Der Umtausch aller alten Führerscheine (Papierführerscheine sowie ältere Kartenführerscheine) ist aufgrund einer EU-rechtlichen Vorgabe bis spätestens 2033 verpflichtend. Ziel ist die Einführung eines einheitlichen und fälschungssicheren Führerscheindokuments. Um eine Überlastung der Fahrerlaubnisbehörden zu vermeiden, erfolgt der Umtausch in Deutschland nach einem bundesweit festgelegten Stufenplan – abhängig vom Geburtsjahr der Fahrerlaubnisinhaber bzw. vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Zusätzlich führt der jährlich wiederkehrende Umtauschstichtag zum 19. Januar eines Jahres zu einem stark erhöhten Terminaufkommen. Obwohl grundsätzlich über das gesamte Jahr – insbesondere in den Sommermonaten – ausreichend Termine zur Verfügung stehen, vereinbaren viele Betroffene ihren Termin erst kurz vor Ablauf der jeweiligen Frist. Dies führt regelmäßig in den Monaten November bis Februar zu einer sehr angespannten Terminsituation, insbesondere für den Führerscheinumtausch. Erfahrungsgemäß entspannt sich die Lage im Frühjahr wieder.
Für die nächste Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2027 betrifft dies insbesondere Inhaberinnen und Inhaber von Kartenführerscheinen, die in den Jahren 2002 bis 2004 ausgestellt wurden (ausgenommen Fahrerlaubnisinhaber mit Geburtsjahr vor 1953). Der Landkreis Börde empfiehlt diesen Personengruppen ausdrücklich, frühzeitig einen Termin zu vereinbaren.
Im Landkreis Börde müssen aufgrund des Stufenplans innerhalb weniger Jahre mehrere tausend Führerscheine umgetauscht werden. Um die Antragsbearbeitung sinnvoll zu steuern, erfolgt der Führerscheinumtausch ausschließlich mit vorheriger Terminvereinbarung. Im Termin werden die Führerscheindaten geprüft, das neue Dokument bestellt und der alte Führerschein bis zur Aushändigung des neuen Dokuments vorübergehend wieder ausgehändigt. Eine Online-Abwicklung ist derzeit aus rechtlichen und systemtechnischen Gründen nicht möglich, da der alte Führerschein vor Ausgabe des neuen Dokuments entwertet werden muss.
Termine können ausschließlich online über die Internetseite des Landkreises Börde unter www.landkreis-boerde.de/onlineservice/online-terminreservierung-fuehrerscheine gebucht werden. An den Sprechtagen werden dort zudem jeweils gegen 7:30 Uhr Termine für den aktuellen Tag (nach Verfügbarkeit) sowie zusätzliche Termine für einen Zeitraum von fünf Wochen im Voraus freigeschaltet.
Bei Überschreiten der gesetzlichen Umtauschfrist kann durch die Polizei maximal ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro erhoben werden.
Derzeit werden täglich zahlreiche Führerscheine umgetauscht. Aktuell geht der Landkreis davon aus, dass noch rund 10.000 Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Börde ihren Führerschein umtauschen müssen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde arbeiten mit hohem Einsatz daran, die Anzahl der noch offenen Umtauschvorgänge kontinuierlich zu reduzieren.