Zur Sachkundeprüfung für die Abgabe oder Bereitstellung von bestimmten gefährlichen Stoffen und Gemischen anmelden

Wenn Sie bestimmte gefährliche Stoffe oder Gemische in Verkehr bringen möchten, müssen Sie eine Sachkunde nachweisen.

Volltext

Wenn Sie gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung bestimmte gefährliche Stoffe oder Gemische abgeben oder für Dritte bereitstellen möchten oder in bestimmter Weise hieran beteiligt sind, müssen Sie eine Sachkunde nachweisen.

Sie können die Sachkunde nachweisen durch eine der folgenden anderweitigen Qualifikationen

  • Drogisten (unter bestimmten Voraussetzungen),
  • Apotheker,
  • Pharmazieingenieure,
  • Pharmazeutisch-technische Assistenten,
  • Apothekenassistenten,
  • geprüfte Schädlingsbekämpfer oder
  • Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer.

oder

eine bestandene Sachkundeprüfung.

Es gibt verschiedene Arten der Sachkundeprüfung, die zu einer umfassenden oder eingeschränkten Sachkunde führen:

  • umfassende Sachkundeprüfung
  • eingeschränkte Sachkundeprüfung ohne Biozidprodukte und Pflanzenschutzmittel
  • eingeschränkte Sachkundeprüfung für Biozidprodukte und Pflanzenschutzmittel
  • eingeschränkte stoffspezifische Sachkundeprüfung

Hinweis: Je nach Art der Sachkunde kann auch die Erlaubnis umfassend oder eingeschränkt erteilt werden.

Die Abnahme der Sachkundeprüfung erfolgt im Land Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt in Halle (Saale).

Die Prüfung besteht aus einem Teil 1 (Rechtsgrundlagen) und mindestens einem weiteren Teil (Stoffe und Gemische, die nicht Biozidprodukte oder Pflanzenschutzmittel sind, Biozidprodukte und Pflanzenschutzmittel oder Fragen zu einzelnen gefährlichen Stoffen und Gemischen).

Die Sachkundeprüfung wird grundsätzlich schriftlich (Antwort-Wahl-Verfahren) durchgeführt. Die Prüfungsfragen werden aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder ausgewählt und für die jeweilige Prüfung zusammengestellt.

Ihre Sachkundeprüfung kann beschränkt werden, wenn Sie ausreichende fachliche Vorkenntnisse durch Zeugnis oder auf andere geeignete Weise nachweisen.

Gebühren

erforderliche Unterlagen

Anmeldung zur Sachkundeprüfung (Formular)

Fristen

Die Anmeldung zur Sachkundeprüfung soll mindestens zwei Wochen vor Ihrem gewünschten Termin beim Landesverwaltungsamt eingehen.

Bearbeitungsdauer

Rechtsbehelf

Widerspruch bei Nichtbestehen der Prüfung

Ansprechpunkt

Landesverwaltungsamt, Referat 402 Immissionsschutz Überwachung, Gentechnik, Chemikaliensicherheit

Verfahrensablauf

Die Sachkundeprüfung können Sie zwei Wochen vor dem gewünschten Termin schriftlich bei der zuständigen Behörde anmelden.

  • Reichen Sie bitte das Formular „Anmeldung zur Prüfung der Sachkunde“ ein.
  • Die Behörde bestätigt Ihren Termin und teilt Ihnen Ort, Zeit und Dauer der Prüfung mit.

Nach Abschluss der Prüfung teilt Ihnen die zuständige Behörde das Prüfungsergebnis mit. Ihre Prüfung gilt als bestanden, wenn Sie jeweils mehr als die Hälfte, der den einzelnen Teilen zugeordneten Fragen vollständig und richtig beantwortet haben. In diesem Fall stellt Ihnen die zuständige Behörde ein Zeugnis aus, aus dem die Art und Inhalte der Prüfung hervorgehen. Eine nicht bestandene Prüfung können Sie nur vollständig wiederholen.

Hinweise (Besonderheiten)

Spätestens 6 Jahre nach bestandener Sachkundeprüfung oder dem Erwerb der anderweitigen Qualifikation müssen Sie zur Aufrechterhaltung Ihrer Sachkunde regelmäßig an einer Fortbildungsveranstaltung teilnehmen. Die Fortbildung muss inhaltlich mindestens der Art Ihrer bereits bestehenden Sachkunde entsprechen.  

Kurzfassung

Der Nachweis der Sachkunde ist eine Grundvoraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis für die Abgabe oder Bereitstellung von bestimmtengefährlichen Stoffen und Gemischen

Sachkunde wird nachgewiesen durch

  • folgende anderweitige Qualifikationen
    • Drogisten (unter bestimmten Voraussetzungen),
    • Apotheker,
    • Pharmazieingenieure,
    • Pharmazeutisch-technische Assistenten,
    • Apothekenassistenten,
    • geprüfte Schädlingsbekämpfer oder
    • Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer

oder

  • eine bestandene schriftliche Sachkundeprüfung beim Landesverwaltungsamt in Halle
  • vier Arten der Sachkundeprüfung
    • umfassende Sachkundeprüfung
    • eingeschränkte Sachkundeprüfung ohne Biozidprodukte und Pflanzenschutzmittel
    • eingeschränkte Sachkundeprüfung für Biozidprodukte und Pflanzenschutzmittel
    • eingeschränkte stoffspezifische Sachkundeprüfung
  • Prüfung besteht aus mehreren Teilen (Fragen zu Rechtsgrundlagen und verschiedenen Stoffen und Gemischen im Antwort-Wahl-Verfahren)
  • Prüfungsfragen werden dem veröffentlichten Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder entnommen
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