Zur gleichberechtigten Teilhabe am Arbeitsleben können schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen bestimmte Leistungen als begleitende Hilfe im Arbeitsleben beantragen.
Volltext
Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben sollen schwerbehinderte Menschen befähigen, sich bestmöglich beruflich zu verwirklichen und weiterzuentwickeln.
Einen Antrag können beispielsweise schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende Beamtinnen und Beamte sowie Selbstständige stellen.
Für die Durchführung sind die örtlich zuständigen Integrationsämter beziehungsweise Inklusionsämter hauptverantwortlich. Dabei arbeiten die Ämter eng mit der Bundesagentur für Arbeit sowie mit Rehabilitationsträgern zusammen.
Sie können verschiedene Leistungen als begleitende Hilfe beim Integrationsamt beziehungsweise Inklusionsamt beantragen und insbesondere für folgende Bedarfe eine finanzielle Unterstützung erhalten:
- technische Arbeitshilfen für eine behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeits- oder Ausbildungsplatzes
- Erreichen des Arbeitsplatzes
- Gründung und Erhaltung einer beruflichen Selbständigkeit
- Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung
- Maßnahmen, die Ihre beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten erhalten und weiterentwickeln
- für besondere Lebenslagen
Auch können Sie die Übernahme der Kosten für eine notwendige Arbeitsassistenz sowie eine Berufsbegleitung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung beim zuständigen Integrationsamt beziehungsweise Inklusionsamt beantragen.
Verfahrensablauf
- Sie stellen einen Antrag beim Integrationsamt beziehungsweise Inklusionsamt und reichen die erforderlichen Unterlagen ein.
- Die Unterlagen werden geprüft.
- Sollten weitere Unterlagen benötigt werden, fordert die zuständige Behörde diese nach.
- Unter bestimmten Umständen nimmt das örtlich zuständige Integrationsamt beziehungsweise Inklusionsamt mit Ihnen Kontakt auf.
- Nach Abschluss der Prüfung aller Unterlagen und nach der Bedarfsermittlung erhalten Sie vom Integrationsamt einen Bescheid per Post.
- Wichtig: Reihenfolge und Umfang der Schritte im Verfahrensablauf können abweichen und richten sich nach der beantragten Leistung beziehungsweise der individuellen Bedarfsmeldung.
Hinweise (Besonderheiten)
Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben dürfen von den Integrations- beziehungsweise Inklusionsämtern nur erbracht werden, wenn diese Leistungen nicht von einem Rehabilitationsträger, vom Arbeitgeber oder von anderer Seite zu erbringen sind oder erbracht werden.
Handlungsgrundlage(n)
Kurzfassung
- begleitende Hilfe kann von allen Personen mit Schwerbehinderung beantragt werden
- Antragstellung bei örtlich zuständigem Integrationsamt bzw. Inklusionsamt
- Voraussetzung: antragstellende Person ist schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt
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finanzielle Unterstützung möglich:
- für technische Arbeitshilfen
- zum Erreichen des Arbeitsplatzes
- zur Gründung und Erhaltung einer beruflichen Selbständigkeit
- zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung
- für Maßnahmen, die berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten erhalten und weiterentwickeln
- für besondere Lebenslagen
- notwendige Arbeitsassistenz
- Berufsbegleitung im Rahmen einer unterstützten Beschäftigung
weiterführende Informationen
- Überblick über die Zuständigkeiten für finanzielle Leistungen auf der Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) e.V.
- Online-Zeitschrift "Behinderte Menschen im Beruf" auf der Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) e.V.
- PDF zu Leistungen für schwerbehinderte Menschen im Beruf auf der Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) e.V.