Landkreis Börde - Straßenverkehrsamt - Sachgebiet Führerscheine

Führescheinangelegenheiten

Für die Erledigung von  Führerscheinangelegenheiten  vereinbaren Sie bitte einen Online-Termin. Für den jeweils aktuellen Tag werden ab 7:00 Uhr zusätzliche Termine, entsprechend der Kapazitäten, freigeschaltet.

Bei Fragen zur Neuerteilung bei Entzug der Fahrerlaubnis wegen Auffälligkeiten  unter Einwirkung von berauschenden Mitteln oder wegen Überschreitung der Höhe an Punkten im Zentralen Führerscheinregister ( KBA) sowie Fahrlehrer- und Fahrschulangelegenheiten kontaktieren Sie bitte die E-Mail:  fahrerlaubnis@landkreis-boerde.de

Hier gelangen Sie zur Online-Terminreservierung für Führerscheinangelegenheiten

Pflichtumtausch für Führerscheininhaber (Papierführerschein in EU-Kartenformat)

Für Inhaber eines Papierführerscheines mit Ausstellung vor dem 31.12.1998 ist das Geburtsjahr des Inhabers ausschlaggebend. Für Personen, die im Besitz eines „Kartenführerscheines“ sind, ist das Ausstellungsdatum für die vorgeschriebene Umtauschfrist relevant.

Die Umtauschfristen in der Übersicht:

Geburtsjahr /  Inhaber von Papierführerscheinen  / Ausstellungsdatum bis 31.12.1998

vor 1953  Umtausch bis 19.01.2033
1953 bis 1958  Umtausch bis 19.07.2022
1959 bis 1964  Umtausch bis 19.01.2023
1965 bis 1970  Umtausch bis 19.01.2024
1971 oder später  Umtausch bis 19.01.2025


Ausstellungsjahr /  Inhaber von Karten-Führerscheinen  / Ausstellungsdatum ab 01.01.1999

1999 bis 2001  Umtausch bis 19.01.2026
2002 bis 2004  Umtausch bis 19.01.2027
2005 bis 2007  Umtausch bis 19.01.2028
2008  Umtausch bis 19.01.2029
2009  Umtausch bis 19.01.2030
2010  Umtausch bis 19.01.2031
2011  Umtausch bis 19.01.2032
2012 bis 18.01.2013  Umtausch bis 19.01.2033

 
Gegen eine Gebühr von 5,10 Euro wird der fertige Führerschein auch nach Hause geschickt.

Unsere Leistungen

zurück zur Übersicht