Vorschlag für Straßennamen einreichen

Volltext

Bei einer Änderung des Straßennamens erfolgt eine Bekanntgabe über das  Amtsblatt .

Anwohner dieser Straßen müssen in den Bürgerservicestellen ihre Adressen im Personalausweis und im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) innerhalb von sechs Monaten ändern lassen. Für diese Ummeldung werden keine Gebühren erhoben.

Die Bürgerinnen und Bürger sind sechs Monate unter alter und neuer Adresse erreichbar und haben somit ausreichend Zeit, weitere erforderliche Mitteilungen zu tätigen.

Verfahrensablauf

Die Abteilung Stadtvermessung im Fachbereich Städtebau und Bauordnung informiert schriftlich folgende Fachbereiche und Institutionen:

  • Städtische Dienststellen
  • Fachbereich Sicherheit (u. a. Feuerwehr)
  • Polizei
  • Deutsche Post AG
  • Telekom Deutschland GmbH
  • Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen- Anhalt (turnusmäßige Weitermeldung an Grundbuchamt)
  • Finanzamt
  • Amtsgericht Halle
  • Stadtwerke Halle GmbH
  • Landesamt für Verbraucherschutz
  • Bischöfliches Ordinariat Magdeburg
  • Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Institut für Geowissenschaften
  • Mitteldeutsches Druck- und Verlagshaus GmbH & Co. KG sowie
  • Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt.

Damit entfallen für die Bürgerinnen und Bürger eine Vielzahl von Wegen und Anschreiben.

Durch den Fachbereich Mobilität, Team Straßenbau Nord  werden die neuen Straßenschilder montiert. Wenn es hier zu Verzögerungen kommen sollte, können der Fachbereich Mobilität, Team Straßenbestandsverwaltung  oder der Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Abteilung Stadtvermessung , benachrichtigt werden. Die alten Straßenschilder werden zusätzlich zu den neuen Schildern noch ein Jahr durchgekreuzt am Ort belassen. 

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