Volltext
Die Stadt Halle (Saale) vergibt jährlich bis zu 500 Ehrenamtskarten an Bürgerinnen und Bürger der Stadt, die sich seit mindestens einem Jahr 4 Stunden pro Woche oder 200 Stunden im Jahr ehrenamtlich zum Wohl der Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Halle (Saale) engagieren. Für ihre Tätigkeit dürfen die Personen allein eine steuerfreie Aufwandsentschädigung erhalten haben (Ehrenamtspauschale/Übungsleiterpauschale).
Die Ehrenamtskarte ist nicht übertragbar. Die Geltungsdauer der Ehrenamtskarte beträgt 1 Jahr und beginnt jeweils zum 1. Januar eines Kalenderjahres. Nach Ablauf dieses Jahres kann die Karte nach einer Wartezeit von 2 Jahren erneut vergeben werden.
Bei der Vergabe der Ehrenamtskarte handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Halle (Saale). Ein Rechtsanspruch auf diese Leistung besteht nicht.
Mehr über die Ehrenamtskarte erfahren: Ehrenamtskarte der Stadt Halle (Saale)
Voraussetzungen
Das Ehrenamt verfolgt gemeinnützige Ziele und wird in der Stadt Halle (Saale) ausgeübt.
Das Ehrenamt wird mindestens seit einem Kalenderjahr nachweislich 4 Stunden pro Woche oder 200 Stunden im Jahr freiwillig engagiert ausgeführt. Tätigkeiten in unterschiedlichen Organisationen und Initiativen können zeitlich zusammengefasst werden.
Für das Ehrenamt wird keine oder maximal eine steuerfreie Aufwandsentschädigung (Ehrenamtspauschale/Übungsleiterpauschale) gezahlt.
Verfahrensablauf
Die Vergabe der Ehrenamtskarte erfolgt auf Nominierung einer Organisation, in der das Ehrenamt verrichtet wird. Die Nominierung enthält Daten zur Person und zu deren Engagement und ist online möglich. Anträge für die Ehrenamtskarte werden jeweils bis zum 30. September des Vorjahres entgegen genommen.
Die Ehrenamtskarte der Stadt Halle (Saale) wird im Rahmen einer jährlichen Veranstaltung zum Internationalen Tag des Ehrenamtes am 5. Dezember an die Ehrenamtlichen übergeben.