Bankbriefauskunft

 

Informationen zur Bedienung

Hinweise

Sie möchten in der Zulassungsbehörde einen Vorgang zu Ihrem Fahrzeug bearbeiten lassen, verfügen aber nicht selbst über die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. den Fahrzeugbrief (z.B. wegen Sicherungsübereignung). Sobald die Dokumente von der entsprechenden Stelle angefordert wurden, können Sie hier prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. der Fahrzeugbrief bereits in der Zulassungsbehörde vorliegt.
Datenschutzerklärung

Zustimmung zur elektronischen Datenspeicherung

Ich habe die Datenschutzerklärung unter https://www.landkreis-boerde.de/datenschutzerklaerung/ zur Kenntnis genommen und bin mit der Erhebung und Speicherung meiner Daten einverstanden.