Dabei handelt es sich um eine hochansteckende Viruserkrankung, die vor allem Geflügel betriff. Sie verläuft beim Hausgeflügel meist unter schweren allgemeinen Krankheitszeichen und weißt eine sehr hohe Sterblichkeitsrate auf. Eine Ansteckung des Menschen ist nur bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel möglich.
Nach Vorliegen des amtlichen Untersuchungsergebnisses wird der Landkreis Börde eine Allgemeinverfügung mit verbindlichen Verhaltensregeln erlassen. Diese wird auf der Internetseite des Landkreises veröffentlicht. Zudem ist vorgesehen, die Jagd auf Federwild in den betroffenen Gebieten einzuschränken.
Das Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz des Landkreises Börde möchte auf Grund der aktuellen Gefährdungssituation alle Halter von Geflügel dazu aufrufen ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und konsequent einzuhalten. Bei der Feststellung von Krankheitsanzeichen wie Atemnot, Niesen, Teilnahmslosigkeit oder dem Auftreten vermehrter Todesfälle im Tierbestand ist das Amt umgehend zu informieren.
Die Bevölkerung wird gebeten, Totfunde und Beobachtungen von unnormalen Verhaltensweisen bei Wildvögeln unter der 03904/7240-4318 zu melden.
Weitere Informationen zur Klassischen Geflügelpest (HPAI) finden Sie auf unserer Seite zu Aviärer Influenza: https://www.landkreis-boerde.de/menschen/natur-und-umwelt/aviaere-influenza