februar 2018 Seite 1)
- § 6 Weingesetz (WeinG)
- § 6a Weingesetz (WeinG)
- § 7d Weingesetz (WeinG)
- § 7e Weingesetz (WeinG)
- § 33 Absatz 1 Nummer 1, 1a und 2 Weingesetz (WeinG)
- § 54 Absatz 1 Weingesetz (WeinG)
- § 50 Absatz 2 Nummer 4 Weingesetz (WeinG)
- § 29 Absatz 3 Wein-Überwachungsverordnung (WeinÜV)
Kurzfassung
- Weinbaukartei dient dazu, Anbaupotenzial und Produktionsentwicklung im Weinbau zu überwachen
- muss jederzeit möglichst aktuell sein
- gerodete und wiederbepflanzte Flächen müssen gemeldet werden
- Meldung ist nötig, um Recht zur Neunutzung der Fläche zu erhalten
zuständige Stelle
Landwirtschaftsbehörde/-kammer